Situation in Dtl. ab 1945

Hallo,

die sog. CIA-Flüge und Enführungen sind wohl Einmischung
genug; und woher nimmst Du die Gewissheit der Nichteinmischung
?
Ich könnte eine solche Behauptung nich so einfach in den Raum
stellen.

immer langsam: Die Flüge geschahen nicht aufgrund irgendeines noch existierenden Besatzungsrecht. Daß irgendjemand gegen geltendes Recht verstößt, ist nicht zu verhindern, wie nicht zuletzt die Kriminalstatistik zeigt.

Gruß,
Christian

Hallöchen,

Das mit dem gut treffen ist sicherlich Definitionssache. Wenn
Du Zeitzeugen in der Familie hast, die noch ausführlich über
die Kriegszeit berichten können ist daran nichts gutes zu
finden. Dtl. war wohl unbestritten das am meisten zerstörte
Land.

das soltlest Du mal in Polen und der ehemaligen UdSSR behaupten, die werden Dir was husten. Im übrigen meinte ich nicht die unmittelbaren Kriegsfolgejahre sondern die Nachkriegsentwicklung insgesamt. Wie es einem Kriegsverlierer auch gehen kann, läßt sich anhand der DDR beurteilen.

Gruß,
Christian

Hallo,

Die Alliierten haben entschieden ?! Nicht die Regierungen und
schon gar nicht der Souverän, das Volk; wie auch immer zum
Zeitpunkt x das definiert sein mag.
Was war denn bis 1990 ? Wir waren nicht souverän. Was war die
rechtliche Grundlage ? Haager Landkriegsordnung von 1907 ? Muß
ja, was sonst (nicht für uns; wir hatten ja das Provisorium GG
/ aber worauf stützen sich rechtlich die Siegermächte?).
Ist das „neue Deutschland“ schwups di wups entstanden ? Ein
mitteleuropäischer Urknall sozusagen ?
Sorry, Leute. Ich wills genau wissen. Nicht solche
Vermutungen, bitte konkret.

von mir gabs bisher keine Vermutungen, um das mal klarzustellen.

Nach Kriegsende wurden diverse Gremien gebildet, die die Verwaltung Deutschlands übernahmen. Diese Gremien verloren nach und nach an Bedeutung und Einfluß, wobei die Gründung der Bundesrepublik und der Beitritt zur NATO die wesentlichen Schritte waren, wenn man vom 2+4-Vertrag absieht.

Rein formell stand Deutschland bis 1990 noch unter Besatzungsrecht, wovon aber - von einigen Teilbereichen abgesehen - nichts zu merken war. Diese Teilbereiche betrafen insbesondere die militärische Präsenz der alliierten Streitkräfte, also nichts, was mit der praktischen Alltagspolitik zu tun hatte.

Gruß,
Christian

Also wäre es jetzt schöner gewesen oder ist das „Ding“
VÖLKERRECHTLICH eine dicke Sauerei gewesen. Freue mich auf
Antworten.

Lies doch bitte erst einmal genau, was ich zu den Abläufen vor dem eigentlichen Beitritt der DDR zum Grundgesetz geschrieben habe. Die Vorgehensweise war die einzig mögliche, wenn man das zur Verfügung stegende Zeitfenster berücksichtigt.

Zum Thema Legitimation: Die Volkskammer und der Bundestag beschlossen den Beitritt bzw. den Einigungsvertrag. Die Volkskammer war wenige Monate zuvor in freier und geheimer Wahl von den Bürgern der DDR gewählt worden und das die Parteien vorher nicht ihre Absichten in Sachen Einheit kundgetan hätten, kann man wahrlich nicht behaupten.

Was also hätte eine Volksabstimmung in der DDR oder der Bundesrepublik geändert? Da ich mich noch gut an die Einheitseuphorie erinnern kann, kann ich mit Fug und Recht sagen: Nichts! Die Bürger der DDR waren verlangten eine schnelle Währungsunion, was unausweichlich einen Beitritt zur Bundesrepublik zur Folge haben mußte.

Heute zu lamentieren, daß man übergangen worden wäre, kommt einer Verklärung der damaligen Ereignisse gleich.

Gruß,
Christian

P.S.
Daß der Vereinigungsprozeß aus wirtschafts- und finanzpolitischer Sicht katastrophal gemanaged worden ist, bestreite ich nicht. Aber auch hier gilt: Die normative Kraft des Faktischen läßt sich nicht leugnen. Die DDR verlangte nach einem guten Umtauschkurs und einem schnellen Beitritt und dieser wäre wiederum ohne den Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ nicht machbar gewesen.

Daß die eigenen Forderungen den DDR-Bürgern schaden würden, war damals absehbar. Sich heute darüber zu beklagen, wie die Sache gelaufen ist, ist nachvollziehbar, aber unsinnig.

Dann könnte ja auch die franz. Regierung und die dt.
Regierung beschließen, einfach ein Land zu bilden und wir
nehmen die Verfassung der Franzosen an, weils einfacher ist.
Französisch wird Amtssprache, usw.
Geht das so einfach?

Meine Vermutung:

Anschluß der BRD an Frankreich wäre De facto ohne weiteres möglich, Anschluß Frankreichs an die BRD niemals.
Frankreich würde im übrigen auch seine Bürger abstimmen lassen.

Grüße

Ostlandreiter

Hallo Manuel,

hier
http://www.krr-faq.de/
wird auf entscheidende Argumente eingegangen.

Ciao maxet.

Hallo Christian

von mir gabs bisher keine Vermutungen, um das mal
klarzustellen.

Na ja. Die nachfolgenden Ausführungen enthalten ja mehr Meinungen als Fakten.
Deswegen gehe ich mal auf den sog. 4+2 Vertrag ein:

Bisher unbestritten ist, dass die BRD ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten mind. bis 1990 war und das Grundgesetz ein Provisorium zur Aufrechterhaltung der Ordnung unter „Hoheit“ des Alliierten Kontrollrates waren. Jede GG-Änderung bedarf der Zustimmung der „Besatzter“. Soviel zur Souveränität der BRD.
Wenn für GG-Änderung die Zustimmung erforderlich war, warum ein 4+2 Vertrag ? Wenn B nur mit Zustimmung von A handeln kann, ist ein Vertrag zwischen A und B überflüssig. A macht in diesem Falle mit sich selbst ein Vertrag. Soviel bis 1990.
Nun sagt die DDR-Volkskammer: hurra, wir bilden Länder und treten der BRD bei.
Dieser dt. Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagt, dass die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 3.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden (Art. 23 GG war mit Besatzungsvorbehalt bereits zum 18.7.1990 aufgehoben worden; bitte prüfen !).

Hinzu kommt, dass es die neuen Länder per 3.10.1990 noch gar nicht gab. Das Ländereinfühungsgesetz (DDR)trat erst am 14.10.1990 in Kraft !!!
Super: Art. 23 GG existierte am 3.10.1990 nicht mehr, die „neuen“ DDR-Länder erst ab 14.10.1990.
Die „eventuell später legitimierten“ Vertreter der neuen Länder saßen schon - NICHT legitimiert - im neuen Bundestag !

Jur. gesehen ist der Einigungsvertrag wg. der sog. jur.Klausel "der Unmöglichkeit nichtig. Genau: N I C H T I G ! ! !

Aber über solche Kleinigkeiten sehen wir mal hinweg. Schließlich haben wir ja noch die normative Kraft des Faktischen. Deswegen finden wir es ja auch völlig in Ordnung von Richtern verurteilt zu werden, die vielleicht erst einen Monat nach der Verhandlung eine Urkunde erhalten und ihren Eid ablegen !

Nach Kriegsende wurden diverse Gremien gebildet, die die
Verwaltung Deutschlands übernahmen. Diese Gremien verloren
nach und nach an Bedeutung und Einfluß, wobei die Gründung der
Bundesrepublik und der Beitritt zur NATO die wesentlichen
Schritte waren, wenn man vom 2+4-Vertrag absieht.

… verloren nach und nach an Einfluß und Bedeutung… !!! Im Sinne von: das Kind wird jetzt größer, es kann schon stehen/laufen ? Werde konkret !!

Rein formell stand Deutschland bis 1990 noch unter
Besatzungsrecht, wovon aber - von einigen Teilbereichen
abgesehen - nichts zu merken war.

Was heißt formell ? Muß ich ein Recht spüren damit es existent ist ?
Nur weil du vielleicht eine CIA-Verschleppung nicht mit bekommst, ist sie dennoch real und bis heute nicht verurteilt ! Gründe ?

Diese Teilbereiche betrafen

insbesondere die militärische Präsenz der alliierten
Streitkräfte, also nichts, was mit der praktischen
Alltagspolitik zu tun hatte.

Änderungen des GG bedarfen der Zustimmung der Alliierten ! Jedes Gesetz, jede Verordung kann nicht gegen das GG erlassen werden. Und Du siehst hier keine Auswirkung auf die „Alltagspolitik“ ? Ich sehe hier den Einfluss auf unser aller täglich Leben schlechthin ?
Sorry, welche Brille hast Du auf ?

Tja, Christian. Das muß noch genauer werden.
Gruß Manuel

Na ja. Die nachfolgenden Ausführungen enthalten ja mehr
Meinungen als Fakten.

Eigentlich eher nicht.

Bisher unbestritten ist, dass die BRD ein Verwaltungskonstrukt
der Alliierten mind. bis 1990 war und das Grundgesetz ein
Provisorium zur Aufrechterhaltung der Ordnung unter „Hoheit“
des Alliierten Kontrollrates waren. Jede GG-Änderung bedarf
der Zustimmung der „Besatzter“.

Wo hast Du das denn her?

Hinzu kommt, dass es die neuen Länder per 3.10.1990 noch gar
nicht gab. Das Ländereinfühungsgesetz (DDR)trat erst am
14.10.1990 in Kraft !!!
Super: Art. 23 GG existierte am 3.10.1990 nicht mehr, die
„neuen“ DDR-Länder erst ab 14.10.1990.

Ist wurscht, weil die in freier und geheimer Wahl gewählte Volkskammer dem Einigungsvertrag zustimmte.

Nach Kriegsende wurden diverse Gremien gebildet, die die
Verwaltung Deutschlands übernahmen. Diese Gremien verloren
nach und nach an Bedeutung und Einfluß, wobei die Gründung der
Bundesrepublik und der Beitritt zur NATO die wesentlichen
Schritte waren, wenn man vom 2+4-Vertrag absieht.

… verloren nach und nach an Einfluß und Bedeutung… !!! Im
Sinne von: das Kind wird jetzt größer, es kann schon
stehen/laufen ? Werde konkret !!

Lamentier: Am Anfang gab es die Nürnberger Prozesse und reines Besatzungsrecht, was im Laufe der Zeit durch Bundesrecht ersetzt wurde.

Rein formell stand Deutschland bis 1990 noch unter
Besatzungsrecht, wovon aber - von einigen Teilbereichen
abgesehen - nichts zu merken war.

Was heißt formell ? Muß ich ein Recht spüren damit es existent
ist ?

Ein Recht, was nicht ausgepbt wird, ist zwar formell vorhanden, ist aber praktisch nicht relevant.

Änderungen des GG bedarfen der Zustimmung der Alliierten !
Jedes Gesetz, jede Verordung kann nicht gegen das GG erlassen
werden. Und Du siehst hier keine Auswirkung auf die
„Alltagspolitik“ ? Ich sehe hier den Einfluss auf unser aller
täglich Leben schlechthin ?
Sorry, welche Brille hast Du auf ?

Tja, Christian. Das muß noch genauer werden.

Werde erwachsen oder bau Dir Deine eigene Republik oder was auch immer für eine Staatsform Du Dir wünschst.

C.

Hi. Ein paar Anmerkungen:

Also wäre es jetzt schöner gewesen oder ist das „Ding“
VÖLKERRECHTLICH eine dicke Sauerei gewesen. Freue mich auf
Antworten.

Lies doch bitte erst einmal genau, was ich zu den Abläufen vor
dem eigentlichen Beitritt der DDR zum Grundgesetz geschrieben
habe. Die Vorgehensweise war die einzig mögliche, wenn man das
zur Verfügung stegende Zeitfenster berücksichtigt.

Welches Zeitfenster ?

Zum Thema Legitimation: Die Volkskammer und der Bundestag
beschlossen den Beitritt bzw. den Einigungsvertrag. Die
Volkskammer war wenige Monate zuvor in freier und geheimer
Wahl von den Bürgern der DDR gewählt worden und das die
Parteien vorher nicht ihre Absichten in Sachen Einheit
kundgetan hätten, kann man wahrlich nicht behaupten.

Es geht nicht um die Wahl zur Volkskammer. Es geht um die Bildung der Länder, die NACH dem Beitritt erfolgte. Wie kann etwas vor Gründung beitreten ? Gar nicht. Jur. schon gar nicht.

Was also hätte eine Volksabstimmung in der DDR oder der
Bundesrepublik geändert?

ALLES ! Der Souverän hätte abgestimmt, wie unser Land künftig regiert wird. Vielleicht ohne Parteien-Filz. Wäre schade für die „Begünstigten“ !

Da ich mich noch gut an die

Einheitseuphorie erinnern kann, kann ich mit Fug und Recht
sagen: Nichts! Die Bürger der DDR waren verlangten eine
schnelle Währungsunion, was unausweichlich einen Beitritt zur
Bundesrepublik zur Folge haben mußte.

Nicht ganz richtig. Der Einigungsvertrag erhielt einen Zusatz, dass innerhalb von 2 Jahren die Bürger des neuen Staates über eine Verfassung abstimmen können. Was ist bisher geschehen ? Nix !

Heute zu lamentieren, daß man übergangen worden wäre, kommt
einer Verklärung der damaligen Ereignisse gleich.

Gruß,
Christian

P.S.
Daß der Vereinigungsprozeß aus wirtschafts- und
finanzpolitischer Sicht katastrophal gemanaged worden ist,
bestreite ich nicht. Aber auch hier gilt: Die normative Kraft
des Faktischen läßt sich nicht leugnen.

Klasse. Wenn jur. nix mehr zu deuteln geht, kommt die Nomative ins Spiel.
Bsp: Person x bricht jeden Tag 5 Autos auf und wird nach 10 Jahren erstmalig erwischt und stellt bei der Verhandlung nüchtern fest: wieso eine Verurteilung ? Ich mache das schon soo lange. Greift hier nicht die normative Kraft des Faktischen ?

Das Völkerrecht, speziell die Haager Landkriegsordnung kennen diese Kraft auch nicht. Das Grundgesetz erklärt in Art. 25 GG die Völkerrechte und damit deren Vorrang vor GG und allen anderen Bundesgesetzen an. Wieso glaubst Du mit der normativen Kraft argumentieren zu können, wenn Völkerrecht ganz offen verletzt wird ?

Die DDR verlangte nach

einem guten Umtauschkurs und einem schnellen Beitritt und
dieser wäre wiederum ohne den Grundsatz „Rückgabe vor
Entschädigung“ nicht machbar gewesen.

Abgesehen davon, dass ich diesen Absatz nicht verstehe, empfehle ich mal die Auseinandersetzung mit der Treuhand. Hier wurden Milliarden verballert.

Daß die eigenen Forderungen den DDR-Bürgern schaden würden,
war damals absehbar. Sich heute darüber zu beklagen, wie die
Sache gelaufen ist, ist nachvollziehbar, aber unsinnig.

Was hat das mit dem faktisch nicht vollzogenen Beitritt zu tun ?
M.

Lies doch bitte erst einmal genau, was ich zu den Abläufen vor
dem eigentlichen Beitritt der DDR zum Grundgesetz geschrieben
habe. Die Vorgehensweise war die einzig mögliche, wenn man das
zur Verfügung stegende Zeitfenster berücksichtigt.

Welches Zeitfenster ?

Steht in den diversen Artikeln dieses Artikelbaums.

Es geht nicht um die Wahl zur Volkskammer. Es geht um die
Bildung der Länder, die NACH dem Beitritt erfolgte. Wie kann
etwas vor Gründung beitreten ? Gar nicht. Jur. schon gar
nicht.

Steht in meinem letzten Artikel an Dich.

Die DDR verlangte nach

einem guten Umtauschkurs und einem schnellen Beitritt und
dieser wäre wiederum ohne den Grundsatz „Rückgabe vor
Entschädigung“ nicht machbar gewesen.

Abgesehen davon, dass ich diesen Absatz nicht verstehe,
empfehle ich mal die Auseinandersetzung mit der Treuhand. Hier
wurden Milliarden verballert.

Bestreite ich nicht, was ich auch schon mehrfach erwähnte.

Der augelassene Rest war einer Berücksichtung nicht würdig.

C.

Moin moin

Die Kontrollratsdirektiven gelten seit dem 2+4-Vertrag nicht
mehr, weil der Kontrollrat damit aufgelöst wurde. Ohne Dir
etwas unterstellen zu wollen, sei hier auch gleich noch
erwähnt, daß die Kotnrollratsdirektiven 24 und 38 sehr häufig
im Dunstkreis von Internetseiten auftauchen, die es - um es
vorsichtig zu formulieren - mit unserer Verfassung nicht ganz
so genau nehmen.

Gruß,
Christian

Wir haben keine Verfassung. Wir haben ein Grundgesetz. Dieser Begriff ist auch eindeutig von den „Gründervätern“ des GG (nur mit Genehigung der Alliierten, wie übrigens JEDE GG-Änderung) definiert. Es ist ein Provisorium, keine Verfassung.
Dann kannst Du auch gleich Besitz und Eigentum verwechseln.
M.

Wir haben keine Verfassung. Wir haben ein Grundgesetz.

Dummerweise (für Leute für Dich) ist das Grundgesetz unsere Verfassung.

C.

Hi. Christian.

Na ja. Die nachfolgenden Ausführungen enthalten ja mehr
Meinungen als Fakten.

Eigentlich eher nicht.

Nüchtern gekontert !

Bisher unbestritten ist, dass die BRD ein Verwaltungskonstrukt
der Alliierten mind. bis 1990 war und das Grundgesetz ein
Provisorium zur Aufrechterhaltung der Ordnung unter „Hoheit“
des Alliierten Kontrollrates waren. Jede GG-Änderung bedarf
der Zustimmung der „Besatzter“.

Wo hast Du das denn her?

Das basiert ganz einfach auf folgenden (nachzuprüfenden) Fakten:

  1. Londoner Abkommen 12.9.44
    Beschluß über Aufteilungs Deutschlands in Besatzungszonen. Alliierten erkennen USA als Hauptsiegermacht an/Oberbefehl ü. all. Truppen.
    Anerkennung der SHAEF-Gesetze (13.2.1944) durch alle Alliierten.

8.5.1945
Kapitulation durch OK der Wehrmacht(Friedeburg, Keitel, Stumpf)
Das war eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung.
S. Ziffer 4 der Urkunde:
„Die Kapitulation stellt keine Präjudiz für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“
(Die Reichsregierung arbeitete noch länger !)

Zusatzerklärung der Alliierten v. 5.6.1945 zur Kapitulation:
„… Die Übernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.“

Konkreter in der Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin (Potsdamer Abkommen)
am 2.8.1945.
Hier beschließen die Alliierten den Staat „Dt. Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF, Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt e).

Artikel VII 9 (e) lautet: „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.

Heißt: Das Dt.Reich war weiterhin vorhanden, hatte nur aufgrund des Krieges keine handlungsfähige Regierung mehr und konnte deshalb mit den Siegermächten keinen Friedensvertrag schließen.

Bevölkerung und Heer hatten Anweisungen der Alliierten zu Folgen und nach Art. 42 HLKO (Haager Landkriegsordnung) neben Herstellung der öffentl. Ordnung sich nach Möglichkeit nach den Ges. des Dt. Reiches - soweit möglich - und nach der HLKO zu verhalten.

Seit Juli 1945 unterliegen alle Deutsche der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers. Diese Gesetzgebung ist seitdem Rechtsgrundlage für die US-Armee in Europa und für Gesamt-Dtl. in den Grenzen von 1937 (Beschlagnahme des Dt.Reiches v.d. USA als Hauptsiegermacht per 9.5.1945).

Anfang Juli 1945 ziehen sich die Westalliierten aus Gebieten der ehem. DDR und „Ostdtl.“ (gem. 1. Londoner Abkommen) zurück und erhalten West-Berlin von den Sowjets. Für die USA ein wichtiger Schritt, da sie als Hautpsiegermacht nur dann innerhalb einer Allianz gilt, wenn sie die Hauptstadt des feindlichen Reiches erobert hat.
Diese „Kleinigkeit“ bestimmte für rd. 5 Jahrzehnte die europäische Landkarte !!! Nix anderes.

Der Rest ist Geschichte. Für die Westalliierten galt es das Besatzungskonstrukt BRD zu schaffen. Mit dem Status quo war ein Friedensvertrag mit einem Dtl. in den Grenzen von 1937 in weite Ferne gerückt.
Mit Verkündung des Grundgesetzes 23.5.49 (nach Änderungen und Genehmigungen des all. Kontrollrates/übergeordnetes Besatzungsstatut) trat es 1 Tag später in Kraft.

Anmerkung durch Prof.Dr. Carlo Schmid (1 sog. Gründervater des GG):
…somit ist das GG völkerrechtlich , dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung. …

Soviel dazu.
(ich möchte jetzt nicht noch auf Annexion und Beschlagnahme eingehen, da verweise ich gerne auf Besitz und Eigentum weiter unten !)

Hinzu kommt, dass es die neuen Länder per 3.10.1990 noch gar
nicht gab. Das Ländereinfühungsgesetz (DDR)trat erst am
14.10.1990 in Kraft !!!
Super: Art. 23 GG existierte am 3.10.1990 nicht mehr, die
„neuen“ DDR-Länder erst ab 14.10.1990.

Ist wurscht, weil die in freier und geheimer Wahl gewählte
Volkskammer dem Einigungsvertrag zustimmte.

Sorry. Hier liegst Du ja voll daneben !! Ist wurscht ist genau die Argumentation die heute jur. Standard ist. Wo´s drauf ankommt nehmen wir es genau; sonst nicht.
Wenn die Volkskammer dem Einigungsvertrag zustimmte, dann ist dann ein Punkt. In dem Wort steckt aber der Teil Vertrag. Zur Erfüllung des Vertrages gehörte aber der Beitritt der „Neuen“ Länder, die es zum Zeitpunkt 3.10.1990 NOCH NICHT GAB !!
Wie können nicht existierende Länder (die sollen ja nach Art.23 GG beitreten, nicht die DDR !!!) beitreten ? Geht nicht. Vertrag nicht erfüllt (jur. Unmöglichkeit).
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

2 Vertragspartner können sich über den Kauf eines PKW durchaus einig sein; wenn Partner A nicht zahlen oder Partner B nicht korrekt liefern kann, kommt der Vertrag nicht zustande (eine spätere Einigung hinsichtlich Finanzierung oder Leasing sei hier mal unberücksichtigt).
Zur Einigung kommt aber noch die Übergabe und die Bezahlung (zug um zug), bzw. zum Eigentumsübergang ist der sog. gutgläubige Erwerb notwendig. Erst dann ist der neue Besitzer auch Eigentümer.
Warum ist eine solch einfache Sache für Dich nicht verständlich ?
Wurscht ist da gar nix.
Oder stehst Du im Supermarkt an der Kasse und sagst: "das mit der Bezahlung ist ja wurscht. Wir sind uns ja einig, das ich kaufen möchte ??!!

Lamentier: Am Anfang gab es die Nürnberger Prozesse und reines
Besatzungsrecht, was im Laufe der Zeit durch Bundesrecht
ersetzt wurde.

Das sind genau die schwammigen Formulierungen, die ich meine: reines Besatzungsrecht…im Laufe der Zeit…

Was denn genau ? Nenne doch nur ein Beispiel.

Rein formell stand Deutschland bis 1990 noch unter
Besatzungsrecht, wovon aber - von einigen Teilbereichen
abgesehen - nichts zu merken war.

Was heißt formell ? Muß ich ein Recht spüren damit es existent
ist ?

Ein Recht, was nicht ausgepbt wird, ist zwar formell
vorhanden, ist aber praktisch nicht relevant.

Art. 25 GG verweist auf die Völkerrechte und deren Vorrang in der BRD. Meine Menschenrechte sind formell vorhanden und sehr relevant.

Werde erwachsen oder bau Dir Deine eigene Republik oder was
auch immer für eine Staatsform Du Dir wünschst.

C.

Es geht nicht um Bauen oder Links oder Rechts. Es geht um RECHT !
M.

Ich habe mal das ganze Geschwafel mit Besatzungsrecht und Zustimmungspflicht der Alliierten für Grundgesetzänderungen ausgelassen, weil es vollkommen am Thema vorbei geht.

Das entscheidende in Kürze:

  1. Der Alliierte Kontrollrat hatte sich im März 1948 erledigt, weil die SU damit nichts mehr zu tun haben wollte.
  2. Das Grundgesetz wurde von den drei Westalliierten gebilligt. Eine Zustimmungpflicht für Grundgesetzänderungen hat es nie gegeben.
  3. Das Nachfolgegremium des Alliierten Kontrollrates, die Alliierte Hohe Kommission wurde 1955 mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrages ausgelöst.
  4. Die 1955-1990 noch bestehenden Sonderrechte der Alliierten betrafen so unbedeutende Dinge wie Stationierungsrechte in Krisen- und Kriegszeiten. Unbedeutend, weil die gleichen Rechte den Westalliierten sowieso aus dem NATO-Vertrag zustanden.

Wenn man also die nächsten paar Jahre nach dem „Urknall“ Kriegsende bzw. Grundgesetz betrachtet, lösen sich weite Teile Deiner „Argumentationskette“ in Wohlgefallen auf.

Hinzu kommt, dass es die neuen Länder per 3.10.1990 noch gar
nicht gab. Das Ländereinfühungsgesetz (DDR)trat erst am
14.10.1990 in Kraft !!!
Super: Art. 23 GG existierte am 3.10.1990 nicht mehr, die
„neuen“ DDR-Länder erst ab 14.10.1990.

Ist wurscht, weil die in freier und geheimer Wahl gewählte
Volkskammer dem Einigungsvertrag zustimmte.

Sorry. Hier liegst Du ja voll daneben !! Ist wurscht ist genau
die Argumentation die heute jur. Standard ist. Wo´s drauf
ankommt nehmen wir es genau; sonst nicht.
Wenn die Volkskammer dem Einigungsvertrag zustimmte, dann ist
dann ein Punkt. In dem Wort steckt aber der Teil Vertrag. Zur
Erfüllung des Vertrages gehörte aber der Beitritt der „Neuen“
Länder, die es zum Zeitpunkt 3.10.1990 NOCH NICHT GAB !!
Wie können nicht existierende Länder (die sollen ja nach
Art.23 GG beitreten, nicht die DDR !!!) beitreten ?

Es sind nicht die Länder beigetreten, sondern die DDR. So lautet die Formulierung im Einigungsvertrag und auch der Beschluß der Volkskammer.

2 Vertragspartner können sich über den Kauf eines PKW durchaus
einig sein; wenn Partner A nicht zahlen oder Partner B nicht
korrekt liefern kann, kommt der Vertrag nicht zustande

Du solltest nicht mit juristischen Begriffen um Dich werfen, wenn Du davon keine Ahnung hast. Ein Vetrag kommt in diesem Fall sehr wohl zustande, nur hapert es dann u.U. an der Erfüllung. Aber das hat mit der Sache hier eh nichts zu tun (s.o.).

Zur Einigung kommt aber noch die Übergabe und die Bezahlung
(zug um zug), bzw. zum Eigentumsübergang ist der sog.
gutgläubige Erwerb notwendig. Erst dann ist der neue Besitzer
auch Eigentümer.
Warum ist eine solch einfache Sache für Dich nicht
verständlich ?

Die Frage gebe ich gerne zurück, begleitet von dem Hinweis, mal einen Blick in das BGB zu werfen, bevor Du Dich wieder auf dieses Terrain begibst.

Wurscht ist da gar nix.
Oder stehst Du im Supermarkt an der Kasse und sagst: "das mit
der Bezahlung ist ja wurscht. Wir sind uns ja einig, das ich
kaufen möchte ??!!

In der Tat kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem der Verkäufer auf die Ansage „ich will das hier für den Preis X kaufen“ antwortet „OK“. Was danach passiert, also Übergabe, Bezahlung usw. hat keinerlei Einfluß darauf, ob ein Vertrag zustandegekommen ist und nicht zuletzt aus dem Grunde hat das auch nichts mit dem Thema zu tun.

Lamentier: Am Anfang gab es die Nürnberger Prozesse und reines
Besatzungsrecht, was im Laufe der Zeit durch Bundesrecht
ersetzt wurde.

Das sind genau die schwammigen Formulierungen, die ich meine:
reines Besatzungsrecht…im Laufe der Zeit…
Was denn genau ? Nenne doch nur ein Beispiel.

Steht alles oben und wenn Du Dich mit dem Thema vollumfänglich und nicht zielorientiert befaßt hättest, wäre das hier für Dich nicht so eine peinliche Veranstaltung.

Was heißt formell ? Muß ich ein Recht spüren damit es existent
ist ?

Ein Recht, was nicht ausgepbt wird, ist zwar formell
vorhanden, ist aber praktisch nicht relevant.

Art. 25 GG verweist auf die Völkerrechte und deren Vorrang in
der BRD. Meine Menschenrechte sind formell vorhanden und sehr
relevant.

Was hat das jetzt nun wieder mit dem Besatzungsrecht zu tun?

C.

Hallo, Christian.

Anhand Deiner „Reaktionszeiten“ im Bereich Geschichte, und Deiner zahlreichen Kommentare wird deutlich, das Dir der Bereich Geschichte sehr am Herzen liegt. Eines stört aber ungemein:
Argumente die Dir nicht behagen, läßt Du unter den Tisch fallen; was Dir nicht zusagt, ist „Geschwafel“. Deine Vorgehensweise hat teilweise „Standgerichtcharakter“: bestimmte Passagen anderer sind Deiner Würdigung gar nicht Wert; usw…
Ich lach mich weg und mache es 1x genau so:

Von Deinen 4 nachfolgenden Punkten brauche ich ja nur einen zu widerlegen, damit Dein kleines Rechts-Kartenhaus hübsch zusammenfällt.

Ich habe mal das ganze Geschwafel mit Besatzungsrecht und
Zustimmungspflicht der Alliierten für Grundgesetzänderungen
ausgelassen, weil es vollkommen am Thema vorbei geht.

Komisch; in den nachfolgenden Punkten gehst Du genau nur auf das „Geschwafel“ ein.

Das entscheidende in Kürze:

  1. Der Alliierte Kontrollrat hatte sich im März 1948 erledigt,
    weil die SU damit nichts mehr zu tun haben wollte.
  2. Das Grundgesetz wurde von den drei Westalliierten
    gebilligt. Eine Zustimmungpflicht für Grundgesetzänderungen
    hat es nie gegeben.

Zu Punkt 2 Satz 1:
Das ist einer der Punkte über den ich ausführlich geschrieben haben. So einfach mal gebilligt wurde da gar nix. Mehrere Änderungen waren notwendig, damit der parl. Rat (Vors.Adenauer, Vize Prof.C.Schmidt), seinen Entwurf GENEHMIGT !!! bekam.

zu Satz 2:
Ich empfehle einmal die Satzung der AHK nachzulesen; besonders Art I, Satz 2 und Art II, Satz 1.
Die AHK behält sich das Recht der endgültigen Entscheidungen vor; sie kann sogar die Regierungsgewalt übernehmen.
Mit der sog. 1. Wehrnovelle im Feb. 1954 stand eine „wichtige“ Grundgesetzänderung an: die sog. Wiederbewaffnung.
Nach deren Satzung selbstverständlich NUR MIT ZUSTIMMUNG DER AHK !!

Lies einfach selbst nach und erspare allen Lesern eine unrichtige Gegendarstellung.

  1. Das Nachfolgegremium des Alliierten Kontrollrates, die
    Alliierte Hohe Kommission wurde 1955 mit Inkrafttreten des
    Deutschlandvertrages ausgelöst.
  2. Die 1955-1990 noch bestehenden Sonderrechte der Alliierten
    betrafen so unbedeutende Dinge wie Stationierungsrechte in
    Krisen- und Kriegszeiten. Unbedeutend, weil die gleichen
    Rechte den Westalliierten sowieso aus dem NATO-Vertrag
    zustanden.

Punkt 1,3,4 sind unwichtig und bedarfen keiner Würdigung meinerseits, da Deine Ausführungen zu Punkt 2 erwiesenermaßen falsch sind.

Wenn man also die nächsten paar Jahre nach dem „Urknall“
Kriegsende bzw. Grundgesetz betrachtet, lösen sich weite Teile
Deiner „Argumentationskette“ in Wohlgefallen auf.

In Deinem eigenen Interesse solltest Du künftig genauer nachlesen, ansonsten werden Deine Argumente ganz schnell zum boomerang.

Ich freue mich künftig auf einen sachlichen Austausch.

Manuel

Anhand Deiner „Reaktionszeiten“ im Bereich Geschichte, und
Deiner zahlreichen Kommentare wird deutlich,

An meinen Reaktionszeiten wird vor allem deutlich, daß ich zwischenzeitlich verreist war.

Ich lach mich weg und mache es 1x genau so:

Das ist wirklich lustig. Derjenige, der pausenlos Dinge aus den jeweils vorgehenden Artikeln ausläßt, bist eindeutig Du.

Ich habe mal das ganze Geschwafel mit Besatzungsrecht und
Zustimmungspflicht der Alliierten für Grundgesetzänderungen
ausgelassen, weil es vollkommen am Thema vorbei geht.

Komisch; in den nachfolgenden Punkten gehst Du genau nur auf
das „Geschwafel“ ein.

Nein, ich gehe auf die Kernpunkte ein, das ist ein Unterschied.

Das entscheidende in Kürze:

  1. Der Alliierte Kontrollrat hatte sich im März 1948 erledigt,
    weil die SU damit nichts mehr zu tun haben wollte.
  2. Das Grundgesetz wurde von den drei Westalliierten
    gebilligt. Eine Zustimmungpflicht für Grundgesetzänderungen
    hat es nie gegeben.

Zu Punkt 2 Satz 1:
Das ist einer der Punkte über den ich ausführlich geschrieben
haben. So einfach mal gebilligt wurde da gar nix.

Ich habe nicht behauptet, daß die Entwürfe „einfach mal so gebilligt“ wurden.

Die AHK behält sich das Recht der endgültigen Entscheidungen
vor; sie kann sogar die Regierungsgewalt übernehmen.
Mit der sog. 1. Wehrnovelle im Feb. 1954 stand eine „wichtige“
Grundgesetzänderung an: die sog. Wiederbewaffnung.
Nach deren Satzung selbstverständlich NUR MIT ZUSTIMMUNG DER
AHK !!

Natürlich. Zur Erinnerung: Es geht im Moment darum, daß Du so getan hast, daß du wissen wolltest, was ich damit meinte, daß die Einflußnahme der Alliierten nach und nach zurückging. Daß vor 1955 Einfluß ausgeübt wurde, habe ich überhaupt nicht bestritten, nur seitdem eben nicht mehr, deswegen ist der nachfolgende Absatz auch so absurd:

Lies einfach selbst nach und erspare allen Lesern eine
unrichtige Gegendarstellung.

  1. Das Nachfolgegremium des Alliierten Kontrollrates, die
    Alliierte Hohe Kommission wurde 1955 mit Inkrafttreten des
    Deutschlandvertrages ausgelöst.
  2. Die 1955-1990 noch bestehenden Sonderrechte der Alliierten
    betrafen so unbedeutende Dinge wie Stationierungsrechte in
    Krisen- und Kriegszeiten. Unbedeutend, weil die gleichen
    Rechte den Westalliierten sowieso aus dem NATO-Vertrag
    zustanden.

Punkt 1,3,4 sind unwichtig und bedarfen keiner Würdigung
meinerseits, da Deine Ausführungen zu Punkt 2 erwiesenermaßen
falsch sind.

Siehe oben: Es ging um den zurückgehenden Einfluß der Alliierten. Die Rede vom zusammenbrechenden ist also Blödsinn. Mir etwas zu widerlegen, was ich nie behauptet habe, mag Dir ein Hochgefühl verschaffen, ich hingegen finde das einfach nur albern.

Auch hier wieder der Hinweis: Richtig lesen.

Gruß,
Christian

P.S.
Zum Thema Auslassen: Was ist denn mit meinen Antworten auf Deine Ausführungen zum Thema BGB und Beitritt der DDR geworden?