Sozialdienst der JVA stellt Fragen bei neuem Arbeitgeber

Hallo,
ich konnte zum Glück direkt im Anschluß meiner Inhaftierung einen Arbeitsplatz finden. Nun habe ich erfahren, dass der Sozialdienst der JVA in der ich inhaftiert war bei meinem Arbeitgeber angerufen hat und sich nach mir erkundigt hat. Mit welchem Recht? Ich bin entlassen! Und das hilft bei der Resozialisierung nicht weiter!! Mich macht das sprachlos. Ist das überhaupt legal?

Mich machen ganz andere Dinge sprachlos.
Ganz umsonst warst du nicht eingebuchtet. Offenbar hast du anderen Menschen massiven Schaden zugefügt.
Den Job hast du bestimmt nicht alleine, sondern mit Unterstützung deines Sozialarbeiter gefunden.
Es ist dessen Aufgabe und der gute Wille, dich wieder auf den rechten Weg zu bringen.
Dein Argument:" Ich habe abgesessen " ist zu wenig!
Mao

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Servus,

Es langt, durchaus.

Wenn nämlich eine Haftstrafe als ‚gerechter Ausgleich‘ für eine begangene Tat zu betrachten ist und die Tat mit Abbüßen der Strafe damit als gesühnt gelten kann, darf nach Verbüßen der Strafe nichts von der Tat „übrig bleiben“. „Ich habe abgesessen“ heißt dann „Ich habe nicht mehr und nicht weniger Recht als irgendein anderer auf alle Lebensmöglichkeiten, die zur Verfügung stehen“.

Dass dennoch immer etwas von der (mithin eben offenbar doch nicht gesühnten) Tat übrig bleibt, nicht nur in Gestalt von riesigen Schwierigkeiten, überhaupt wieder ein bürgerliches Leben mit eigenem Mietvertrag, eigenem Arbeitsvertrag usw. führen zu können, sondern z.B. auch mit einem je nach Dauer der Haftstrafe sehr schmerzhaften Loch im Rentenversicherungskonto, ferner einem nicht weniger schmerzhaften Loch in der eigenen Biografie (es kann z.B. sein, dass man sämtliche sozialen Kontakte neu finden und aufbauen muss), ist schon schlimm genug - schlimm, weil damit die Idee von der Strafe als Sühne für die Tat ad absurdum geführt wird.

Wenn jetzt, wie offenbar im gegebenen Fall, jemandem der Wiedereinstieg in eine bürgerliche Existenz gelungen ist - und das ist halt unter hiesigen Bedingungen ein Leben von der eigenen Arbeit -, ist es zunächst nicht von Bedeutung, wie er das erreichen konnte; er muss nicht überall zu Kreuze kriechen „Gib mir armen Sünder eine Chance“, und wenn er die Lücke im CV geschickt überspielen kann, ist das auch nichts Dramatisches. Er ist nämlich, ich wiederhole mich, nach Verbüßung der Strafe eben kein ‚armer Sünder‘ mehr, sondern nicht mehr und nicht weniger wie sein Nachbar MeinerMüllerSchulze.

Dramatisch ist hier das anscheinend ziemlich mangelnde Fingerspitzengefühl bei den Funktionären des Sozialdienstes, die offenbar selber in dem Bewusstsein agieren „Knacki bleibt Knacki, egal wie er sich auf den Kopf stellt“, und ohne Sensibilität für die Situation des Einzelnen vorgehen. Wie soll man in aller Selbstverständlichkeit von jemandem Vertrauen in Gesellschaft, Staat und dessen Organe erwarten, wenn dieses Vetrauen durch eben diese Organe so tollpatschig (im besten Falle) bis zynisch in den Abtritt gehängt wird?

Schöne Grüße

MM

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Vorzeitige Haftentlassung? Dann wäre die Strafe eben nicht „abgesessen“, sondern die Reststrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Wenn dies (wie häufig) mit Auflagen oder Weisungen verbunden ist, besteht die Aufgabe des Sozialdienstes eben nicht nur in Betreuung, sondern auch in Kontrolle, ob die Auflagen / Weisungen eingehalten werden. In dem Fall wäre der Anruf auch „legal“, auch wenn er im Sinne der Resozialisierung sicher kontraproduktiv war.

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Hmm, also irgendwie scheint in dieser Geschichte ein winzigkleines Detail zu fehlen. Du warst also im Knast, hast im Anschluss (Komplett abgesessen? Bewährung?) nen Job gefunden. Dann ruft der Sozialdienst beim Arbeitgeber an und der entlässt Dich daraufhin?

Mit Verlaub, dees glaab i need! Könnte es ggf. sein, dass Du die dem Job vorangegangene Haftstrafe im Lebenslauf vergessen hast zu erwähnen? Oder war da noch irgendwas anderes?

Denn wenn Du Hilfe willst (und das ist jetzt mal egal ob hier aus dem Forum oder bei der Jobsuche) dann hilft Dir nur Ehrlichkeit.

Kann es sein dass du im Lebenslauf etwas geschwindelt hast über eine kleine Lücke im Lebenslauf?

Würde das den Sozialdienst berechtigen, ungefragt bei dem Arbeitgeber anzurufen?

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Ich glaube, du hast das UP falsch verstanden. Das „Ich bin entlassen!“ bezieht sich offensichtlich auf die Haft, nicht auf die Arbeitsstelle.

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Hast du dazu einen Beleg?

Meines Wissens genügt es als Beleg für eine Berufstätigkeit, wenn dem Bewährungshelfer (der Sozialdienst ist dafür nicht zuständig) die Gehaltsabrechnungen o.ä. vorgelegt werden.

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Was hat das jetzt mit der gestellten Frage zu tun?
Und was bewegt Menschen wie Dich sofort etwas Negatives anzunehmen? ramses90

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Wie kommst Du eigentlich darauf, dass ihm ein Sozialarbeiter den Job versxhafft hat, das ist doch eine aus der Luft gegriffene Annahme.
Und selbst wenn er auf Bewährung draussen wäre, wäre sein Bewährungshelfer und nicht ein Sozialarbeiter für ihn zuständig.
Der soziale Dienst auf den sich der Eingangsthread bezieht ist eine sppezielle Form, Ländersache und nennt sich Sozialer Dienst der Justiz welcher in 3 Sparten aufgeteilt ist.


Und da erhebt sich nun die Frage wer vom sozialen Dienst hat den AG angerufen und war der Betreffende nun zur Bewährung oder nach völligem Absitzen seiner Strafe draussen! Bei Letzterem wäre es zumindest eine glatte Überschreitung der Kompetenzen des Sozialen Dienstes! ramses90

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Oh Mist, da magst Du recht haben! Aber dann verstehe ich weder die Anfrage vom Sozialdienst noch die Echauffierung des Ursprungsposters…

Dann lie Dir mal die Antwort von Aprilfisch durch, er htßs auf den Punkt gebracht, evtl. verstehste es dann ja! ramses90

Nun, und wenn nicht? Du implizierst so schön, dass Aprilfisch da recht hat. Wir wissen moment nicht, ob der Kerl die Strafe verbüsst hat oder „nur“ auf Bewährung draußen ist. Wir wissen nicht, wie er seinem aktuellen Arbeitgeber die knastbedingte Lücke im Lebenslauf erklärt hat. Wir wissen auch nicht, was der Sozialdienst mit seinem Anruf bezweckt hat. Wir wissen gar nix - aber schön, wenn Ihr da alle so viel klüger seid als ich…

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Nun, ich hatte mal - so ganz ohne Knast - eine ähnliche Situation: der Personaler eines Bergwerks an dem ich tätig war mochte mich nicht leiden. Deswegen (sic!) rief er bei meinem früheren Arbeitgeber an. Der teilte mir das dann mit, wir haben gemeinsam über diesen Anruf gelacht und gut war’s :slight_smile:

Das heisst, dass alter und neuer „Arbeitgeber“ kommunizieren ist mal per se nicht unüblich. Ist das schlimm? Denn wenn der Typ ganz ehrlich zu seiner Knast-Zeit steht, im aktuellen Betrieb ein guter Arbeitnehmer ist - dann stört so ein Anruf nicht im geringsten. Darum mein (manchen Leuten hier unverständliches) Unverständnis über die Echauffiertheit des Fragestellers und gewisse böse und möglicherweise ungerechtfertigte Unterstellungen gegenüber dem Fragsteller…

Fehler von mir. Ich habe aus soziale Dienste der Justiz einen Sozialarbeiter gemacht.
Deine Erklärung gefällt mir.
Ich habe mich darüber echauffiert, dass jemand so kriminell gehandelt hat, dass er im Gefängnis landet, dann aber nach der Legalität eines Anrufes fragt.
Hatte Bilder im Kopf von Einbrüchen und geraubten Schmuck, die Andenken an die verstorbene Mutter waren und von Menschen, die Kindern leid zufügen. Man weiß nicht um den Grund und über die Länge der Haft und ich war zu emotional.
Mao

Wieso Fehler? Im Sozialdienst von JVAs arbeiten idR Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Im Übrigen ist das auch die berufliche Qualifikation, die ein Bewährungshelfer aufzuweisen hat.

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Spekulieren kann man viel. Ich habe mich darauf beschränkt, auf die Frage zu antworten: „Ist das legal?“. Zur Verdeutlichung: Es kommt darauf an. Und zwar, ob die Strafe tatsächlich verbüßt ist - in diesem Fall hat @Aprilfisch das Notwendige bereits gesagt. Dann läge eine Kompetenzüberschreitung des Anrufers vor und wenn dem Fragesteller dadurch ein Schaden entstanden ist (wenn er z.B. deswegen seine Arbeitsstelle gekündigt bekommen hat) ein (einklagbarer) Anspruch auf Schadensersatz.

Andererseits kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass die Mitarbeiter des Sozialdienstes so wenig zu tun haben, dass sie aus Langeweile oder meinetwegen auch Missgunst in einem abgeschlossenen Fall herumtelefonieren, um einen Ex-Sträfling anzuschwärzen. Deswegen meine Nachfrage, ob eine vorzeitige Entlassung vorliegt. Dann hängt es von den damit verbundenen Auflagen / Weisungen ab, ob der Anruf „legal“ war. So lange der Fragesteller sich in der Hinsicht bedeckt hält, lässt sich eben nur spekulieren - siehe mein Eingangssatz. Da fehlen, wie @Frau_Jana_Boemer richtig anmerkt, „ein paar winzige Details“ in der Fragestellung.

Ergänzend (weil es hier angesprochen wurde): bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz sind Vorstrafen nur dann anzugeben, wenn der Straftatbestand im Zusammenhang mit der Stelle steht, um die man sich bewirbt. Z.B. wenn jemand, der eine Strafe wegen Anlagebetrug verbüßt hat, sich um eine Stelle bei einer Bank bewirbt. Im Fall von Auflagen bei vorzeitiger Entlassung kann das allerdings auch anders aussehen. Auch da lässt sich nur spekulieren - aber aufgrund der gegebenen Informationen nicht die Frage beantworten, ob der Anruf „legal“ war.

NB: Ob es - auch wenn es nicht verpflichtend ist - nicht angebracht wäre, in solch einer Angelegenheit offen mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ist eine andere Frage … Wobei mir durchaus klar ist, dass das die Jobsuche nicht erleichtert. Aber es zeigt zumindest, dass man zu seinen Fehlern steht und bereit ist, deren Konsequenzen zu tragen. Kein unwichtiger Punkt bei der Resozialisierung. Es soll auch Arbeitgeber geben, die solche Ehrlichkeit zu schätzen wissen.

Das bedeutet nun aber auch nicht, dass ein Sozialarbeiter z.B. er in der Jugend und Kinderarbeitet arbeitet, plötzlich zum Bewährungspfleger in der Justiz eingesezt wird. ramses90

Dann geb ich mal den Erklärbär:

Variante 1: Typ begeht eine Dummheit, wandert in den Knast, verbüsst seine Strafe, und gibt das ehrlich im Lebenslauf an, wird eingestellt und alles ist gut. Sozialtyp ruft beim Arbeitgeber an „Sozialtyp JVA Dingsda, wollten nur mal fragen, wie sich der Herr Typ so macht?“

Variante 2: Typ begeht eine Dummheit, wandert in den Knast, verbüsst seine Strafe, und tarnt das im Lebenslauf durch „Pflege der Omma“, „Selbstfindungstrip in Indien“ oder ähnliches, wird eingestellt und alles ist gut. Sozialtyp ruft beim Arbeitgeber an „Sozialtyp JVA Dingsda, wollten nur mal fragen, wie sich der Herr Typ so macht?“

Könntest Du Dir vorstellen, dass der Arbeitgeber im Fall 1 möglicherweise etwas anders reagieren könnte als im Fall 2? Das aber - zumindest von meiner Seite - immer noch auf das wahrscheinliche Missverständnis des „bin entlassen“ basierend.