Hallo,
mal angenommen jemand sitzt in einem Restaurant.
Jetzt kommt eine 2. Person herein und raucht Zigaretten.
Dann ist erstere Person gezwungen passiv mitzurauchen.
Passivrauchen ist aber bekanntlich gesundheitsschädlich,
begeht damit also nicht die zweite Person eine fahrlässige Körperverletzung? Oder ist Person eins verpflichtet der
Körperverletzung aus dem Wege zu gehen, indem sie das Lokal verläßt?
Würde Person 2 statt mit Zigaretten mit einem Taschenmesser herumfuchteln und dann mit dem Messer auf Person 1 einstechen, wäre die Sachlage ja klar, oder???
mal angenommen jemand sitzt in einem Restaurant.
Jetzt kommt eine 2. Person herein und raucht Zigaretten.
Dann ist erstere Person gezwungen passiv mitzurauchen.
Passivrauchen ist aber bekanntlich gesundheitsschädlich,
begeht damit also nicht die zweite Person eine fahrlässige
Körperverletzung?
Wenn Person 1 einen konkreten Schaden objektiv nachweisen kann, sicherlich. Nur dürfte ihr das reichlich schwer fallen.
Also, das Ausgangsposting spricht nicht von einer Behauptung, sondern fragt nach der Tatbestandsmäßigkeit. Fahrlässige Körperverletzung sehe ich hier nicht, aber was spräche denn gegen vorsätzliche Körperverletzung?
Die Probleme im Einzelnen (ohne Garantie, ich habe nix nachgeschlagen und bin mir nicht sicher):
Objektiver Tatbestand: Frage der Kausalität. Müsste ich wirklich nachschlagen, aber dass das Zeug krank macht, ist ja zumindest klar.
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz? Würde ich einen Eventualvorsatz annehmen. Darum auch keine Fahrlässigkeit. Also: Raucher weiß und nimmt billigend in Kauf, was er tut.
Rechtswidrigkeit: Meines Erachtens scheitert hieran die Strafbarkeit, sozialadäquates Verhalten (so auch, wenn man trotz anstreckender Erkältung persönlichen Kontakt zu anderen Menschen aufnimmt, die man ja anstecken könnte)
ein Restaurant ist ein öffentlich zugängliches Gebäude?
Es sind keine Hinweise eines Rauchverbotes vorhanden?
Auf den Tischen befinden sich Aschenbecher?
Wird hier von einer Körperverletzung, die vom Rauchenden in Kauf genommen wird gesprochen?
Wäre der Raucher absichtlich in die Nähe einer anderen Person gekommen, um dort den Rauch in die Umgebung zu „pusten“?
War die Beeinträchtigung der nicht rauchenden Person dauerhaft?
War das Restaurant bei Betreten der nicht rauchenden Person rauchfrei ?
Also, das Ausgangsposting spricht nicht von einer Behauptung,
sondern fragt nach der Tatbestandsmäßigkeit.
Okay…
Objektiver Tatbestand: Frage der Kausalität. Müsste ich
wirklich nachschlagen, aber dass das Zeug krank macht, ist ja
zumindest klar.
Tut es, aber doch nur, wenn der vermeintliche Passivraucher tatsächlich eine nennenswerte „Dosis“ abbekommt. Das ist fraglich und kaum beurteilbar. Abgenommen das sei so, ist der Tatbestand wohl gegeben.
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz? Würde ich einen
Eventualvorsatz annehmen. Darum auch keine Fahrlässigkeit.
Also: Raucher weiß und nimmt billigend in Kauf, was er tut.
Seh ich auch so.
Rechtswidrigkeit: Meines Erachtens scheitert hieran die
Strafbarkeit, sozialadäquates Verhalten (so auch, wenn man
trotz anstreckender Erkältung persönlichen Kontakt zu anderen
Menschen aufnimmt, die man ja anstecken könnte)
Schuld: keine Besonderheiten
Im Realfall würde dieser Fall imho schon an o.g. scheitern, weder der Tatbestand an sich noch ein entstandener Schaden (hängt ja zusammen) sind auch nur ansatzweise nachweisbar. Aber wie gesagt: Ich bin nur Laie…
ist Person 1 mit einem Dieselfahrzeug ohne Russfilter zur
Gaststätte gekommen?
Juristisch gesehen irrelevant. Wenn ich Deine (hypothetische?)
Schwester ermordet hätte, dürftest Du mich trotzdem nicht
umbringen.
Hallo Anwar,
in die Richtung zielte meine Frage eigentlich nicht. Ich habe mich aber auch nicht klar ausgedrückt.
So wie es bekannt ist, dass Passivrauchen schädlich ist, so ist es bekannt dass der Ruß schädlich ist. Dies gilt auch für andere toxische Stoffe, die wir in die Umgebung abgeben. An den Rauchern wird die Frage aber meist diskutiert.
Man könnte die Kette immer weiterführen. Was ist mit einer Mutter, die ihr Kind mit übertriebener Reinlichkeit in einer sterilen Umgebung aufwachsen lässt und dadurch Allergien ausgelöst werden?
mal angenommen, jemand sitzt in einem Restaurant und raucht nicht.
Verstösst diese Person gegen die Abgabenordnung, weil sie nur zuhause qualmt ? Ist sie nicht ein Sozialschmarotzer und Abzocker, weil ihr der Mut zum sozialverträglichen Frühableben fehlt ?
Muss sie unbedingt der Solidargemeinschaft der Jüngeren länger auf der Tasche liegen, weil sie meint unbedingt multimoribund zu verrecken. Das ist medizinisch recht kostenintesiv, weil sie statt einfach nur am Herzinfarkt zwischen Mitte 40 bis Mitte 50, eh ihre menschenlichen Resourchen eh nicht mehr auszubeuten sind und kostenreduzierend zu sterben, meint unbedingt älter werden zu müssen ? Jeder Tag, den ein über 65 jähriger mit Intesivpflege verbringt, ist teurer als eine Lungenkrebs-OP.
Wollt ihr denn alle ewig ewig leben ? Was hat man davon ? Rechnet sich das denn ?
Hallo,
mal angenommen jemand sitzt in einem Restaurant.
Jetzt kommt eine 2. Person herein und raucht Zigaretten.
Dann ist erstere Person gezwungen passiv mitzurauchen.
Passivrauchen ist aber bekanntlich gesundheitsschädlich,
begeht damit also nicht die zweite Person eine fahrlässige
Körperverletzung?
Mit Sicherheit nicht weil es keine „versuchte“ fahrlässige Körperverletzung gibt. Es mangelt am tatsächlichen Schaden.
E.V. 223/23 StGB versuchte Körperveletzung ??
StGB § 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Levays billigendes inkaufnehmen.
Es gibt eine OLG Entscheidung über einen Mobilfunkmasten, wo das Gericht feststellte, daß es nicht nötig sei, daß der Mast selber die Schäden hervorruft, es reiche, daß der Geschädigte subjektiv den Eindruck hat, Schäden davonzutragen. Der Mast musste weggebaut werden.
(eben Psychische Schäden Immunsystem und so…)
Was mich durchaus erstaunte.
Was dem Recht ist sollte unserem Raucher billig sein -
Jakob
Oder ist Person eins verpflichtet der
Körperverletzung aus dem Wege zu gehen, indem sie das Lokal
verläßt?
Das ist Ihr Problem ob sie das tut.
Würde Person 2 statt mit Zigaretten mit einem Taschenmesser
herumfuchteln und dann mit dem Messer auf Person 1 einstechen,
wäre die Sachlage ja klar, oder???
Im Realfall würde dieser Fall imho schon an o.g. scheitern,
weder der Tatbestand an sich noch ein entstandener Schaden
(hängt ja zusammen) sind auch nur ansatzweise nachweisbar.
Aber wie gesagt: Ich bin nur Laie…
Ich bin auch kein Jurist. Also, das mit der Tatbestandsmäßigkeit ist so eine Sache. Mit der Beweisbarkeit hat sie jedenfalls nichts zu tun. Im Übrigen glaube ich, dass, wenn man annimmt, dass Passivrauchen schädlich ist, dann auch so eine Art Beweis des ersten Anscheins gilt (jaja, StPO muss ich auch erst noch lernen, bevor ich sagen kann, wie man es dort nennen würde).
Das mit dem Schaden ist die Frage der Kausalität. Auf Wunsch schlage ich da noch mal nach und äußere mich dann noch mal.
Verstösst diese Person gegen die Abgabenordnung, weil sie nur
zuhause qualmt ? Ist sie nicht ein Sozialschmarotzer und
Abzocker, weil ihr der Mut zum sozialverträglichen Frühableben
fehlt ?
Na ja, ob die Raucher nicht erst mal die Sozialsysteme über Gebühr belasten, wäre da noch zu klären. Krebstherapien sind wohl kaum kostengünstig.
Objektiver Tatbestand: Frage der Kausalität. Müsste ich
wirklich nachschlagen, aber dass das Zeug krank macht, ist ja
zumindest klar.
hier ist der Knackpunkt.
Es ist erwiesen, daß Rauchen (auch Passivrauchen) auf längere Sicht erheblich schädigen kann (abhängig von vielen Faktoren, z.B. auch Dosis, Zeitraum, Häufigkeit, um nur drei Schlagworte zu nennen).
Du wirst aber kaum einen Toxikologen finden, der bei der hier zur Diskussion stehenden Dosis mehr als eine Belästigung bejahen würde. Eine konkrete Gesundheitsschädigung wirst Du hier nie nachweisen können!
ich denke, Du hast da alle relevanten Punkte erfasst. Wie auch angemerkt dürfte das Problem dann im Verfahren wirklich beim Nachweis der eingetretenen Schädigung liegen. Denn obwohl die Gefährlichkeit des (Passiv)Rauchens allgemein bekannt ist, hatten die Kläger in den zivilrechtlichen Schadenersatzprozessen gegen die Zigarrettenfirmen in den USA massivste Beweisschwierigkeit, den wissenschaftlichen Nachweis zu führen, zumindest derart, dass es für eine Verurteilung ausreicht. Das wäre hier wohl nicht viel anders.
Gruß,
Dea
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Na ja, ob die Raucher nicht erst mal die Sozialsysteme über
Gebühr belasten, wäre da noch zu klären. Krebstherapien sind
wohl kaum kostengünstig.
Mit fehlen leider die Zahlen, aber als die Diskussion um Raucher-Abgaben noch warm war, hatte ich mal überschlagsweise nachgerechnet.
Die geschätzten Kosten durch das Rauchen waren nur ein Bruchteil dessen, was an Tabaksteuer eingenommen wurde - und seither ist diese noch erhöht worden.
Vermutlich ist die Diskussion um Kosten, die durch Rauchen verursacht werden, also vollkommen müßig.
Allerdings hat die Diskussion, wofür die Einnahmen aus der Tabaksteuer verwendet werden sollten, leider nie richtig begonnen.
Gruß,
Peter
(Ex-Staatshaushalts-Finanzierer, dem die verqualmte Lieblingsdisco extrem stinkt)