Sofortige Arbeitslosengeld Sperre?

Man weiss ja das die Arbeitsagentur einen Arbeitslose nach bestimmten Vorkommnissen das Geld Sperren oder Kürzen darf, darf die Agentur das aber bereits BEVOR sie den Arbeitslosen zur Stellungnahme gebeten hat?

Also z.B. Eine Firma meldet sich bei der Agentur und sagt Herr X hat sich NICHT bei uns beworben (Bewerbungsvorschlag z.B. durch die Firma selber)
Darf die Agentur jemanden dann erstmal Sperren oder muss erst der Sachverhalt geklärt werden?

Hallo,
der Arbeitssuchende war doch über den Sachverhalt aufgeklärt.

Wenn du dich bei xy nicht bewirbst dan passiert das und das.
warum sollte er jetzt also Stellung nehmen sollen/dürfen um eine Sperrung zu verzögern/verhindern. Dies hätte er doch bei erhalt der Stellenausschreibung direkt tun können.
Gruß SUnny

Hi!

In diesem Fall erfolgt zunächst mal eine sofortige Einstellung des Alg I in Form einer sog. vorläufigen Sperrzeit, welche jedoch noch nicht rechtskräftig ist und zu der auch kein widerspruchsfähiger Bescheid (sondern nur ein Informationsschreiben) ergeht! Dies geschieht, damit keine Alg-Überzahlung eintritt, falls nach Eingang der Stellungnahme des Arbeitslosen (endgültig) entschieden werden sollte, dass eine Sperrzeit (mit Bescheid und Widerspruchsmöglichkeit) eintritt.

Sollte nach Eingang der Stellungnahme des Arbeitslosen entschieden werden, dass doch keine Sperrzeit eintritt, wird alles eventuell durch die sofortige Einstellung einbehaltene Alg I selbstverständlich nachgezahlt. (Ist am PC ein Mausklick.)

(Grundsatz: „Nachgezahlt ist leichter als zurückgefordert.“)

Gruß
Jadzia

Nein man muss ja im nachhinein Angeben weshalb man sich nicht beworben hat, Ist die Bewerbung z.B. auf dem Postweg verlorengegangen und man zeigt eine Quittung vor ist die Agentur wieder bereit das komplette Geld zu Zahlen.

hmm ok Dankeschön :smiley: