Man weiss ja das die Arbeitsagentur einen Arbeitslose nach bestimmten Vorkommnissen das Geld Sperren oder Kürzen darf, darf die Agentur das aber bereits BEVOR sie den Arbeitslosen zur Stellungnahme gebeten hat?
Also z.B. Eine Firma meldet sich bei der Agentur und sagt Herr X hat sich NICHT bei uns beworben (Bewerbungsvorschlag z.B. durch die Firma selber)
Darf die Agentur jemanden dann erstmal Sperren oder muss erst der Sachverhalt geklärt werden?