Sonderarbeitstag

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsrecht:
Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber bei einer 5-Tage-Woche einen 6. Arbeitstag anordnet?
Dieser Tag gilt zwar als Überstunden, doch diese werden nicht bezahlt.
Ist dies legal?
Danke schoneinmal im vorraus
phips96

Hallo phips96 -

ich denke grundsätzlich ist es ok wenn ein 6. Arbeitstag angeordnet wird - kommt aber auch drauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn das immer so sein soll oder nur eine einmalige Angelegenheit ist (das kommt nicht klar hervor)sieht das glaube ich aber schon wieder anders aus. Im Einzelhandel ist es üblich, dass bei einer 6 Tage Woche man immer an einem anderen Tag frei hat und somit ist es wieder eine 5 Tage Woche. Die Überstunden werden dann ja in Freizeit abgegolten - auch das ist ok.

Viele Grüße

Falballa

Hi phips 96,
ich muß Dich leider enttäuschen, vom Arbeitsrecht habe ich keine Ahnung. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir aber, daß das nicht so einfach geht, ich kann Dir nur raten Dich zu mit allen Mitteln zu wehren.
Liebe Grüße, Heidi

Hi phips 96,
ich muß Dich leider enttäuschen, vom Arbeitsrecht habe

ich

keine Ahnung. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir

aber,

daß das nicht so einfach geht, ich kann Dir nur raten

Dich zu

mit allen Mitteln zu wehren.
Liebe Grüße, Heidi

Also:
TNT Post hat eine 5-Tage Woche von Dienstag bis
Samstag. Zur zeit kommt es aber immer öfters vor, dass
am Montag auch gearbeitet werden soll. Im
Arbeitsvertrag steht, dass Mehrarbeit nur mit
schriftlicher Aufforderung erlaubt ist.
Was kann ich dagegen tun??

Kann dazu leider keine Auskunft geben, kenne mich damit nicht aus.

Hi,
das kommt ganz darauf an. Soll heißen, tarifgebuden? betriebsrat? arbeitsvertragliche Vereinbarungen? usw
Da müßte man um eine vernünftige Antwort geben zu können ein ganzes Stück mehr dazu erfahren.LG

Hi,
das kommt ganz darauf an. Soll heißen, tarifgebuden?
betriebsrat? arbeitsvertragliche Vereinbarungen? usw
Da müßte man um eine vernünftige Antwort geben zu können

ein

ganzes Stück mehr dazu erfahren.LG

Wie meinen Sie das mit tarifgebunden, und der Rest?

Hallo,
um ihnen eine korrekte Antwort geben zu koennen , müsste ich wissen ob es eine Regelung zur Überstunden im Arbeitsvertrag gibt und ob es einen Betriebsrat bzw. eine Betriebsvereinbarung zur Überstunden oder einen Tarifvertrag gibt.
Auch müsste ich die Branche wissen und die Begrüdung des AG.
LG
Maike

Hallo,
um ihnen eine korrekte Antwort geben zu koennen ,

müsste ich

wissen ob es eine Regelung zur Überstunden im

Arbeitsvertrag

gibt und ob es einen Betriebsrat bzw. eine
Betriebsvereinbarung zur Überstunden oder einen

Tarifvertrag

gibt.
Auch müsste ich die Branche wissen und die Begrüdung

des AG.

LG
Maike

Also:
Im Arbeitsvertrag heißt es, dass 10% der Mehrarbeit
schon im Gehalt enthalten sei und der Rest durch
Freizeitausgleich abgegolten wird. Außerdem steht im
Vertrag, dass Überstunden eigentlich schriftlich
angeordnet werden müssen, dies geschieht aber nie.
Es handelt sich um das Unternehmen TNT-Post, also in
der Briefzustellungsbranche. Der AG begründet es immer
damit, dass alle Post ausgetragen werden muss, eben
auch an dem eigentlich freien Montag.
Danke für die schnelle Antwort!
Philipp

Brrr… da läuft es mir kalt den Rücken runter… 10 % im Gehalt enthalten… oh man was für ArbeitsVertrag.
Ok… Wie ist der Genaue wortlaut… wenn da „eigentlich“ steht… sieht es schlecht aus… Steht da aber müssen… dann muss er sie vorher schriftlich ankündigen…
Also ich kann im Arbeitszeit gesetzt nix finden was sowas genehmigt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im Einzelfall sind vertragliche Änderungen möglich. Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbzG innerhalb eines Monats hergestellt werden.

Da der Samstag als Werktag zählt, darf so die durchschnittliche Wochenarbeitszeit höchstens 48 Stunden betragen.

Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor, der allerdings durch Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzes erweitert werden kann.

Ich weiss aber,d ass in eurer Branche ganz viel m… gemacht wird und kennen nicht die Sonderregelung. Und ich bin ein Betriebrat… und möchte dir nix falsches sagen…
vielleicht solltest du dich an einen RA wenden… falls du da hilfe brauchst schreib mich gerne wieder an…

Sorry für die nicht so hilfreiche Antwort!
LG
Maike

Nun es kommt doch auf das Beschäftigungsverhältnis an. Unterliegt es einem Tarifvertrag, gibt es einen Betriebsrat, was steht im Arbeitsvertrag usw?
Werden die Überstunden durch Freizeitausgleich verrechnet?

Hallo Phips96,
üblicher Weise sind die Überstunden im Tarifvertrag (falls Tarifgebunden) oder in einer Betriebsvereinbarung (falls Betriebsrat vorhanden) geregelt. Ist dies nicht der Fall, solltest du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Gibt es auch dort keine Regelung, bist du als Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zu Überstunden verpflichtet und schon gar nicht, wenn sie nicht bezahlt werden.

Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen:
Wenn die wirtschaftliche Situation des Betriebes, Überstunden erforderlichen machen, bist auch du dazu verpflichtet.

Im Vordergrund steht selbstverständlich dein Arbeitsplatz, denn solltest du deinem Verhältnis zum Arbeitgeber aufgrund deines Verhaltens bzgl. Überstunden schaden, so ist das für deine Zukunft in diesem Unternehmen nicht gerade förderlich.

Gruß

Brrr… da läuft es mir kalt den Rücken runter… 10 %

im

Gehalt enthalten… oh man was für ArbeitsVertrag.
Ok… Wie ist der Genaue wortlaut… wenn da

„eigentlich“

steht… sieht es schlecht aus… Steht da aber müssen…

dann

muss er sie vorher schriftlich ankündigen…
Also ich kann im Arbeitszeit gesetzt nix finden was

sowas

genehmigt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom

Beginn

bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im

Einzelfall

sind vertragliche Änderungen möglich. Nach der

Grundregelung

in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der
Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie

kann auf

bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn

innerhalb von

sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht

überschritten

werden. Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf
durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1

ArbzG

innerhalb eines Monats hergestellt werden.

Da der Samstag als Werktag zählt, darf so die
durchschnittliche Wochenarbeitszeit höchstens 48

Stunden

betragen.

Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor, der

allerdings

durch Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien

(Tarifvertrag,

Betriebsvereinbarung) oder Ausnahmegenehmigungen der
zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzes erweitert

werden

kann.

Ich weiss aber,d ass in eurer Branche ganz viel m…

gemacht

wird und kennen nicht die Sonderregelung. Und ich bin

ein

Betriebrat… und möchte dir nix falsches sagen…
vielleicht solltest du dich an einen RA wenden… falls

du da

hilfe brauchst schreib mich gerne wieder an…

Sorry für die nicht so hilfreiche Antwort!
LG
Maike

Vielen Dank für die Antwort!
Also im Arbeitsvertrag steht:
Mit dem Gehalt sind alle Leistungen des Arbetnehmers
für die Firma abgegolten. Mehrarbeit von bis zu 10% der
regelmäßigen Arbeitszeit sind hiervon umfasst. Bei
Mehrarbeit, die über dieses Volumen hinaus geht,
bedarf es schriftlicher Anforderung der Firma zur
Mehrarbeitsaufnahme. Die Firma wird geleistete
Mehrarbeit in diesem Rahmen vordringlich durch
Freizeitausgleich abgelten. Ein Anspruch auf Auszahlung
von Mehrarbeitsvergütung besteht nicht.

Eine Sonderregelung gibt es meines Wissens nach nicht.
LG
Philipp

Hallo Phips96,
üblicher Weise sind die Überstunden im Tarifvertrag

(falls

Tarifgebunden) oder in einer Betriebsvereinbarung

(falls

Betriebsrat vorhanden) geregelt. Ist dies nicht der

Fall,

solltest du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Gibt

es auch

dort keine Regelung, bist du als Arbeitnehmer

grundsätzlich

nicht zu Überstunden verpflichtet und schon gar nicht,

wenn

sie nicht bezahlt werden.

Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen:
Wenn die wirtschaftliche Situation des Betriebes,

Überstunden

erforderlichen machen, bist auch du dazu verpflichtet.

Im Vordergrund steht selbstverständlich dein

Arbeitsplatz,

denn solltest du deinem Verhältnis zum Arbeitgeber

aufgrund

deines Verhaltens bzgl. Überstunden schaden, so ist

das für

deine Zukunft in diesem Unternehmen nicht gerade

förderlich.

Gruß

Laut Arbeitsvertrag sind 10% der Überstunden im Gehalt
enthalten, das ja dann wohl heißt, dass ich 10%
Überstunden machen muss, oder sehe ich das falsch?
LG Philipp

Hallo Philipp,
ehrlich ich bin mir nicht so sicher ob so ein Arbeitsvertrag nicht in einigen Punkten ungültig ist… Also ich weiss genau, dass der Patz: " Überstunden /Mehrarbeit sind mit dem Gehlat abgegollten " ungültig ist.
Also für mich heiss das , dass maximal 10% Mehrarbeit im Gehalt beinhaltet ist. Trotzdem darf das AZ- gesetzt nicht überschritten werden :wink: ( Sie kann auf
bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten) wie sieht es denn bei euch aus? Sag mal habt ihr einen Betriebsrat ?
LG Maike

Hallo,
legal ist es nicht aber heutzutage üblich bei der Menge von Arbeitslosen.
Was stehtin Ihrem Arbeitsvertrag bezügl. Überstunden?

Lg. Pureneugier

Hallo Philipp,
ehrlich ich bin mir nicht so sicher ob so ein

Arbeitsvertrag

nicht in einigen Punkten ungültig ist… Also ich weiss

genau,

dass der Patz: " Überstunden /Mehrarbeit sind mit dem

Gehlat

abgegollten " ungültig ist.
Also für mich heiss das , dass maximal 10% Mehrarbeit

im

Gehalt beinhaltet ist. Trotzdem darf das AZ- gesetzt

nicht

überschritten werden :wink: ( Sie kann auf
bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn

innerhalb von

sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht

überschritten) wie

sieht es denn bei euch aus? Sag mal habt ihr einen

Betriebsrat

?
LG Maike

Also, ich arbeite am Tag mindestens 10 Stunden und wir
haben keinen Betriebsrat. Meinst du, es würde was
bringen sich an einen RA zu wenden??
Danke
Philipp

Hallo Philip,

nein das heißt nur, dass 10% der geleisteten Überstunden bereits mit deinem Gehalt abgegolten sind.

Gruß

oh man… das ist ja Ausbeute… es ist echt der hammer… es kommt natürlich darauf an wie sicher dir dein job ist und wie wichtig… ich denke so was muss man sich nicht gefallen lassen…

und würde mich an einen Ra wenden… aber viel witziger wäre es noch einpaar zufinden und eine Betriebsrat zu gründen :wink: Wieviele Mitarbeiter seid ihr denn ??? und wo kommst du denn her?
LG
Maike

A

Gerne meinen Job verlieren würde ich ja nicht. Mein
Vertrag läuft am 1. Juni aus, aber da es schon der
zweite befristete Vertrag ist, muss er ja dann
unbefristet sein und dann wende ich mich wahrscheinlich
an einen Anwalt.

Also in meinem Depot sind mit mir 14 Mitarbeiter. Hier
in Stuttgart gibt es aber noch weitere Depots, in denen
das Gleiche abläuft.
Leider
Danke für die ganzen Antworten
Philipp