Sozialer Abstieg unaufhaltsam?

Hallo
Stelle mir schon die ganze zeit volgende Situation vor:

Also MR. X ist 33 jahre alt, war nie wirklich krank oder arbeitslos und ist auch schon seit ca. 20 Jahren in der gleichen Krankenversicherung.
Ende Juni wird er nach 7 jahren in seiner alten Firma arbeitslos.
Ein neuer Job ab Aprill 2012 stand schon in aussicht. Mit 500km umzug verbunden usw.
Leider kahm es zu dem unglücklichen zustand, das Mr.X von der Agentur für arbeit für 3 Wochen gesperrt wurde.
In dieser Sperrzeit. Also am 07.11.2011
Hatte er einen schweren Sport Unfall auf einem Trampolin. Beim 3 hüpfer (OHNE ABSTURZ) ist sein linkes Knie weg geknickt und zertrümmert worden.
Was mit Rettungswagen, unendlich vielen Operationen und der Diagnose: „Mr.X wird nie wieder richtig laufen können“ endete.

Seit dem 07.11.2011 bekomme er KEINERLEI unterstützung. Die Agentur für arbeit schreibt zum 01.11 einen Aufhebungsbescheit und hat ihn sofort bei der Krankenkasse abgemeldet. Was zur volge hat das er bis heute kein Krankengeld bekommt.
Er ist lückenlos Krankgeschrieben. Steht im engen konntakt mit krankenkasse und Arbeitsagentur. Etliche briefe wurden schon gesendet… und es kann niemand richtig auskunft geben.
Die Agentur für arbeit sagt er soll sich an die krankenkasse wenden und das wars.
Bekommt er denn jetzt nun irgendwann Krankengeld? Der Unfall ist ja in einer Sperrzeit passiert. Oder muss er auf´s Sozial amt? Er hat seit dem 07.11.2011 kein Geld mehr bekommen. Musste auch sofort 833€ von der Arbeits Agentur zurück zahlen. Hat jetzt schon Miet schulden usw. der soziale abstieg ist unaufhaltsam.
Mitlerweile weis er nicht mehr wie er die nächsten 10€ Arzt Gebühren noch zahlen soll. Rechtschutz versichert ist er zum glück.
Aber das ist wohl eher ein fall für die Bild Zeitung.
Wo sollte er sich hinn wenden?
lg Tom

Hallo,

Ein neuer Job ab Aprill 2012 stand schon in aussicht. Mit 500km umzug verbunden usw.
Leider kahm es zu dem unglücklichen zustand, das Mr.X von der Agentur für arbeit für 3 Wochen gesperrt wurde.
In dieser Sperrzeit. Also am 07.11.2011 Hatte er einen schweren Sport Unfall auf einem Trampolin. Beim 3 hüpfer (OHNE ABSTURZ) ist sein linkes Knie weg geknickt und zertrümmert worden.

Das ist wirklich übel.

Was mit Rettungswagen, unendlich vielen Operationen und der Diagnose: „Mr.X wird nie wieder richtig laufen können“ endete.
Seit dem 07.11.2011 bekomme er KEINERLEI unterstützung. Die Agentur für arbeit schreibt zum 01.11 einen Aufhebungsbescheit und hat ihn sofort bei der Krankenkasse abgemeldet. Was zur volge hat das er bis heute kein Krankengeld bekommt.

Klingt erstmal nachvollziehbar, da das ja Ersatz für versichertes Erwerbseinkommen ist. Und wenn kein solches vorliegt, wird auch nichts ersetzt.

Er ist lückenlos Krankgeschrieben. Steht im engen konntakt mit krankenkasse und Arbeitsagentur. Etliche briefe wurden schon gesendet… und es kann niemand richtig auskunft geben.
Die Agentur für arbeit sagt er soll sich an die krankenkasse wenden und das wars. Bekommt er denn jetzt nun irgendwann Krankengeld? Der Unfall ist ja in einer Sperrzeit passiert. Oder muss er auf´s Sozialamt?

Das kann nicht verkehrt sein. ANträge kann man immer stellen, wenn sich nachher irgendwie herausstellt, dass die Sperre doch nichts rechtens war, dann bekommt man eben keine Sozialhilfe oder was auch immer bzw. zahlt die zurück. Aber ohne Antrag gibt es ganz sicher nichts. Bei der Krankenkasse sollte sich selbstverständlich auch erkundigt werden. Es wäre allerdings schon etwas schräg, wenn man die Sanktion in Form von Einkommensentzug durch Krankheit und damit Krankengeldbezug umgehen könnte.

Er hat seit dem 07.11.2011 kein Geld mehr bekommen. Musste auch sofort 833€ von der Arbeits Agentur zurück zahlen. Hat jetzt schon Miet schulden usw. der soziale abstieg ist unaufhaltsam.
Mitlerweile weis er nicht mehr wie er die nächsten 10€ Arzt Gebühren noch zahlen soll.

Da könnte bei der Krankenkasse schonmal gebprüft werden, inwieweit man von der Zuzahlung befreit werden kann.

Rechtschutz versichert ist er zum glück.

Aber die zahlt nicht bei der Prüfung der Sperre? Oder die ist so offensichtlich selbst verschuldet, dass es aussischtlos wäre?

Aber das ist wohl eher ein fall für die Bild Zeitung.

Warum?

Wo sollte er sich hinn wenden?

Ich würde sagen Sozialamt, ALG-II scheint aufgrund mangelnder Arbeitsfähigkeit wenig sinnvoll. Vielleicht noch Rentenversicherung wegen einer Reha.

Grüße

Seit dem 07.11.2011 bekomme er KEINERLEI unterstützung. Die Agentur für arbeit schreibt zum 01.11 einen Aufhebungsbescheit und hat ihn sofort bei der Krankenkasse abgemeldet. Was zur volge hat das er bis heute kein Krankengeld bekommt.

Klingt erstmal nachvollziehbar, da das ja Ersatz für
versichertes Erwerbseinkommen ist. Und wenn kein solches
vorliegt, wird auch nichts ersetzt.

Ach was. Und was, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls versichert war? Das wäre ja mal eine ganz kreative Lösung zur Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen: Wird jemand AU, kann er nicht arbeiten, hat kein Erwerbseinkommen und bekommt auch kein Krankengeld mehr.

Es wäre allerdings
schon etwas schräg, wenn man die Sanktion in Form von
Einkommensentzug durch Krankheit und damit Krankengeldbezug
umgehen könnte.

Schräg an dem Fall ist eher deine Reaktion.

Hallo,

Seit dem 07.11.2011 bekomme er KEINERLEI unterstützung. Die Agentur für arbeit schreibt zum 01.11 einen Aufhebungsbescheit und hat ihn sofort bei der Krankenkasse abgemeldet. Was zur volge hat das er bis heute kein Krankengeld bekommt.

Klingt erstmal nachvollziehbar, da das ja Ersatz für versichertes Erwerbseinkommen ist. Und wenn kein solches vorliegt, wird auch nichts ersetzt.

Ach was. Und was, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls versichert war?

Versichert ist er, was die Übernahme der Bahndlungskosten etc. angeht. Das ist mein Kind auch. Aber das bekommt kein Krankengeld, wenn es krank geschrieben wird, da es kein versicherungspflichtiges Einkommen hat, für das Krankengeld bezahlt würde.

Das wäre ja mal eine ganz kreative Lösung zur Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen: Wird jemand AU, kann er nicht arbeiten, hat kein Erwerbseinkommen und bekommt auch kein Krankengeld mehr.

Nee, da wird was falsch verstanden. Wenn jemand mit einem versichertem Einkommen erkrankt, bekommt er ja für den Wegfall des Erwerbseinkommens eben das Krankengeld. Wenn ich der UP richtig verstanden habe, passierte der Unfall in einer Zeit, als kein solches Einkommen bezogen wurde. Außerdem erging ja sowohl von der Arbeitsagentur als auch von mir der Hinweis, sich diesbezüglich an die KK zu wenden.

Es wäre allerdings schon etwas schräg, wenn man die Sanktion in Form von Einkommensentzug durch Krankheit und damit Krankengeldbezug umgehen könnte.

Schräg an dem Fall ist eher deine Reaktion.

Wieso? Ich versuche lediglich logisch an den Fall ranzugehen. Mir ist klar, dass das bei den Gesetzen nicht immer der Fall ist. Und wenn es möglich wäre, diese Sanktion einfach durch eine Krankschreibung zu umgehen, dann würden alle Sanktionierten sofort zum Arzt rennen.
Wenn es doch so sein sollte, dann ist es eben so und dann ist der Rat zur KK zu gehen und es zu beantragen doch auch der richtige Rat gewesen.
Und ich bleibe dabei, dass es schräg wäre, wenn damit solche Sanktionen umgangen werden können.

Grüße

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Nee, da wird was falsch verstanden. Wenn jemand mit einem
versichertem Einkommen erkrankt,

Nein. Ich glaube, du hast da etwas falsch verstanden, nämlich die Sache mit dem Erwerbseinkommen. Krankengeld bekommt man auch als Bezieher von ALG I. Und krankenversichern muss man sich bei Sperrzeit zwar selbst, aber man ist noch 1 Monat nach Wegfall versichert, so dass das auch nicht greift. Im Übrigen scheint die Krankenkasse ja auch in Sachen Behandlungskosten keine Problem zu sehen.

bekommt er ja für den Wegfall
des Erwerbseinkommens eben das Krankengeld. Wenn ich der UP
richtig verstanden habe, passierte der Unfall in einer Zeit,
als kein solches Einkommen bezogen wurde. Außerdem erging ja
sowohl von der Arbeitsagentur als auch von mir der Hinweis,
sich diesbezüglich an die KK zu wenden.

Du setzt voraus, dass sich die Arbeitsagentur hier korrekt verhalten hat. Das sehe ich nach meinem bisherigen Kenntnis- / Verständnisstand nicht so.

Schräg an dem Fall ist eher deine Reaktion.

Wieso? Ich versuche lediglich logisch an den Fall ranzugehen.

Logisch? Logik interessiert in dem Fall nicht, nur die Gesetzeslage.

Mir ist klar, dass das bei den Gesetzen nicht immer der Fall
ist.

Aber auf die kommt es an!

Und wenn es möglich wäre, diese Sanktion einfach durch
eine Krankschreibung zu umgehen, dann würden alle
Sanktionierten sofort zum Arzt rennen.

Wo geht es hier denn darum, Sanktionen durch eine AU zum umgehen?! Willst du hier irgendein Grundsatzthema abarbeiten?

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Wo geht es hier denn darum, Sanktionen durch eine AU zum
umgehen?! Willst du hier irgendein Grundsatzthema abarbeiten?

Es ging ganz offensichtlich darum, aus logischen Schlüssen zu folgern wie die Gesetzeslage wahrscheinlich NICHT sein kann.

Hallo,

Nein. Ich glaube, du hast da etwas falsch verstanden, nämlich die Sache mit dem Erwerbseinkommen. Krankengeld bekommt man auch als Bezieher von ALG I.

Ja, ist ja auch ein versichertes Einkommen, was aber zum Zeitpunkt der Krankschreibung gar nicht vorlag.

Und krankenversichern muss man sich bei Sperrzeit zwar selbst, aber man ist noch 1 Monat nach Wegfall versichert,

Dass man immer krankenversichert ist (sein muss), steht doch gar nicht in Frage.

so dass das auch nicht greift. Im Übrigen scheint die Krankenkasse ja auch in Sachen Behandlungskosten keine Problem zu sehen.

Sag ich doch. Er ist krankenversichert, was die Behandlungskosten angeht. Es geht hier um den krankheitsbedingten Ersatz von versichertem Einkommen. Und das lag zum Zeitpunkt der Krankschreibung nicht vor.

Du setzt voraus, dass sich die Arbeitsagentur hier korrekt verhalten hat.

Wenn Du meinen ersten Beitrag aufmerksam liest, wirst Du feststellen, dass ich nicht grundsätzlich davon ausgehe. Versteckt sich in dem Teil mit der Rechtsschutzversicherung.

Wieso? Ich versuche lediglich logisch an den Fall ranzugehen.

Logisch? Logik interessiert in dem Fall nicht, nur die Gesetzeslage.

Mir ist klar, dass das bei den Gesetzen nicht immer der Fall ist.

Aber auf die kommt es an!

Das ist dann die Gesetzeslogik.

Und wenn es möglich wäre, diese Sanktion einfach durch eine Krankschreibung zu umgehen, dann würden alle Sanktionierten sofort zum Arzt rennen.

Wo geht es hier denn darum, Sanktionen durch eine AU zum umgehen?! Willst du hier irgendein Grundsatzthema abarbeiten?

Nö. Es geht darum, ob jemand der gerade kein versichertes Einkommen hat, im Krankheitsfall Krankengeld bekommt. Der bezahlt doch dann auch gerade keinen Beitrag für

Es gibt Millionen Menschen in Deutschland, die in der GKV sind, aber kein Krankengeld bekommen, wenn sie krank sind. Das sind z.B. familienversicherte Kinder oder freiwillig Versicherte ohne Erwerbseinkommen, Studenten und sicher noch irgendwelche Raritäten.
Es wäre also das SGB V danach abzuklappern, ob Leute in einer Sperrzeit tatsächlich Krankengeld beanspruchen können und wie das berechnet würde. Hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47b.html steht beispielsweise, dass es in Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt wird, dass der Versicherte zuletzt bezogen hat. Und da er zuletzt 0,nix bezogen hat, könnte auch das Krankengeld in dieser Größenordnung anfallen.
Liest man dann weiter kommt man mal zu § 51, der eventuell für den hier diskutierten Fall relevant sein könnte.
Grüße

Hi!

Du setzt voraus, dass sich die Arbeitsagentur hier korrekt verhalten hat.

Dem ist auch so. AU während einer Sperrzeit = Abmeldung und Zuständigkeit der KK/KRG-Bezug! Der Schwarze Peter liegt in diesem Fall bei der KK, nicht bei der AA!

Das sehe ich nach meinem bisherigen Kenntnis-/Verständnisstand nicht so.

Dann ist der entweder falsch oder ich habe das UP falsch verstanden. :smile:

LG
Jadzia

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Hallo,
wenn nach dem Ende einer Krankenversicherungspflicht innerhalb eines Monats eine neue Krankenversicherungspflicht entsteht, dann bleibt der Leistungsanspruch für die den Zwischenzeitraum als sog.
nachgehender Leistungsanspruch erhalten wenn es keine Vorrangversicherung (Familienversicherung) gibt.
In dem hier geschilderten Fall wurde eine Sperrzeit von drei Wochen verhängt - der Grund dafür ist für die Krankenkasse zweitrangig.
Wichtig für die Kasse ist folgendes - bestand zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeldanspruch.
Jetzt wird es kompliziert - der nachgehende Leistungsanspruch geht nur maximal über einen Monat - demnach wäre hier kein Anspruch gegeben, weil aufgrund der Erkrankung eben nicht innerhalb eines Monats nach Ende der Krankenversicherungspflicht eine neue eingetreten ist. Die Versicherung über das Arbeitsamt kommt auch nicht zustande, weil der Versicherte wegen der Arbeitsunfähigkeit nicht in den Leistungsbezug kommen kann - daraus könnte man schlussfolgern, dass sich der Betroffene freiwillig versichern muss, die Kasse die Behandlungskosten übernimmt aber kein Krankengeld zahlt.
Ich könnte mir vorstellen, dass es die betreffende Kasse genau so sieht.
Wer hat Argumente für die Krankengeldbewlligung ??
Gruss
Czauderna

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Hallo,

Mr. X sollte wohl schleunigst zum Sozialamt und „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ beantragen…

Hallo Tomtom,

ist der Betreffende verheiratet und der Ehegatte selber Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse?

Er sollte auf jeden Fall bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragen?

Mit welcher Begründung wurde die Sperrzeit von der Arbeitsagentur verhängt?

Gruß

RHW