Sonderbedarf Hartz IV für neue Kleidung

Sehr geehrte Damen und Herren, da ich weit unter dem Hartz IV Satz bin habe ich rein zufällig gelesen, dass es seit dem Jahr 2010 Anspruch auf neue Kleidung gibt für Arbeitslosengeld II Empfänger.
Ich habe so einen Antrag gestellt für neue Kleidung auf was muss ich achten, damit ich tatsächlich Geld dafür bekomme? Wer sind die Ansprechpartner? ich habe es an die Leistungsabteilung von mir geschickt? und was muss ich tun damit ich schnell das Geld bekomme? muss ich dsa Geld wie immer vorschießen?
Oder bekomme ich einen Zuschuss?
Kann ich mir da neue Kleidung kaufen oder muss ich das im Tafelladen kaufen?
Meine Kleidung ist nicht mehr gut und ich benötige ordentliche Kleidung für die nächsten Vorstellungsgespräche.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichem Gruß

Christina

Sorry, aber wo hast du das denn gelesen? Es gibt nur eine Erstausstattung ,wenn man rein gar nichts besitzt,sowie Babyausstattung ,aber für kleidung, oder kaputte Geräte erhjält man schon lange nichts mehr vom Amt - das muss man sich vom Regelsatz zusammensparen.

Hi du, siehe hier:

Mit dem Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1, 3 und 4/09 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen muss, die einen eigenen Anspruch auf Leistungen zur Deckung eines Sonderbedarfs für Hartz IV ALG II Hilfebedürftige begründet, wie er bisher von den Leistungen der §§ 20ff SGB II nicht vorgesehen ist. Haben hilfebedürftige Hartz 4 IV Arbeitslosengeld 2 Empfänger in bestimmten Lebenslagen besondere einmalige Bedarfe, können diese auch mit den Mitteln des § 23 SGB II befriedigt werden, wenn dieser einmalige Sonderbedarf nachgewiesen wird und die Leistungserbringung erforderlich ist.
Hartz IV ALG II Sachleistungen kommen in Betracht vor allem bei einmaligen Beihilfen, z.B. Haushaltsgeräten oder Bekleidung, ebenso zählen Gutscheine die zum Einkauf von Lebensmitteln dienen, zu Sachleistungen.
Zu den Leistungen (Sonderbedarf) gehören,

Zuschuss für Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
Zuschuss für Bekleidung
Zuschuss für mehrtägige Klassenfahrten
Erstausstattung der Wohnung / Haushaltsgeräten (Darlehen)

Unter besonderen Umständen können folgende Leistungen erbracht werden,
Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer, Nachhilfeunterricht, Arzneimittel, Kosten für Schülermonatskarte, Intergrationskurs
Sonderbedarfe werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt, sämtlich Anträge müssen schriftlich eingereicht werden, denken Sie daran sich immer eine Quittung für das von Ihnen abgegebene Schriftstück geben zulassen oder schicken Sie es per Einschreiben. Beharren Sie auf eine Entscheidung der Behörde.

Das Arbeitsamt lehnt eh vieles ab wo einem sogar zusteht.
Gruß Christina

Hi, noch was wie ich dir schon geschrieben habe ich bekomme nichtden normalen Regelsatz sondern einiges weniger und kann mir keinen Cent so zusammensparen
Gruß

Christina

@Christina,
nein das ist ein immer wieder auftauchendes Märchen.
Bei Kindern von Hartz IV Eltern wurde das zum Beispiel beim Bundessozialgericht abschlägig entschieden.
Es liegt aber auch im ermessen vom Sachbearbeiter, ob er dir was zukommen lässt. Aber ein Anrecht darauf hast Du nicht.

Warum liegst Du weit unter dem Hartz IV Satz?
Das steht dir aber zu oder Du wurdest sanktioniert.
In diesem Fall stehen dir Essensmarken zu, laut höchst richterlicher Entscheidung.

mfg falkoo

Hallo, ich bin unter dem Satz weil ich bei meinen Eltern lebe daher denkt das Amt ich brauche fast nichts
lg Christina

Hallo Christina,

obwohl ich das auch schon mal gehört habe, wirst du das vom sogenannten Regelbedarf decken müssen, fürchte ich. Beim HiobCenter erreichst du gar nix, ich würde da gleich über das Sozialgericht gehen. Das ist die Sprache, die die vom Aamt verstehen. Vielleicht trifft der Richter ja ne Einzelfallentscheidung.

§ 21 SGB II Mehrbedarfe
Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für:

  1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
    Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können.

Hallo Martin, ich danke dir für alles
lg Christina
ich verstehe schon

Hallo Christina,
was meinst Du damit, daß Du weit unter Hartz IV Satz bist? Schon das ist fragwürdig.
Der Kauf von Kleidung ist mit dem Hartz IV Geld von derzeit 390 Euro/Monat abgedeckt. Dafür gibt es kein extra Geld. Jeder der Hartz IV bekommt muß sich bewerben und ggf. vorstellen und entsprechend gekleidet sein.
Gruß
Winnie

Hi Winnie, das bedeutet auf Deutsch, ich wohne bei meinen Eltern und muss da auch zwangsweise wohnen, bis ich aus dem Hartz IV Land wieder draußen bin deshalb habe ich ja diesen Antrag gestellt weil ich es nicht abdecken kann , ich hatte auch einen Autounfall vor kurzem
Wenn dir noch was einfällt dann schreib mir ich danke dir
lg Christina

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen

Kein Problem
danke dir
lg Christina

Sorry, dabei kann ich leider nicht helfen, weil mir diese Info neu ist…

Hallo Christina,

was sollen wir da noch raten, wenn der Antrag schon gestellt ist.

Die Leistungsabteilung ist immer der richtige Ansprechpartner, hilfsweise der zuständige Fallmanager.

Die Regelungen sind nicht einheitlich: z.T. ist es nur ein Zuschuss, z.T. verfügen die ARGE´n über einen Fundus (z.B. Tafel) … Wenn die ARGE nicht zu weit entfernt ist, einfach mal dort „aufschlagen“ und nachfragen.

Das mit den Vorstellungsgesprächen ist ein sehr gutes Argument. Hoffe, dass das im Antrag steht.

Viel Erfolg

Hallo, tut mir leid davon habe ich noch nichts gehört

Hallo,

ich möchte mich trotzdem bedanken.
lg Christina

Hallo, ich bedanke mich für alles
lg Christina

Hallo, kein Problem danke schön
lg Christina

Hallo,
die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist leider nicht mein Spezialgebiet.

mfg

Hallo das ist kein Problem
lg Christina
danke trotzdem