Hi. Christian.
Na ja. Die nachfolgenden Ausführungen enthalten ja mehr
Meinungen als Fakten.
Eigentlich eher nicht.
Nüchtern gekontert !
Bisher unbestritten ist, dass die BRD ein Verwaltungskonstrukt
der Alliierten mind. bis 1990 war und das Grundgesetz ein
Provisorium zur Aufrechterhaltung der Ordnung unter „Hoheit“
des Alliierten Kontrollrates waren. Jede GG-Änderung bedarf
der Zustimmung der „Besatzter“.
Wo hast Du das denn her?
Das basiert ganz einfach auf folgenden (nachzuprüfenden) Fakten:
- Londoner Abkommen 12.9.44
Beschluß über Aufteilungs Deutschlands in Besatzungszonen. Alliierten erkennen USA als Hauptsiegermacht an/Oberbefehl ü. all. Truppen.
Anerkennung der SHAEF-Gesetze (13.2.1944) durch alle Alliierten.
8.5.1945
Kapitulation durch OK der Wehrmacht(Friedeburg, Keitel, Stumpf)
Das war eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung.
S. Ziffer 4 der Urkunde:
„Die Kapitulation stellt keine Präjudiz für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“
(Die Reichsregierung arbeitete noch länger !)
Zusatzerklärung der Alliierten v. 5.6.1945 zur Kapitulation:
„… Die Übernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.“
Konkreter in der Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin (Potsdamer Abkommen)
am 2.8.1945.
Hier beschließen die Alliierten den Staat „Dt. Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF, Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt e).
Artikel VII 9 (e) lautet: „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.
Heißt: Das Dt.Reich war weiterhin vorhanden, hatte nur aufgrund des Krieges keine handlungsfähige Regierung mehr und konnte deshalb mit den Siegermächten keinen Friedensvertrag schließen.
Bevölkerung und Heer hatten Anweisungen der Alliierten zu Folgen und nach Art. 42 HLKO (Haager Landkriegsordnung) neben Herstellung der öffentl. Ordnung sich nach Möglichkeit nach den Ges. des Dt. Reiches - soweit möglich - und nach der HLKO zu verhalten.
Seit Juli 1945 unterliegen alle Deutsche der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers. Diese Gesetzgebung ist seitdem Rechtsgrundlage für die US-Armee in Europa und für Gesamt-Dtl. in den Grenzen von 1937 (Beschlagnahme des Dt.Reiches v.d. USA als Hauptsiegermacht per 9.5.1945).
Anfang Juli 1945 ziehen sich die Westalliierten aus Gebieten der ehem. DDR und „Ostdtl.“ (gem. 1. Londoner Abkommen) zurück und erhalten West-Berlin von den Sowjets. Für die USA ein wichtiger Schritt, da sie als Hautpsiegermacht nur dann innerhalb einer Allianz gilt, wenn sie die Hauptstadt des feindlichen Reiches erobert hat.
Diese „Kleinigkeit“ bestimmte für rd. 5 Jahrzehnte die europäische Landkarte !!! Nix anderes.
Der Rest ist Geschichte. Für die Westalliierten galt es das Besatzungskonstrukt BRD zu schaffen. Mit dem Status quo war ein Friedensvertrag mit einem Dtl. in den Grenzen von 1937 in weite Ferne gerückt.
Mit Verkündung des Grundgesetzes 23.5.49 (nach Änderungen und Genehmigungen des all. Kontrollrates/übergeordnetes Besatzungsstatut) trat es 1 Tag später in Kraft.
Anmerkung durch Prof.Dr. Carlo Schmid (1 sog. Gründervater des GG):
…somit ist das GG völkerrechtlich , dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung. …
Soviel dazu.
(ich möchte jetzt nicht noch auf Annexion und Beschlagnahme eingehen, da verweise ich gerne auf Besitz und Eigentum weiter unten !)
Hinzu kommt, dass es die neuen Länder per 3.10.1990 noch gar
nicht gab. Das Ländereinfühungsgesetz (DDR)trat erst am
14.10.1990 in Kraft !!!
Super: Art. 23 GG existierte am 3.10.1990 nicht mehr, die
„neuen“ DDR-Länder erst ab 14.10.1990.
Ist wurscht, weil die in freier und geheimer Wahl gewählte
Volkskammer dem Einigungsvertrag zustimmte.
Sorry. Hier liegst Du ja voll daneben !! Ist wurscht ist genau die Argumentation die heute jur. Standard ist. Wo´s drauf ankommt nehmen wir es genau; sonst nicht.
Wenn die Volkskammer dem Einigungsvertrag zustimmte, dann ist dann ein Punkt. In dem Wort steckt aber der Teil Vertrag. Zur Erfüllung des Vertrages gehörte aber der Beitritt der „Neuen“ Länder, die es zum Zeitpunkt 3.10.1990 NOCH NICHT GAB !!
Wie können nicht existierende Länder (die sollen ja nach Art.23 GG beitreten, nicht die DDR !!!) beitreten ? Geht nicht. Vertrag nicht erfüllt (jur. Unmöglichkeit).
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
2 Vertragspartner können sich über den Kauf eines PKW durchaus einig sein; wenn Partner A nicht zahlen oder Partner B nicht korrekt liefern kann, kommt der Vertrag nicht zustande (eine spätere Einigung hinsichtlich Finanzierung oder Leasing sei hier mal unberücksichtigt).
Zur Einigung kommt aber noch die Übergabe und die Bezahlung (zug um zug), bzw. zum Eigentumsübergang ist der sog. gutgläubige Erwerb notwendig. Erst dann ist der neue Besitzer auch Eigentümer.
Warum ist eine solch einfache Sache für Dich nicht verständlich ?
Wurscht ist da gar nix.
Oder stehst Du im Supermarkt an der Kasse und sagst: "das mit der Bezahlung ist ja wurscht. Wir sind uns ja einig, das ich kaufen möchte ??!!
Lamentier: Am Anfang gab es die Nürnberger Prozesse und reines
Besatzungsrecht, was im Laufe der Zeit durch Bundesrecht
ersetzt wurde.
Das sind genau die schwammigen Formulierungen, die ich meine: reines Besatzungsrecht…im Laufe der Zeit…
Was denn genau ? Nenne doch nur ein Beispiel.
Rein formell stand Deutschland bis 1990 noch unter
Besatzungsrecht, wovon aber - von einigen Teilbereichen
abgesehen - nichts zu merken war.
Was heißt formell ? Muß ich ein Recht spüren damit es existent
ist ?
Ein Recht, was nicht ausgepbt wird, ist zwar formell
vorhanden, ist aber praktisch nicht relevant.
Art. 25 GG verweist auf die Völkerrechte und deren Vorrang in der BRD. Meine Menschenrechte sind formell vorhanden und sehr relevant.
Werde erwachsen oder bau Dir Deine eigene Republik oder was
auch immer für eine Staatsform Du Dir wünschst.
C.
Es geht nicht um Bauen oder Links oder Rechts. Es geht um RECHT !
M.