Sozialhilfe ! Kann einer das Glauben?

Hi Reinhard, schau mal zum Antwortartikel unter Dir, dann begreifst auch Du,(es gibt Freibeträge, die nicht gepfändet werden können!)
Thomas.

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hallo reinhard,

da hast du ja schon eine nette diskussion gestartet :smile:
aber ich denke, um das beurteilen zu können, braucht man einfach mehr informationen.
daß sie nicht arbeiten kann, stimmt so nicht. es ist schon weiter unten angesprochen worden, daß es die pfändungsfreigrenze gibt. das heißt, bis zu einem betrag von ca. 950 euro im monate (ich glaube, der betrag müßte stimmen, aber nagel mich nicht drauf fest) nützt einem gläubiger nicht mal ein pfändungsbeschluß.
darüber hinaus kann sie sich, mit hilfe der ebenfalls schon angesprochenen schuldnerberatungsstelle, an die gläubiger wenden und um aussetzung oder um mindestraten bitten. auch ich habe ein paar tausend euro schulden am hals und lebe schon recht lange von ziemlich wenig krankengeld. ich habe meine gläubiger angeschrieben und mich mit ihnen letztlich auf mindestraten in höhe von 10 euro im monat geeinigt. das ist denen allemal lieber als leute, die den kopf in den sand stecken und z.b. mahnungen nicht mehr öffnen oder so.
darüber hinaus - sie ist erst 23. möglicherweise bekommt sie noch kindergeld, das in dieser rechnung nicht mit drin ist? selbst wenn ihre eltern das bekommen, zustehen tut es ihr. oder das sozialamt hat eben einen unterhaltsanspruch, den sie gegenüber ihren eltern oder ihrem noch-ehemann hat, mit reingerechnet. wenn sie diesen unterhalt nicht bekommt, muß sie sich darum kümmern, daß sie diesen anspruch einfordert. notfalls mit hilfe eines anwaltes, als sozialhilfeempfängerin steht ihr beratungs- und ggf. prozeßkostenhilfe zu.

die moralische keule schwingen will ich hier nicht, was das nicht-arbeiten angeht. ich kenne aus eigener erfahrung die gründe, aus denen man z.b. gar nicht arbeiten KANN, selbst wenn man will. aber resignieren sollte sie nicht. auch von schulden kann man wieder runterkommen. zwar langsam - aber es ist um so befriedigender, wenn sie schwinden, glaub’s mir.

schwarz zu arbeiten würde ich ihr nicht raten und es ist auch aufgrund der o.g. freigrenze definitiv NICHT die einzige möglichkeit für sie, zu arbeiten.
was die miete angeht, da kann es wirklich sein, daß sie weit über dem satz liegt, ich kenne die sätze bei euch nicht, aber hier in kiel lagen sie, als ich noch in meinem beruf gearbeitet habe (sozialrechtsberatung…), bei 536,- DM plus heizkosten (ohne strom, der ist aus dem regelsatz zu bezahlen). wenn sie nun mit 100 euro darüber liegt und nicht umziehen will, dann kann es eben sein, daß sie die differenz wiederum vom regelsatz abgezogen kriegt. so ist das nun mal.

vielleicht hast du ja noch ein paar nähere informationen, dann kann man auch mehr sachlich helfen.

viele grüße,
fabienne

Hallo,

er redete nicht von Kindergeld, sondern von Sozialhilfe.

Ursprung der hier heiss debattierten Runde war wohl eine alleinstehende Frau, oder?

Von kinderreichen Familien war hier wohl kaum die Rede, hab es wenigstens nicht so verstanden.

Kindergeld bekommt auch derjenige, der sehr gut verdient und ist keine zusätzliche Leistung für einen Sozialhilfeempfänger, wie es immer hingestellt wird.

Ich will die Sozialleistung glaubhaft nachgewiesen bekommen und zwar in dieser Höhe und nicht nur markige Sprüche lesen.

Aber nachdem er noch nicht geantwortet hat, war es wohl nur nachgeplappert nach dem Stil der RTL-Sendungen & Co. wo Sozialempfänger Mercedes500 auf Sozialkosten fahren und im massgefertigtem Massanzug auftreten.
Ob sowas auch in der Bild-Zeitung nachzulesen ist, entzieht sich meinen Kenntnissen, lese diese Zeitung nicht.

Gruss

Gerd

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Hallo,

nachdem du diesen Link gelesen hast sollte dir spätestens klar sein, dass deine Bekannte dir nicht die ganze Wahrheit erzählt haben kann
http://www.soziales-koeln.de/sozialhilfe/m.html

Der Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt derzeit um die 290,00 EUR, dazu kommen dann die Miete und einmalige Beiheihilfen.
Für eine Notsituation sollte das reichen, auch wenn sie sich nach der Decke strecken muß.
Es gibt in Deutschland Menschen, die trotz Arbeit und Verdienst nicht wesentlich mehr haben … und das, obwohl sie 8 Std. am Tag malochen !

Eine Bekannte von mir ( 23 Jahre ) ist vor 2 Jahren Arbeitslos
geworden .Sie findet keine Arbeit mehr weil sie einige Tausend
€ Schulden hat und kein Arbeitgeber Leute einstellt bei den
Lohnpfändungen anstehen.

Auch diese Aussage macht mich sehr skeptisch … woher weiß denn der neue Arbeitgeber von einer evtl. Lohnpfändung ?
Im Übrigen kann man eine Lohnpfändung durch Ratenzahlung (hier benötigt sie unbedingt die professionelle Hilfe einer Schuldnerberatung) verhindern.

Ich höre immer wieder und sehe es auch noch wie gut mancher
Sozalhilfe empfänger leben kann .Jetzt frage ich ist das
glaubwürdig das in Deutschlang Menschen mit 27€ im Monat sich
Ernähren müßen?

Nein, das ist nicht nicht glaubwürdig … und sicher auch nicht die Realität.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo Reinhard…

das meiste ist hier bereits gesagt worden.
Ich sehe auch als wichtigsten Punkt den Gang zur Schuldnerberatung. Dort gibt es kompetente Auskunft und konstruktive Hilfe. Denn ich gehe mal davon aus, dass sie sicher bereit ist für ihre ( auch wenn vielleicht nicht von ihr verursachten )Schulden aufzukommen. Und die Gläubiger sind im allgemeinen froh, wenn sie ihre Forderungen, wenn auch in kleinen Raten, beglichen bekommen.
Wenn sie einen Job bekommt, weiß der AG ja erstmal nichts von ihren Schulden und bis so eine Lohnpfändung eintrudelt, das dauert ja auch seine Zeit.
Unter meinen Angestellten gibt es immer mal den Ein oder Anderen, von dem mal eine Pfändung ins Haus flattert. Ist unangenehmer Papierkram, aber mehr auch nicht. Wenn jemand seinen Job macht, werd ich ihn also deswegen nicht rauswerfen.
Ich mache es sogar meist so, dass ich die gesamte Summe der Pfändung überweise und dann immer einen ( abgesprochenen ) Teil des Lohns einbehalte. So lebts sichs meist für die Leute besser, da der Druck erstmal weg ist.
Vielleicht findet ja Deine Bekannte mit Hilfe des Sozialamts eine günstigere Wohnung, evtl Sozialwohnung.
Außerdem kenn ich das von anderen Fällen so, dass man verpflichtet ist, sich Arbeit zu suchen, ansonsten kriegt man vom Sozialamt irgendeinen Job „aufgebrummt“.
Aber vielleicht ist das anders, wenn man zudem auch Bezüge vom AA bekommt, weiß ich nicht.
Mit 23 dürfte die Lage noch nicht wirklich verfahren sein. Man muss nur erstmal einen Anfang finden.

Liebe Grüße

l.w.

In jeden Standart Arbeitsvertrag gibt es eine Klausel die nach Lohnpfändungen fragt. Die letzte Arbeitsstelle die Sie hatte verlor Sie genau aus dem Grund das Sie nicht die Wahrheit gesagt hat.

Gruss Reinhard

das meiste ist hier bereits gesagt worden.
Ich sehe auch als wichtigsten Punkt den Gang zur
Schuldnerberatung. Dort gibt es kompetente Auskunft und
konstruktive Hilfe. Denn ich gehe mal davon aus, dass sie
sicher bereit ist für ihre ( auch wenn vielleicht nicht von
ihr verursachten )Schulden aufzukommen. Und die Gläubiger sind
im allgemeinen froh, wenn sie ihre Forderungen, wenn auch in
kleinen Raten, beglichen bekommen.
Wenn sie einen Job bekommt, weiß der AG ja erstmal nichts von
ihren Schulden und bis so eine Lohnpfändung eintrudelt, das
dauert ja auch seine Zeit.
Unter meinen Angestellten gibt es immer mal den Ein oder
Anderen, von dem mal eine Pfändung ins Haus flattert. Ist
unangenehmer Papierkram, aber mehr auch nicht. Wenn jemand
seinen Job macht, werd ich ihn also deswegen nicht rauswerfen.
Ich mache es sogar meist so, dass ich die gesamte Summe der
Pfändung überweise und dann immer einen ( abgesprochenen )
Teil des Lohns einbehalte. So lebts sichs meist für die Leute
besser, da der Druck erstmal weg ist.
Vielleicht findet ja Deine Bekannte mit Hilfe des Sozialamts
eine günstigere Wohnung, evtl Sozialwohnung.
Außerdem kenn ich das von anderen Fällen so, dass man
verpflichtet ist, sich Arbeit zu suchen, ansonsten kriegt man
vom Sozialamt irgendeinen Job „aufgebrummt“.
Aber vielleicht ist das anders, wenn man zudem auch Bezüge vom
AA bekommt, weiß ich nicht.
Mit 23 dürfte die Lage noch nicht wirklich verfahren sein. Man
muss nur erstmal einen Anfang finden.

Liebe Grüße

l.w.

Hallo,

der Arbeitgeber erfährt spätestens nach der ersten Lohnauszahlung von der Lohnpfändung, weil ihm dies 156,80€ kostet. Dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer.

mfg: Josef

ist das die aktion ‚rettet dem dativ‘? *g* o.w.t.

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der Arbeitgeber erfährt spätestens nach der ersten
Lohnauszahlung von der Lohnpfändung, weil ihm dies 156,80€
kostet. Dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer.

Hallo Josef,

wie kommst Du darauf, daß dem Arbeitgeber Kosten entstehen? Wer stellt dem AG den Betrag in Rechnung?

Oder sollte der Beitrag eine besondere Art Humor sein?

Gruß
Wolfgang

Hallo Josef,

wie kommst Du darauf, daß dem Arbeitgeber Kosten entstehen?
Wer stellt dem AG den Betrag in Rechnung?

Oder sollte der Beitrag eine besondere Art Humor sein?

Gruß
Wolfgang

Das hab ich mich allerdings auch gefragt. Ausser Zeit hat mich eine Pfändung noch nie etwas gekostet.

gruß
l.w.

Wieso Lohnpfändung?
Vielleicht habe ich ja etwas überlesen, aber wieso Lohnpfändung?
ein Kaufmann sagte mir einmal beim Thema Schulden: „Wieso gutes Geld noch schlechtem hinterherwerfen?“ Wenn ich einen Schuldner habe, der vom Sozialamt lebt, werde ich mich doch sehr hüten, eine Lohnpfändung zu beantragen. Der Antrag kostet schon Geld. Die Kunst eines Schuldners ist es doch, den Gläubiger davon zu dieüberzeugen, dass die Zahlungswilligkeit gegeben ist und wenn er nur 5 Euro monatlich bezahlt. Da muss Deine Bekannte von Deinem Bekannten zum Antragsteller der Lohnpfändung und ihm klarmachen, dass sie nie wieder einen Job bekommt mit einer Lohnpfändung. Sie kann ja auch anbieten, die Gerichtskosten zu übernehmen. Selbst wenn nicht, würde ich mir als Gläubiger überlegen, ob ich die 200 € Gerichtskosten (um irgendeinen Betrag zu nennen) selbst zahle, wenn ich dafür die 5000€ Schulden zurückbekomme.
Sonst zahle ich nämlich 5200€ und wackel mit den Ohren.

Gruß

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de
http://www.rockcyclus.de

Man gewöhnt sich an allem,
sogar am Dativ!

Micha

im Namen der nichtexistenten Gesellschaft zur Rettung von dem Genitiv!

glaubt hoffentlich keiner
Hallo Reinhard,

bei 30 qm bei 10 EUR/qm Warmmiete (das gibts auch in Köln unproblematisch)= 300 +25 EUR Strom. Sind schon mal 100 EUR weniger. Wenn sie mehr will als 30qm oder mehr verbrauchen will als 1600 kW/h pro Jahr, dann muss sie was dafür tun. Die Pfändungsgrenze liegt im übrigen bei 940 EUR. Wenn Sie also bei einem Arbeitgeber anfängt, bei dem sie 940 EUR oder weniger verdient, wird auch nichts gepfändet.
Insofern hält sich mein Mitleid in sehr engen Grenzen.

Gruß,
Micha

Hi,

Die letzte Arbeitsstelle die Sie hatte
verlor Sie genau aus dem Grund das Sie nicht die Wahrheit
gesagt hat.

also nicht wegen der Pfändung, sondern wegen der Lüge - kleiner Unterschied, oder?
Wenn ein Arbeitnehmer mich belügt, würde ich ihn auch nicht behalten.

Gruß
Micha

Hi,

Von kinderreichen Familien war hier wohl kaum die Rede, hab es
wenigstens nicht so verstanden.

ich zitiere: " für eine Familie erhalten"

Mathias hat also ein zweites Beispiel angefügt, um fortzusetzen…
„da wird sich auch für Deine Bekannte eine Lösung finden lassen“

Was ist da nicht zu verstehen?

Kindergeld bekommt auch derjenige, der sehr gut verdient und
ist keine zusätzliche Leistung für einen Sozialhilfeempfänger,
wie es immer hingestellt wird.

Er hat es aber zur Verfügung, es wird auf den Bedarf angerechnet und ist somit ein Teil der Sozialhilfe, da diese nur das zezahlt (bezahlen sollte…), was an bedarf nicht gedeckt ist.

Ich will die Sozialleistung glaubhaft nachgewiesen bekommen
und zwar in dieser Höhe und nicht nur markige Sprüche lesen.

Ich habs auch schon mal berechnet und bin auf ähnliche Zahlen gekommen. Allerdings ist Sozialhilfe beantragen dann warscheinlich auch ein Vollzeitjob.

Gruß,
Micha

grobe Rechnung mit dem mindestens zu erziehlenden:
Hi,
Beispiel Berlin,
Familie 3 Kinder

Wohnung 80qm 800EUR warm, davon 200 EUR Nebenkosten.
übernimmt das Sozialamt.

SH Haushaltsvorstand 287EUR
SH Ehefrau 258 EUR
SH 1 Kind 15-18 258 EUR
SH 1Kind 8-14 186 EUR
SH 1Kind

Zusatz, die Einmalleistungen:
Auszug aus Sozialhilfenetz.de:

Zitat//

Beispiele für einmalige Leistungen:

  • Bekleidung, Wäsche oder Schuhe anschaffen oder reparieren lassen.

  • Brennstoffe für Öfen.

  • Lernmittel für Schule oder Ausbildung .

  • Bewerbungsunterlagen, Reisen zu Bewerbergesprächen (Bewerbungsmappen, Fotos etc.)

  • div. Hausrat (Möbel etc.).

  • Wohnungsrenovierungen.

  • sonstige langlebige Gebrauchsgüter (Waschmaschine, Küchengeräte etc.).

  • Beihilfen für besondere Anlässe (z.B. Familienfeiern, Jubiläen, oder zu Weihnachten) .

  • Und vieles mehr: - Versuch macht klug… :wink:

//Zitat Ende

Hui (Off)
= 2396 EUR

das alles OHNE nichtmonatliche Hilfen wie Kleidergeld, Möbel
u.ä.

Hallo zusammen
da soll noch einer sagen, Beamte haben es gut.
Da bin ich seit nunmehr 13 Jahren Beamter im gehobenen Dienst,
verheiratet und zwei Kinder und komme (inc. Kindergeld) auf ca. 2.500 EUR, wovon ich auch noch die Krankenversicherung bezahlen muss.

Was hab ich bloß falsch gemacht??

Gruß

HaWeThie

Hallo,

nun ja, bei mir ist es ähnlich - ich will trotzdem nicht tauschen. Aber so wie oben argumentiert wurde ist es ja scheinbar ganz hilfreich, über konkrete Zahlen zu diskutieren. Wenn man Sozialhilfe als Vollzeitjob betrachtet und alles abfasst, was möglich ist, kann man zumindest relativ gut leben - manchmal eben vielleicht zu gut. Und in jedem Fall ist das Ursprungsposting so nicht haltbar.

Gruß,
Micha

Hi,

er redete nicht von Kindergeld, sondern von Sozialhilfe.

Auch ich rede hier ausschließlich von Sohi.

Ursprung der hier heiss debattierten Runde war wohl eine
alleinstehende Frau, oder?

Der Ursprung war: „…in diesem Land kann man locker 2.500 Sozialhilfe für eine Familie erhalten…“ Dies hast Du bezweifelt. Und bei ausreichend Kindern ist das eben locker drin.

Von kinderreichen Familien war hier wohl kaum die Rede, hab es
wenigstens nicht so verstanden.

s.o. Du solltest die Bemerkungen evtl. auch lesen, die Du beantwortest…

Gruß Stefan