Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Angenommen, Person X hat nach langjähriger Zugehörigkeit zu ein und derselben Krankenkasse Y die Mitgliedschaft fristgemäß gekündigt und ist nun seit 3 Monaten Mitglied bei Kasse Z.
Weiter angenommen, Kasse Z kündigt nun an, ab 01.10.09 einen (gesetzlich ja zugelassenen) Zusatzbeitrag zu erheben.
Habe ich das nun richtig verstanden, dass X, obwohl noch nicht wieder mind. 18 Monate Mitglied in Kasse Z, trotzdem seine Mitgliedschaft dort kündigen und in eine andere KK wechseln kann (Sonderkündigungsrecht)?
Wenn ja: Wie wäre hier die Kündigungsfrist?
Vielen Dank für kompetente Antworten!
LG
Jadzia