Hallo Ostlandreiter,
da weiß ich momentan auch nichts näheres, werde aber mal meine spärlichen Unterlagen checken.
Für den Anfang ein Placebo „Zuckerle“.
Gruß HR
http://www.dickinson.edu/departments/germn/glossen/h…
Hallo,
es gab ein politisches Testament Hitlers, das er kurz vor seinem Selbstmord schrieb.
In dem wird Dönitz ausdrücklich benannt - ohne Einschränkungen. Diese wären in der gegebenen Situation auch sinnlos gewesen - Hitler wollte ja Selbstmord beghen zu diesem Zeitpunkt - also war von seiner Seite aus eine Beschränkung der Vollmachten sinnlos.
Natürlich wird das recht zur Kapituklation nicht ausdrücklich genannt - bei Ernennung eines Regierungschefs ist ja von so etwas nie die Rede. Danach hätte ja gar keiner kapitulieren können und dürfen.
Nur - wie auch immer, spätestens mit der Kapitulation ginbg die regierungsgewalt auf die Alliierten über und das Reich war weg. Und niemand hatte danach mehr die Möglichkeit, eine legitime reichsregierung zu wählen, ernennen oder zu berufen - außer den Aliierten. Und die haben ja keinen Gebrauch von diesem Recht gemacht.
Gernot Geyer
Servus,
Was hat sich von 32 bis 37 verändert?
Pardon - ich hatte das Münchener Abkommen ein Jahr vorverlegt, wohl unter dem Eindruck, daß die Heimatvertriebenen mittlerweile dritter und vierter Generation aus dem Sudetengau ungefähr gleich laut sind wie Schlesier, Ostpreußen etc. - Also meinetwegen 1937, auch ok.
Viel lukrativer wärs allerdings, den einseitig erklärten Reichsaustritt der Eidgenossenschaft gar nicht erst anzuerkennen.
Schöne Grüße
MM
Guten Morgen!
Fakt ist lediglich, daß es keinen förmlichen Friedensvertrag
gibt.Fakt ist, daß das überhaupt nicht nötig ist. Allein schon
durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO wäre die
Forderung nach einem Friedensvertrag der totale Witz, oder ist
etwa anzunehmen, daß irgendjemand ein Militärbündnis mit
jemandem eingeht, mit dem man sich nicht im Friedenszustand
befindet?
Das heutige Deutschland ist in seiner Entscheidungsfreiheit stark eingeschränkt, d.h. es gibt eine größere Anzahl von Gesetzen, die ausschließlich auf die Verfügungsgewalt über Deutschland per Besetzung beruhen und in freier Volksabstimmung keinerlei Chance hätten. Als Beispiel sei der Art.139 GG angeführt, in dem es heißt: „Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ Somit gelten nach wie vor die Kontrollratsdirektiven der Alliierten in Deutschland, die auch die Todesstrafe beinhalteten. Ob Deutschland in der Nato bleiben wollte, wenn die Entscheidung in freier Volksabstimmung erfolgen würde - ich würde für Verbleib im Atlantischen Bündnis stimmen - aber die Genossen?
MfG Gerhard Kemme
Hallo,
Volksabstimmung keinerlei Chance hätten. Als Beispiel sei der
Art.139 GG angeführt, in dem es heißt: "Die zur
‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und
Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den
Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. "
Nachtigall, ick hör Dir trapsen. Zum Thema 139 GG hier ein netter Artikel:
http://www.rewi.hu-berlin.de/AKJ/zeitung/05-1/139.htm
Somit
gelten nach wie vor die Kontrollratsdirektiven der
Alliierten in Deutschland, die auch die Todesstrafe
beinhalteten.
Die Kontrollratsdirektiven gelten seit dem 2+4-Vertrag nicht mehr, weil der Kontrollrat damit aufgelöst wurde. Ohne Dir etwas unterstellen zu wollen, sei hier auch gleich noch erwähnt, daß die Kotnrollratsdirektiven 24 und 38 sehr häufig im Dunstkreis von Internetseiten auftauchen, die es - um es vorsichtig zu formulieren - mit unserer Verfassung nicht ganz so genau nehmen.
Gruß,
Christian
Guten Abend!
Somit
gelten nach wie vor die Kontrollratsdirektiven der
Alliierten in Deutschland, die auch die Todesstrafe
beinhalteten.Die Kontrollratsdirektiven gelten seit dem 2+4-Vertrag nicht
mehr, weil der Kontrollrat damit aufgelöst wurde.
Hast du hier nachprüfbare Fakten, auf die du deine Behauptung beziehst. Tatsache ist, dass der Art.139 GG nicht abgeschafft wurde, dies widerspricht deiner Aussage etwas.
Ohne Dir
etwas unterstellen zu wollen, sei hier auch gleich noch
erwähnt, daß die Kotnrollratsdirektiven 24 und 38 sehr häufig
im Dunstkreis von Internetseiten auftauchen, die es - um es
vorsichtig zu formulieren - mit unserer Verfassung nicht ganz
so genau nehmen.
Auch dies ist eine Behauptung. Die Benutzung der Bezeichnung „Kontrollratsdirektiven“ zeigt eigentlich, dass geprüft und ein öffentlicher Klärungsbedarf nachgefragt wird, der sich beispielsweise auf die Todesstrafe in der Bundesrepublik bezieht. Ein paar Sätze, wonach das alles nicht mehr aktuell sei, überzeugt kaum, solange die Fakten öffentlich nicht verfügbar sind.
MfG Gerhard Kemme
Hallo,
Die Kontrollratsdirektiven gelten seit dem 2+4-Vertrag nicht
mehr, weil der Kontrollrat damit aufgelöst wurde.Hast du hier nachprüfbare Fakten, auf die du deine Behauptung
beziehst.
eigentlich hast Du zuerst Dinge ohne Beleg behauptet, aber das ist bei derartigen sowieso die Regel, daher
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollrat
Und wenn das nicht reicht:
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html
(Artikel 7)
Tatsache ist, dass der Art.139 GG nicht abgeschafft
wurde, dies widerspricht deiner Aussage etwas.
Nein, eigentlich nicht. Du kannst aber gerne noch einmal den Text zu dem Paragraphen lesen, den ich vorher verlinkte.
etwas unterstellen zu wollen, sei hier auch gleich noch
erwähnt, daß die Kotnrollratsdirektiven 24 und 38 sehr häufig
im Dunstkreis von Internetseiten auftauchen, die es - um es
vorsichtig zu formulieren - mit unserer Verfassung nicht ganz
so genau nehmen.Auch dies ist eine Behauptung. Die Benutzung der Bezeichnung
„Kontrollratsdirektiven“ zeigt eigentlich, dass geprüft und
ein öffentlicher Klärungsbedarf nachgefragt wird, der sich
beispielsweise auf die Todesstrafe in der Bundesrepublik
bezieht. Ein paar Sätze, wonach das alles nicht mehr aktuell
sei, überzeugt kaum, solange die Fakten öffentlich nicht
verfügbar sind.
Die Fakten sind für all jene seit gut 15 Jahren verfügbar, die sich für die Fakten interessieren und nicht vor allem für dumpfe Parolen aus der rechten Ecke. Ähnliche Geschichte:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß,
Christian
Hallo,
Das war die Kapitulation gegenüber den Sowjetrussen.
Laut einem Geschichtsbuch von 1953 lief die Kapitulation wie folgt ab:
Großadmiral Dönitz in Plön, nunmehriger Reichspräsident leitet die Kapitulation.
Dönitz löst NSDAP auf.
2.Mai 1945 kapitulation von Generaladmiral v. Friedeburg für die deutschen Streitkräfte an der britischen Front bei Lüneburg ebenso für Streitkräfte der südlichen Westfront bei München.
7.Mai 1945 2.41Uhr unterzeichnete Generaloberst Jodl zu Reims, im Hauptquartier von Eisenhower die Gesamtkapitulation der DEUTSCHEN WEHRMACHT.
Am 8.Mai 1945 Gesamtkapitulation durch Keitel, v. Friedeburg und Generalobers Stumpff gegenüber den Sowjetrussen im russischen Hauptquartier zu Karlshorst.
Alte Geschichtsbücher berichten oft recht genau.
mfg
grey
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Guten Abend!
Die Kontrollratsdirektiven gelten seit dem 2+4-Vertrag nicht
mehr, weil der Kontrollrat damit aufgelöst wurde.Hast du hier nachprüfbare Fakten, auf die du deine Behauptung
beziehst.eigentlich hast Du zuerst Dinge ohne Beleg behauptet, aber das
ist bei derartigen sowieso die Regel, daher
http://de.wikipedia.org/wiki/KontrollratUnd wenn das nicht reicht:
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html
(Artikel 7)
Nach wie vor finde ich keine Aussagen, wonach die Kontrollratdirektiven konkret außer Kraft gesetzt wurden, d.h. aus welcher konkreten Quelle (mit Fundstelle) leitest du deine Behauptung her, dass die Kontrollratsdirektiven obsolet wären.
>
Tatsache ist, dass der Art.139 GG nicht abgeschafft
wurde, dies widerspricht deiner Aussage etwas.Nein, eigentlich nicht. Du kannst aber gerne noch einmal den
Text zu dem Paragraphen lesen, den ich vorher verlinkte.
Was zählt ist immer, ob ein Gesetz konkret existiert oder ob es abgeschafft ist. Was Juristen zu dem Gesetz an Kommentar ansammeln ist zweitrangig. Der Artikel ist nicht abgeschafft, wird also nach wie vor für sinnvoll gehalten, z.B. um eine Grundlage für Geheimvorschriften zu schaffen, die eventuell Durchführungsverordnungen für die Anwendung der Todesstrafe in der Bundesrepublik beinhalten.
etwas unterstellen zu wollen, sei hier auch gleich noch
erwähnt, daß die Kotnrollratsdirektiven 24 und 38 sehr häufig
im Dunstkreis von Internetseiten auftauchen, die es - um es
vorsichtig zu formulieren - mit unserer Verfassung nicht ganz
so genau nehmen.Auch dies ist eine Behauptung. Die Benutzung der Bezeichnung
„Kontrollratsdirektiven“ zeigt eigentlich, dass geprüft und
ein öffentlicher Klärungsbedarf nachgefragt wird, der sich
beispielsweise auf die Todesstrafe in der Bundesrepublik
bezieht. Ein paar Sätze, wonach das alles nicht mehr aktuell
sei, überzeugt kaum, solange die Fakten öffentlich nicht
verfügbar sind.Die Fakten sind für all jene seit gut 15 Jahren verfügbar, die
sich für die Fakten interessieren und nicht vor allem für
dumpfe Parolen aus der rechten Ecke. Ähnliche Geschichte:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Aber dann bitte auch mal Fakten, d.h. Quelle mit Fundstelle und Zitat, wonach die Kontrollratsdirektiven abgeschafft sind. Ansonsten sind das alles nur Worte um den heißen Brei. Was du immer mit deinen „dumpfen Parolen aus der rechten Ecke“ hast?
MfG Gerhard Kemme
Hallo,
die Frage nach der Gültigkeit der Kapitulation von Reims ist umstritten, ich habe auch wußer der Tatsache, daß es sie gab, nie etwas darüber gefunden.
Über die Katipitulation von Keitel und Co am 8. Mai dagegen fibt es mehrere ausführliche Berichte. Und die stimmen darin überein, daß dort vor den Vertretern der Amerikaner, der Engländer und der Sowjets eine gemeinsame Kapitulation unterzeichnet wurde.
Insofern neige ich dazu, der teilweise vertretenen Ansicht zuzustimmen, daß in reims lediglich ein vorläufiges Dokument unterzeichnet wurde. Tatsache ist ja im Übrigen auch, das der Wiederstamnd tatsächlich erst nach der letzten Kapitulation eingestellt wurde, in der CSR wurde sogar am 9. Mai noch gekämpft.
Gernot Geyer
Nach wie vor finde ich keine Aussagen, wonach die
Kontrollratdirektiven konkret außer Kraft gesetzt wurden, d.h.
aus welcher konkreten Quelle (mit Fundstelle) leitest du deine
Behauptung her, dass die Kontrollratsdirektiven obsolet wären.
Lesen, verstehen, verarbeiten:
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Guten Morgen!
Vielen Dank für diese Quellenangabe:
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
„Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990
Artikel 7
Allerdings fehlt mir trotzdem die wortwörtliche Erwähnung der Kontrollratsdirektiven bei der Nennung aufgehobener Gesetzeswerke, sodass im Zusammenhang mit dem Art.139 GG für mich ein ziemlich undurchsichtiger Bereich verbleibt, der potentiell die Möglichkeit schafft, Geheimvorschriften eine Gesetzes- und Verfassungsgrundlage zu geben.
MfG Gerhard Kemme
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Hallöchen,
Allerdings fehlt mir trotzdem die wortwörtliche Erwähnung der
Kontrollratsdirektiven bei der Nennung aufgehobener
Gesetzeswerke,
dann kann ich Dir auch nicht helfen. Die Formulierung im Vertrag ist eindeutig und es ist absolut nicht üblich, das Wort alle durch die nachfolgende Aufzählung der enthaltenen Elemente abzuwerten. Alle heißt alle.
sodass im Zusammenhang mit dem Art.139 GG für
mich ein ziemlich undurchsichtiger Bereich verbleibt, der
potentiell die Möglichkeit schafft, Geheimvorschriften eine
Gesetzes- und Verfassungsgrundlage zu geben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verschw%C3%B6rungstheorien
Gruß,
Christian
Moin moin.
Dolles Rededuell. Habe ebenfalls versucht weitere Infos zu erhalten. Was ich bei der Einigung 1990 nicht verstehe:
BRD und DDR sind jeweils ein von den Siegermächten geschaffenes Konstrukt, die einer „Zusammenlegung“ mit Grundgesetz als Basis zustimmen. Hat die DDR-Bevölkerung eigentlich zugestimmt, das sie Ihren „Staat“ gewissermaßen auflösen und mit Ihrem Gebiet (das schnell mal in „Neue Bundesländer“ aufgeteilt wird), nach 23 GG BRD „beitreten“.
Ich hielte die komplette Auflösung und Neuordnung eines/zweier Staaten für so wichtig, das es doch wohl mindestens eine/zwei Volksabstimmung hätte geben müssen.
Sogenannte „Volksvertreter“ haben dieses beschlossen. Sind diese durch Bundestagswahl/Wahl zur DDR-Volkskammer automatisch dazu berechtigt Staaten aufzulösen und/oder neu zu ordnen ?
Scheint mir äußerst merkwürdig.
Ich freue mich auf Meinungen.
M.
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Hallo,
normalerweise sollte das aber für beide Seiten gelten.
Denn auch wenn das grundgesetz die neuaufnahme von Ländern zuöäßt - in dem Fall hätte ich es schon für gut gefunden, auch die Bevölkerung der alten BRD um ihre Meinung zu fragen, die mußte und muß ja das Ganze bezahlen.
Also eine Volksberfragung zur Wiedervereinigung und deren Ablauf gab es in der DDR nicht. Es wurde argumentiert, daß die regierenden Parteien ja ausdrücklich mit dem Ziel einer Wiedervereinigung im Programm zur Wahl angetreten waren - insofern also nur die Einmlösung eines Wahlversprechens erfolgte.
Abgesehen davon dürfte eine Zustimmung in einer Volksbefragung echt nur eine Formsache gewesen sein - selbt in der PDS ging die Diskussion mehr um die Art und Weise der Wiedervereinigung als um die Tatsache, ob es eine geben soll.
Natürlich hätte eine solche Befragung dem Ganzen einen besseren Rahmen gegeben, schon weil dann alle Diskussionen ein für allemal ein Ende gehabt hätten. Aber aus irgendeinem grunde hatte man es am Ende wahnsinnig eilig, so eilig, daß man nicht mal ,mehr die Wahl und Bildung orderntlicher Landesregierungen abgewartet hat und ein Kosntrukt geschaffen hat, wonach die Länder bei der Vereinigung durch einen Regierungsbeauftragten aus berlin geführt wurden.
Ich dachte damals, man wollte die Peinlichkeit vermeiden, nochmal einen Jahrestag der DDR begehen zu müssen, aber das allein kann der grund nicht gewesen sein. Auch die Pleite der DDR ist keine Begründung - die lebte ja eh schon nur noch durch die Zahlungen aus dem Westen, da wäre es auf ein par Monate auch nicht mehr angekommen.
Ich denke, man wollte einfach die positive Stimmung unter den leuten ausnutzen, um das schnell durchzuziehen. Denn in den Folgemonaten kamen ja die ganzen Pleiten der DDr-Betriebe durch die übereikte Währungsunion und der Anstieg der Arbeitslosigkeit - das war abzusehen. Da hatte man wohl Angst, daß die Stimmung dann kippt. Zudem war ja bis dahin eine gewisse Euphorie regelrecht propagandistisch erzeugt worden. Irgendwann wäre evebtuell sonst mal einer auf die Idee gekommen, zu fragen, was die DDR wirklich wert war (die meinungen darüber gehen bis heute sehr auseinander) und irgendwann hätte man eventuell ja mitbekommen, daß der angebliche Luxus von Nonecker und Co eigentlich eine sehr armseelige Geschichte gegen den Lebenstil der heute Regierenden waren. (Man braucht ja nur die Frage zu stellen, weshalb die Gebäude und Einrichtungen der doch so verschwenderischen DDR-Regierenden den heute herrschenden nicht gut genug waren, so daß in berlin lauter neue Regierungebäude gebaut wurden - das Staatsratsgebäude der DDR nimmt sich gegen das neue Bundeskanzleramt ja auch echt armseelig aus, auch was die Abschottung und Sicherung gegenüber dem eigenen Volk betrifft, das alte Ding steht nämlich mitten in berlin an einer ganz normalen Straße wie jedes beliebige Verwaltungsgebäude).
Gernot Geyer
Moin moin
Hallo,
normalerweise sollte das aber für beide Seiten gelten.
Denn auch wenn das grundgesetz die neuaufnahme von Ländern
zuöäßt - in dem Fall hätte ich es schon für gut gefunden, auch
die Bevölkerung der alten BRD um ihre Meinung zu fragen, die
mußte und muß ja das Ganze bezahlen.
Was heißt für gut gefunden ? Also nicht nötig, verstehe ich somit. Dann könnte ja auch die franz. Regierung und die dt. Regierung beschließen, einfach ein Land zu bilden und wir nehmen die Verfassung der Franzosen an, weils einfacher ist. Französisch wird Amtssprache, usw.
Geht das so einfach ?
Also eine Volksberfragung zur Wiedervereinigung und deren
Ablauf gab es in der DDR nicht. Es wurde argumentiert, daß die
regierenden Parteien ja ausdrücklich mit dem Ziel einer
Wiedervereinigung im Programm zur Wahl angetreten waren -
insofern also nur die Einmlösung eines Wahlversprechens
erfolgte.
Zunächst mal gab es 2 Kriterien für die Wiedervereinigung: nach Art. 23 und 146 GG. Auf den 146 hatte man aber keine Lust. Wozu die Masse noch fragen und sogar abstimmen lassen. Das Geht zu weit. Lösen wir doch einfach mal das Land auf und treten dem Nachbarn bei. Muß keiner soviel nachdenken.
Abgesehen davon dürfte eine Zustimmung in einer Volksbefragung
echt nur eine Formsache gewesen sein - selbt in der PDS ging
die Diskussion mehr um die Art und Weise der Wiedervereinigung
als um die Tatsache, ob es eine geben soll.
Art und Weise: genau ! Das ist DER Unterschied. Das Volk hätte nämlich über die künftige Staatsform usw. abstimmen müssen. Wäre echt doof, wenn die plötzlich kein Parteiensystem mehr haben wollen.
Natürlich hätte eine solche Befragung dem Ganzen einen
besseren Rahmen gegeben, schon weil dann alle Diskussionen ein
für allemal ein Ende gehabt hätten. Aber aus irgendeinem
grunde hatte man es am Ende wahnsinnig eilig, so eilig, daß
man nicht mal ,mehr die Wahl und Bildung orderntlicher
Landesregierungen abgewartet hat und ein Kosntrukt geschaffen
hat, wonach die Länder bei der Vereinigung durch einen
Regierungsbeauftragten aus berlin geführt wurden.
Also eine völkerrechtliche Glanzleistung sozusagen. Darf man illegal sagen ?
Ich dachte damals, man wollte die Peinlichkeit vermeiden,
nochmal einen Jahrestag der DDR begehen zu müssen, aber das
allein kann der grund nicht gewesen sein. Auch die Pleite der
DDR ist keine Begründung - die lebte ja eh schon nur noch
durch die Zahlungen aus dem Westen, da wäre es auf ein par
Monate auch nicht mehr angekommen.
Stimmt. Wen hätte ein weiterer Jahrestag von dem Micky Mouse Staat beeindruckt ? Vielleicht ein paar unverbesserliche FDJler am „Broilerstand“ ?!
Ich denke, man wollte einfach die positive Stimmung unter den
leuten ausnutzen, um das schnell durchzuziehen. Denn in den
Folgemonaten kamen ja die ganzen Pleiten der DDr-Betriebe
durch die übereikte Währungsunion und der Anstieg der
Arbeitslosigkeit - das war abzusehen. Da hatte man wohl Angst,
daß die Stimmung dann kippt. Zudem war ja bis dahin eine
gewisse Euphorie regelrecht propagandistisch erzeugt worden.
Irgendwann wäre evebtuell sonst mal einer auf die Idee
gekommen, zu fragen, was die DDR wirklich wert war (die
meinungen darüber gehen bis heute sehr auseinander)
Setze Dich mal intensiv mit den Machenschaften der Treuhand auseinander. Ein ehem. ital. Ministerpräsident ist ein Chorknabe dageben.
und
irgendwann hätte man eventuell ja mitbekommen, daß der
angebliche Luxus von Nonecker und Co eigentlich eine sehr
armseelige Geschichte gegen den Lebenstil der heute
Regierenden waren. (Man braucht ja nur die Frage zu stellen,
weshalb die Gebäude und Einrichtungen der doch so
verschwenderischen DDR-Regierenden den heute herrschenden
nicht gut genug waren, so daß in berlin lauter neue
Regierungebäude gebaut wurden - das Staatsratsgebäude der DDR
nimmt sich gegen das neue Bundeskanzleramt ja auch echt
armseelig aus, auch was die Abschottung und Sicherung
gegenüber dem eigenen Volk betrifft, das alte Ding steht
nämlich mitten in berlin an einer ganz normalen Straße wie
jedes beliebige Verwaltungsgebäude).
Den letzten Absatz kann ich nicht so ganz in den Kontext einordnen. Na ja.
Also wäre es jetzt schöner gewesen oder ist das „Ding“ VÖLKERRECHTLICH eine dicke Sauerei gewesen. Freue mich auf Antworten.
Manuel
Moin moin.
Lese ich jetzt erst so richtig. Bei Euren Gefechten kann man schon mal den Überblick verlieren:
Hallo,
wie ich drauf komme?
Ganz einfach: Die Allierten haben 1990 entschieden, die
Deutschen wieder vcereinigt und souverän sein zu lassen. Das
war ihre Entscheiodung - sie hätten auch anders entscheiden
können. Und deshalb existiert die BRD so, wie wir sie heute
kennen, auf grund der Entscheidung der Alliierten. Nichts
weiter wollte ich sagen damit.
Die Alliierten haben entschieden ?! Nicht die Regierungen und schon gar nicht der Souverän, das Volk; wie auch immer zum Zeitpunkt x das definiert sein mag.
Was war denn bis 1990 ? Wir waren nicht souverän. Was war die rechtliche Grundlage ? Haager Landkriegsordnung von 1907 ? Muß ja, was sonst (nicht für uns; wir hatten ja das Provisorium GG / aber worauf stützen sich rechtlich die Siegermächte?).
Ist das „neue Deutschland“ schwups di wups entstanden ? Ein mitteleuropäischer Urknall sozusagen ?
Sorry, Leute. Ich wills genau wissen. Nicht solche Vermutungen, bitte konkret.
Vielen Dank im voraus.
M.
Moin moin.
Kurze Anmerkung:
die sog. CIA-Flüge und Enführungen sind wohl Einmischung genug; und woher nimmst Du die Gewissheit der Nichteinmischung ?
Ich könnte eine solche Behauptung nich so einfach in den Raum stellen.
M
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Moin moin.
Genau. Aber was war die BRD denn bis 1990 ? Ein besetztes Land ? Nach welchem Recht ? Ich komme so wieder auf die Haager Landkriegsordnung zurück. Regelt Vorgehensweisen in besetzen Gebieten. Wir waren 45 Jahre besetzt. Oh weh.
M.
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Moin moin
Das mit dem gut treffen ist sicherlich Definitionssache. Wenn Du Zeitzeugen in der Familie hast, die noch ausführlich über die Kriegszeit berichten können ist daran nichts gutes zu finden. Dtl. war wohl unbestritten das am meisten zerstörte Land. Wobei das keineswegs den Agressor Nazi-Deutschland in Schutz nehmen soll. Nicht mal ansatzweise.
M
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