Eine ältere, alleinstehende Person muss innerhalb der nächsten 5 Jahre ins Pflegeheim und besitzt heute noch ca. 140.´ Euro an Vermögen. 100.´ Euro sollen innerhalb der nächsten 2 Monate an zwei leibliche Kinder übertragen werden und das restliche Geld soll noch für 40 Monate reichen bis Sie ins Pflegeheim kommt. Ab dann will Sie von Sozialhilfe und Unterstützungsgeld leben.
Frage:
Wie lange rückwirkend darf das Sozialamt die Konten prüfen?
Darf sich das Sozialamt dann am Vermögen der Kinder bedienen?
Wie hoch wäre der Anteil der Kinder mit dem Sie die Mutter unterstützen müssten?
Darf das Sozialamt die heutige Schenkung in der Zukunft wiederrufen und rückabwickeln?
. Ab dann will Sie von Sozialhilfe und Unterstützungsgeld
leben.
Das wäre Sozialbetrug, da man sich absichtlich in eine Notlage bringt und die Bedürftigkeit wissentlich herbeiführt, indem man das Geld überträgt oder verschenkt.
Darf das Sozialamt die heutige Schenkung in der Zukunft
wiederrufen und rückabwickeln?
Ja! 10 Jahre lang.
die 10 Jahre rückwirkend wurden schon genannt, sie sind zutreffend.
Auch wenn die Person im Pflegefall kein eigenes Vermögen hätte, müssten die Kinder im Rahmen ihrer finanzuiellen Möglichkeiten jenen Betrag finanzieren, der die Rente übersteigt. Das Sozialamt prüft das genau und bittet zur Kasse für eventuelle Vorleistungen. Und das ist auch richtig so.
Ergänzung Sozialhilfe/Alters-Grusi+Elternunterhalt
Hi
Zur Ergänzung noch Links zu zwei unserer einschlägigen FAQs:
FAQ:1760, …
Auch wenn die Person im Pflegefall kein eigenes Vermögen hätte, müssten die Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten jenen Betrag finanzieren, der die Rente
(… plus ggf. Grundsicherung im Alter (die in solchen Fällen zum Tragen kommende Leistung der Sozialhilfe), …)
übersteigt. Das Sozialamt prüft das genau und bittet zur Kasse für eventuelle Vorleistungen.
und zum Thema „Elternunterhalt“ siehe FAQ:1796.
Auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter… und hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland) gibt’s recht viele Infos und – insbesondere im Alters-Grusi-Artikel – weiterführende Links (ganz unten unter „Weblinks“).
@UP carstenstelzer: Was soll denn die „Unterstützungsleistung“ sein bzw. was meinst Du damit? Alters-Grusi? Der Name einer staatlichen Geldleistung ist das jedenfalls nicht.
LG
Jadzia
@UP carstenstelzer: Was soll denn die „Unterstützungsleistung“
sein bzw. was meinst Du damit? Alters-Grusi? Der Name einer
staatlichen Geldleistung ist das jedenfalls nicht.
Hallo,
„Alters-Grusi“ ist aber auch nicht direkt der Name einer staatlichen Geldleistung! Klingt gruselig
Ich weiß schon was du meinst, aber du solltest berücksichtigen, dass sich so mancher Laie unter „Unterstützungsleistung“ doch mehr vorstellen kann als unter „Alters-Grusi“.
Im Sinne von „hilf mir, selbst zu googeln“, teilen wir dem UP doch mit:
Das Stichwort heißt „Grundsicherung“ (im Alter)".
ot: Alters-Grusi
Hi!
@UP carstenstelzer: Was soll denn die „Unterstützungsleistung“ sein bzw. was meinst Du damit? Alters-Grusi? Der Name einer staatlichen Geldleistung ist das jedenfalls nicht.
„Alters-Grusi“ ist aber auch nicht direkt der Name einer staatlichen Geldleistung! Klingt gruselig
Nein, ist aber die (wenn auch eher inoffizielle) Kurzversion von «Grundsicherung im Alter». Und diesen Namen hatte ich, bevor ich zu dem kürzeren «Alters-Grusi» überging,
- einmal explizit genannt:
(… plus ggf. Grundsicherung im Alter (die in solchen Fällen zum Tragen kommende Leistung der Sozialhilfe), …)
und 2. einmal verlinkt:
Auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter… […] gibt’s recht viele Infos und – insbesondere im Alters-Grusi-Artikel
Und die Transferleistung, dass «Alters-Grusi» jetzt die Kurzversion von «Grundsicherung im Alter» ist, kann man, meine ich, schon erwarten.
Ich weiß schon was du meinst, aber du solltest berücksichtigen, dass sich so mancher Laie unter „Unterstützungsleistung“ doch mehr vorstellen kann als unter „Alters-Grusi“.
Hm, wie gesagt
- hatte ich es erklärt oder die Erklärung, was das ist, zumindest verlinkt. Und
- Ich hatte das von carsten verwendete Wort falsch wiedergegeben: «Unterstützungs_leistungen_» statt das von ihm verwendete «Unterstützungsgeld». Ersteres hat eine allgemeinere Bedeutung bzw. hört sich zumindest viel allgemeiner an; Letzteres jedoch hört sich nach einer ganz spezifischen Leistung an (wie z. B. das «Übergangs_geld_»). Und so hatte ich ihn auch verstanden und so ist auch mein oben von Dir zitiertes PS zu verstehen.
Das Stichwort heißt „Grundsicherung“ (im Alter)".
Das schrob ich in meinem Artikel (siehe meine obigen Zitate)!
LG
Jadzia