Hallo!
Folgende Frage:
Besteht bei Schenkung ein Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung?
Bei Verkauf ist die Sachlage ja eindeutig. Bei Vererbung auch. Entsprechende §§1922 BGB, §§69VVG ffg brauch mir keiner zu erklären!
Wie verhäkt sich die Angelegenheit aber bei Schenkung??
Danke
Jesch