Softair wegnehmen?

Ich habe vor, mir eine Softair, die ab 14 freigegeben ist zu kaufen. Ich bin 15 also kein Problem soweit. Der Preis ist auch im Rahmen von 3 Monatstaschengeldern, was soweit ich weiß dem Taschengeldparagraphen entspricht. Wenn ich die Softair dann aber habe, können meine Eltern sie mir dann wieder wegnehmen? Sie ist zwar rechtmäßig gekauft, aber haben meine Eltern das Recht sie zu „verwahren“?

Frage
Hallo (Ist einfach höflich, so eine Anrede)!
Rechtsberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.

Ich frage mich: Möchtest Du einen Rechtsstreit mit Deinen Eltern führen? (Ich seh Euch schon im Gerichtssaal :smile: ). Nein im Ernst: Ihr werdet Euch irgendwie einigen müssen. Klar schadet es nicht, den rechtlichen Hintergrund zu wissen, ist ja ein wichtiges Argument.

Mir als Eltern wäre das übrigens schnurzpiepegal, was das Gesetz dazu sagt. Wenn ich der Meinung wäre, dass das Ding nichts in Kinderhänden zu suchen hat, dann würde ich das auch durchsetzen.

Grüße
kernig

Hallo,
sry wegen der vergessenen Anrede, war meine erste Frage hier…
Es geht mir jetzt nicht unbedingt um die Softair, sondern allgemein darum, ob es jetzt ein Videospiel ist oder irgendwelches anderes Spielzeug, ob sie es mir einfach wegnehmen können. Denn sonst wäre der Taschengeldparagraph ziemlich sinnlos, zumindest für mich. Soll auch keine Rechtsberatung sein, sondern ist einfach nur zu meiner Information.
lg
filip

Hi,

unabhängig davon was irgendwelche Paragraphen sagen haben sie auf jeden Fall moralisch das Recht dazu, speziell wenn es sich um Waffen handelt. Da nützt auch das Wort „Soft“ nichts und wer sich mit den mal beschäftigt hat wird feststellen, dass man mit denen auch Unfug machen kann.

Viele Grüße
MeToo

Hallo,

ich stimme kernig zu.
Die Frage *soll mein Kind mit einer Soft-Air glücklich werden* kann/soll vor allem unter pädagogischen Gesichtspunkten betrachtet werden.

Lutzie

Hallo,

dann musst/solltest du die frage umformulieren und im rechtsbrett posten.

Gruß
Lutzie

Hi,

Deine Eltern haben im Rahmen ihrer Fürsorge durchaus das Recht, Dir nahezu jeden Gegenstand wegzunehmen oder vorzuenthalten.

So betrachtet hat der „Taschengeldparagraf“ für ein Kind oder einen Jugendlichen wirklich keinen Sinn. Es ist aber auch nicht die Zielsetzung, die elterliche Fürsorge dahingehend zu beschränken daß sie, zumindest teilweise, nicht mehr darüber entscheiden dürfen ob etwas für ihr Kind geeignet ist (sie dürfen ja z.B. auch bestimmen, daß ihr 16-jähriges Kind trotz anderer Regeln im Jugendschutzgesetz um 20:00 Uhr nach hause zu kommen hat).
Der Taschengeldparagraf ermöglicht es vielmehr einem Kind oder Jugendlichen im gewissen Rahmen rechtsgültige Verträge zu schließen ohne daß die Eltern dies verhindern können. Ohne diese Regelung könnten die Eltern nach jedem Kauf (auch bei einem Kaugummi) zum Verkäufer gehen und ihre Zustimmung zum Kaufvertrag verweigern. Der Verkäufer müßte dann den Kaufpreis zurückzahlen, unabhängig davon ob der Verkaufsgegenstand überhaupt noch vorhanden ist oder evtl. erheblich an Wert verloren hat. Diese Regelung schützt also in erster Linie den Verkäufer.

Wenn ein Kind oder Jugendlicher der Meinung ist das Handeln seiner Eltern wäre nicht gerechtfertigt oder würde gar sein Wohl gefährden, hat er grundsätzlich die Möglichkeit dieses Handeln (also z.B. den Besitz bestimmter Gegenstände zu verbieten) gerichtlich überprüfen zu lassen (natürlich gibt es vorher so einige Zwischenstufen, vor Gericht landet so etwas nur im Extremfall) und ihre Zustimmung zu erzwingen.
Aber die erste Entscheidung treffen die Eltern und sofern sie halbwegs plausible Gründe nennen können, wird der Staat ihnen auch nicht reinreden.

Gruß Stefan

Moin Grußloser,

aber haben meine
Eltern das Recht sie zu „verwahren“?

so was habe ich mit meinen Söhnen schon durch.
Wenn ich nicht möchte, daß sie etwas haben, dann gibt es das nicht.
Softair hat übrigens schon dazugehört.
Es gab zwar einigen Knatsch deswegen, aber das war mir erst mal egal.

Gandalf

Musst sie halt gut verstecken, wenn du sie unbedingt willst. Und bitte schön niemandem in die Augen schießen. Tut weh.

* owT
***

Hallo

Und bitte schön niemandem in die Augen schießen. Tut weh.

Ich glaub, in die Augen schießen tut nicht nur weh, sondern kann bleibende Schäden verursachen.

An den Arm oder sonstwo hin schießen tut auch schon weh.

Mein Sohn hat mit dem Softair-Spielen ziemlich schnell wieder aufgehört, weil seine Kumpels nicht verantwortungsvoll damit umgingen. Die haben schon mal ‚fast‘ jemandem ins Gesicht geschossen oder so. Und aus ziemlicher Nähe auf den Körper geschossen. Macht keinen Spaß sowas.

Viele Grüße

Guten Tag,

natürlich weiß ich wie man damit umgeht. beim spielen immer Schutzbrille tragen, ich hab sogar eine Skimaske und Handschuhe an, weil das unter Umständen ziemlich wehtun kann.
lg
filip

Hallo

natürlich weiß ich wie man damit umgeht.

Das hab ich doch gar nicht bezweifelt.
Mein Sohn wusste das auch (glaube ich jedenfalls), nur seine Kumpels wussten das nicht.

Aber vielleicht hast du eine bessere Schutzausrüstung als mein Sohn.

Viele Grüße

PS: Mit deinen Ellis musst du irgendwie klarkommen, das ist wohl so.

Hallo, lieber filip234

Ich war mal ein Waffenfreund. Ich habe Spass daran gehabt auf entfernte Gegenstände zu schiessen oder zu werfen und diese zu zerstören.
Das hat grossen Spass gemacht.
Ich hatte Glasflaschen oder andere harmlose Ziele vor Augen.
Niemals zielte oder schoss ich auf Tiere oder Menschen.
Sogar eine „Softair“ ist eine Waffe, auch wenn sie dem jeweiligen Gesetz entspricht.
Damals gab es diese sogenannten „Erbsenpistolen“. Durch unsachgemässen gebrauch wurden diese „Spielzeuge“ zu einer Waffe.
Aus einer Entfernung von 2-3 Metern wurden Personen die Augen verletzt oder sogar ausgeschossen. Eine „Airsoftpistole“ trägt wesentlich weiter und hat mehr Aufschlagskraft. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber bestimmte Sportgeräte (dazu gehören Waffen) erst ab einem bestimmten Alter frei gegeben.
Den Spass am schiessen will ich dir bestimmt nicht nehmen.
Auch deine Eltern wollen das nicht.
Doch sie haben Angst. Ich auch. Wir haben keine Angst vor dir. Du bist ein guter, anständiger junger Mann.
Das habe ich erkannt.
Sonst würdest du nicht fragen.
Nun,natürlich haben deine Eltern das Recht dir den Umgang mit Waffen oder kriminellen Elementen zu verbieten.Du bist noch „minderjährig“
Das heisst, deine Eltern sind noch Verantwortlich für deine Person und deine Taten.
Doch denke daran, ab dem 14. Lebensjahr bist du Strafmündig.
Das heisst, wenn du gegen Gesetze verstösst wirst du rechtlich bestraft.
Darf ich dich was fragen?
Was willst du mit dieser "Softairpistole " beschiessen?
Deine Eltern haben keine Angst vor dir oder Der Softairpistole.
Eher Angst, dass du Mist baust damit.
Ein „Unglück“ ist schneller geschehen als jeder Mensch denkt.
Wenn du „schiessen“ möchtest, gehe in einen Schiessportverein.
Da gibt es den Bürgerschützenverein oder den Polizeisportbund.Da wird dir der Umgang mit verschiedenen Waffen und deren Wirkung genau erklärt.Auch die Bundeswehr, die bald auf dich zukommt, bildet dich an den verschiedenen Waffen aus.
Dein sogenanntes „Taschengeld“ ist nicht zum „Waffenkauf“ gedacht.
Meinen Berechnungen zufolge ist dein TG sehr hoch. Den eine Softair kostet um die 100 Euro mit guter Ausstattung.
Lieber filip 234!
Ich will dir bestimmt nicht die Lust am Schiessport nehmen.
Ich bin auch heute noch begeisterter Sportschütze.
Ich schiesse auf den Holzvogel an der Stange hoch über mir
oder auf Zielscheiben.Im Wettbewerb macht das schiessen Spass.
Wie jeder andere sportliche Vergleich.
mit netten Grüssen
Jürgen

Moin

Sogar eine „Softair“ ist eine Waffe[…]

Auch eine Barbie oder ein Spielzeugauto wird bei unsachgemäßer benutzung zur waffe, und wann wird spielzeug schon sachgemäß benutzt?
Die ersten 5 Minuten vielleicht

Hallo der Besserwisser!

Weißt du, was einen Jugendlichen an den Erwachsenen so nervt? Dass sie immer meinen, Dinge, mit denen er täglich konfrontiert ist, nur aufgrund ihres Alters besser zu wissen als er, auch wenn sie diese Dinge nur vom Hörensagen her kennen.

Woher willst du wissen, was seine Eltern wollen, und wovor die Angst haben? Woher willst du wissen, ob er ein anständiger junger Mann ist?

Auch deine Eltern wollen das nicht.
Doch sie haben Angst.
Du bist ein guter, anständiger junger Mann.
Deine Eltern haben keine Angst vor dir oder Der Softairpistole.
Eher Angst, dass du Mist baust damit.

Es ist ja nicht sehr unwahrscheinlich, dass das zumindestens teilweise stimmt, aber dass du so tust, als wüsstest du es hundertprozentig, das nervt (mich) unwahrscheinlich.

Außerdem kann es genausogut sein, dass seine Eltern hauptsächlich Angst vor dem Gerede der Nachbarn oder irgendwelcher anderer Eltern haben. Oder dass sie die Sache nicht einschätzen können, und auch keine Lust haben sich damit zu beschäftigen. Oder andere Dinge.

Den eine Softair kostet um die 100 Euro mit guter Ausstattung.

Kann sein, dass eine gute Softair um die 100 Euro kostet, man kriegt aber auch welche für 20 Euro. Da er den Taschengeldparagraphen erwähnt hat, vermute ich, dass sie in diesem Falle max. 50 Euro kostet.

Viele Grüße

5 Like

Hallo,
warum fragst Du Deine Eltern nicht einfach, was Sie zu Deinen Anschaffungsplänen sagen?
Wenn sie nichts dagegen haben ist doch alles gut. Wenn doch, hast Du eh ein Problem, wenn Du Deinen Stiefel durchziehen willst.
Wozu braucht man eigentlich eine solche Softairpistole? Ich weiß schon was das für Dinger sind, aber woszu braucht man das?

Gruß D.

lieber filip

nur du allein kannst sagen wofür du ein solches Ding brauchst , gehe noch mal in dich und denke nochmals darüber nach ob es wirklich notwendig ist oder ob es wirklich was mit Spaß zutun hat , frag dich selbst warum du dir solch ein Ding anschaffen willst ?
Wenn du tatsächlich am Schießsport intressiert bist , dann gehe den richtigen Weg im Verein oder so ! Das andere hat rein gar nichts mit Spaß , Spiel oder Sport zutun !!!
Auch ich war mal jünger und habe Fehler gemacht und glücklicher Weise ist kein anderer dabei zu Schaden gekommen , auch ich nicht .Nun habe ich selbst ein Kind und versuche Verständniss aufzubringen was nicht immer einfach ist und ich würde meinem Kind solch ein Ding nicht erlauben ,um mein Kind vor sich selbst zuschützen !!!

Aber auch der Taschengeldparagraph gibt dem Händler keine Sicherheit, dass die Eltern nicht plötzlich im Laden stehen und das Geschäft für unwirksam erklären.

Denn der Händler kann das „Einkommen“ des jungen Kunden nicht sicher wissen. In sofern ist dies auch nur Gummi…

Hallo,
ich weiß nicht ob man das an dieser Stelle macht, aber ich möchte mich einmal für Euren guten Ideen und Eure „Fürsorge“ bedanken. Ich werde einfach mal gucken ob es entsprechende Vereine in meiner Umgebung gibt und mit meinen Eltern reden.
lg
filip