Sozialbegräbnis/Bestattungsgesetz

In unserer Familie gab es neulich eine Diskussion über die anfallenden Kosten einer Beerdigung unserer Oma. Die Enkel behaupteten, wenn die leiblichen Kinder, für die anfallenden Kosten der Beisetzung nicht aufkommen können, werden die Enkel herangezogen (laut Sozial- bzw Berliner Bestattungsgesetz). Ist das nun richtig oder falsch?

Hallo,

das ist so nicht ganz richtig.
Es geht hier darum wer Bestattungspflichtig ist. In diesem Fall wären in erster Linie die Kinder in der Pflicht, sollten diese die Kosten hierfür nicht tragen können müssten diese einen Antrag beim zuständigen Soizialamt stellen. Wie genau dies nun aber im Berliner Sozial- und Bestattungsgesetz verankert ist kann ich nicht sagen, dafür könnte man einen Kollegen vor Ort mal unverbindlich ansprechen.
Ich hoffe das diese Antwort ertsmal weiterhilft.

Gruß

Jan

Hallo Detlef,
danke für Ihre Anfrage, die ich wie dolgt beantworten kann:
Ja, gegebenenfalls werden -der gesetzlichen Erbfolge entsprechend- dann auch die Enkel oder ebenso weitere Erben des Erblassers zur Begleichung der Bestattungskosten herangezogen.
Das ist so korrekt!

Grundsätzlich sind ALLE gesetzlich folgenden Erben zur Bestattungsleistung verpflichtet (Bestattungsverpflichtete) - erst, wenn durch die Erbfolge „alle“ nicht zur Zahlung herangezogen werden können (…dürfen), dann tritt die gesetzlich geregelte Sozialbestattungsleistung hierfür ein.

Freundliche Grüße
Mathias

Hallo

siehe § 16 Bestattungsgesetz Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgr…

Ob man dann auch tatsäch zahlungs*fähig* ist , steht noch auf einem ganz anderen Blatt.

LG

Hallo Detlef, Deine Frage - zumindest eine ähnliche - wurde vor einiger Zeit schon mal gestellt und auch beantwortet. ( unten auf den Link klicken )

Peter

/t/bestattungsgesetz-berlin/5477450

Hallo,

im Prinzip ist es logisch, das die Gemeinde die angefallen Bestattungskosten nicht dem Steuerzahler zu latsen legen möchte.

Drum werden zuerst die nächsten Angehörigen auf Zahlungsfähigkeit geprüft. Das sind die Kinder oder die Geschwister der/des Verstorbenen. Wenn da nichts zu holen ist, dann kommen, wie in der Erbreihenfolge die Enkel dran.

Gruß

blackdaniel

Deine Antwort ist leider nicht hilfreich, da einfach falsch. Wie ich inzwischen erfahren habe, gilt hier die gesetzliche Erbfolge.

Danke, Du hast recht.

Stimmt leider ;-(

Hallo nochmals,

es tut mir sehr Leid wenn ich eine Falschaussage getroffen haben sollte. Wie gesagt sind solche Angelegenheiten in jedem Bundesland auch etwas verschieden geregelt, was ich ja auch erwähnt habe.
Mir bekannt ist das die Erbfolge nichts mit der Bestattungspflicht zu tun hat. Sprich auch wenn ein Erbe ausgeschlagen wird entbindet dies nicht von der Bestattungsplicht.Ein passender Artikel zu Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

MfG
Jan

Sorry lieber Detlef, das ist nicht mein Fachgebiet und darüber kann man eigentlich alles im Internet finden.
Aber vom Gefühl her glaube ich, dass der Staat immer versuchen wird von jemandem aus der direkten Linie die Kosten für die Beerdigung eines Angehörigen zu bekommen.

Wohin kämen wir denn, wenn jeder sagen würde „Das ist mir egal wer es bezahlt“.
Es kann doch nicht gehen, dass für alles die Allgemeinheit gerade stehen muss.

Es handelt sich doch immerhin um Menschen bei Oma und Opa, die irgendwo indirekt auch für die Enkelkinder eine Bedeutung haben müssen. Ohne diese Personen gäbe es die Eltern nicht und die Enkel eben auch nicht!

Eine Bestattung muss ja auch gar nicht so teuer sein und wenn denn ein paar Personen zusammenlegen, dann ist das kein Akt. Kosten bei Einäscherung max. 1.500 €.

Bei ein-tipp.de gibt es eine Broschüre darüber.

Ich hoffe, ich konnte trotzdem helfen!

Mit lieben Grüßen
Ingrid - weg4u.de

Guten Nabend,

ich habe lange überlegt, ob ich diese Frage beantworte, weil das Ländersache ist und ich mich nur in NDS damit genau auskenne, aber im Grunde haben ihre Enkel recht.
Das Sozial oder Ordnungsamt schiesst die Kosten für die preisgünstigste Bestattung (Feuer / Anonym) vor und holt sie dann bei den Nachkommen wieder. Dieses kann sogar über mehere Instanzen gehen, bis zu den Enkeln!