Sparpaket

Hallo beisammen,

in der Vordiskussion zum Sparpaket der Regierung geistern schon unbestätigte Einzelheiten herum, die bereits prophylaktisch an den Pranger der sozialen Ungerechtigkeit gestellt werden.

Bei zwei Fragen stehe ich auf dem Schlauch:

  1. Unter welchen Voraussetzungen hat ein HartzIV-Empfänger Anrecht auf Elterngeld?
  2. Mit welcher Begründung sozialer Gerechtigkeit werden Zuschläge auf Sonntags, Nacht- und Feiertagsarbeit steuerfrei gestellt?

Wer hilft mir runter?

Cassius

Hallo,

Bei zwei Fragen stehe ich auf dem Schlauch:

  1. Unter welchen Voraussetzungen hat ein HartzIV-Empfänger
    Anrecht auf Elterngeld?

So wie für alle anderen auch. Keiner oder keiner vollständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Das dürfte ja auf viele Hartz-4-Empfänger zutreffen, oder nicht?. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html

  1. Mit welcher Begründung sozialer Gerechtigkeit werden
    Zuschläge auf Sonntags, Nacht- und Feiertagsarbeit steuerfrei
    gestellt?

Die Einführung wurde damit jedenfalls nicht begründet. Und später wurde die Steuerbefreiung eben einfach nicht wieder abgeschafft. Das ist wie bei allen Wohltaten. Wenn da jemand ran will, gibt´s ein großes Gejammer.

Grüße

Moin auch,

zu Punkt 2: Das wurde 1940 eingeführt, um dem Volk zu beweisen, dass das deutsche Reich auch während des Krieges Steuern senken kann, anstatt, wie andere Länder, selbige zu erhöhen, s. http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonnt…

Ralph.

Hallo,

  1. Unter welchen Voraussetzungen hat ein HartzIV-Empfänger
    Anrecht auf Elterngeld?

So wie für alle anderen auch. Keiner oder keiner vollständigen :Erwerbstätigkeit nachgehen. Das dürfte ja auf viele Hartz- :4-Empfänger :zutreffen, oder nicht?. http://www.gesetze- :im-internet.de/bee…

Wenn das Elterngeld Ersatz sein sollte für den Wegfall von Einkünften aus Erwerbstätigkeit, dann hätten HartzIV-Empfänger von Anfang an nichts bekommen dürfen, denn bei denen fällt ja kein Einkommen weg.

Und später wurde die Steuerbefreiung eben einfach nicht wieder :abgeschafft.

Allen wohl und niemand weh …
Wenn es dafür keine andere Begründung gibt als Wahrung des Besitzstandes, dann hat sie keine Berechtigung.

Gruß
Cassius

Hallo,

Danke für die Info.

zu Punkt 2: Das wurde 1940 eingeführt, um dem Volk zu beweisen, dass :das deutsche Reich auch während des Krieges Steuern senken kann

Die Begründung kommt mir irgendwie so bekannt vor :smile:

Die Art und Weise, wie 2004 (s.link) mit dem Thema verfahren wurde, offenbart ein etwas eigenartiges Gerechtigkeitsverständnis der damals linken Regierung. Daran hat sich links der Mitte seitdem offenbar nichts geändert.

Gruß
Cassius

Hallo Cassius:

  1. Unter welchen Voraussetzungen hat ein HartzIV-Empfänger
    Anrecht auf Elterngeld?

Empfänger von ALG II haben - ebenso wie beispielsweise Sozialhilfe-Empfänger - ganz regulär auch Anspruch auf Elterngeld. Dieses beträgt im Mindestsatz 300 EUR - sofern diese Summe nicht übertroffen wird, bleibt das Elterngeld für die Höhe der sonstigen Transferleistungen zudem ohne Anrechnung.

  1. Mit welcher Begründung sozialer Gerechtigkeit werden
    Zuschläge auf Sonntags, Nacht- und Feiertagsarbeit steuerfrei
    gestellt?

Ziel sind erwünschte (interventionistische) Umversteilungseffekte, in deren Rahmen Arbeitnehmer steuerlich begünstigt werden sollen, die besondere Anstrengungen auf sich nehmen (also etwa am Feiertag arbeiten). Der Staat möchte damit die höheren Opportunitätskosten für diese Arbeitnehmer (es ist für die meisten wohl weniger hinderlich, an einem Wochentag zu arbeiten als an einem Feiertag) teilkompensieren - freilich nur in begrenztem Rahmen, um zu hohe fiskalische Kosten zu vermeiden.

Hallo,

das Elterngeld ist gedacht als Ersatz für wegfallendes Erwebseinkommen.
Bei ALGII-Empfängern fällt aber nichts weg. Warum dann dieser „Zuschlag“? Ob das wirklich so gewollt war?
Und wenn er wegfällt, wird wieder bei den Ärmsten gespart. Tolle Logik mit voller Lautstärke!

Der Staat möchte damit die höheren Opportunitätskosten für diese :Arbeitnehmer (es ist für die meisten wohl weniger hinderlich, an :einem Wochentag zu arbeiten als an einem Feiertag) teilkompensieren

Die Erschwernisse werden über die Tarifverträge saftig abgegolten. Da nagt keiner am Hungertuch. Wenn der Staat hier noch nachschießt, tut er das, weil er es immer schon gemacht hat und Angst hat vor dem Geschrei der Besitzstandswahrer.

Gruß
Cassius

Hallo,

Wenn das Elterngeld Ersatz sein sollte für den Wegfall von
Einkünften aus Erwerbstätigkeit, dann hätten HartzIV-Empfänger
von Anfang an nichts bekommen dürfen, denn bei denen fällt ja
kein Einkommen weg.

Und später wurde die Steuerbefreiung eben einfach nicht wieder abgeschafft.

Allen wohl und niemand weh …
Wenn es dafür keine andere Begründung gibt als Wahrung des
Besitzstandes, dann hat sie keine Berechtigung.

Das sehen Politiker, die alle paar Monate auf irgendeine Wahl Rücksicht nehmen müssen, anders.
Ansonsten musst Du das sicher nicht denen sagen, die den ganzen Spass bezahlen dürfen.
Meiner Meinung könnte beides sofort und ersatzlos wegfallen.
Anreize nicht arbeiten zu gehen, gibt´s aber leider noch viel zu viele. Und warum der Staat ausgerechnet Arbeitszeiten fördert, die er auf der anderen Seite besonders schützen will, erscheint mit auch ein wenig inkonsistent.

Grüße

Im Gesundheitswesen arbeiten jedes Wochenende und jede Nacht Menschen für geringste Löhne. Wenn diese nicht wenigstens steuerfrei gestellt werden, werden diese Schichten nicht mehr besetzt werden (können) und unser Gesundheitssystem bricht zusammen.

Ich möchte dann mal die Personen sehen, die Nachts in eine Klinik als angebl. Notfall in eine Klinik kommen (die meisten haben eh etwas wie Ohrenweh, seit Tagen Erkältung, mal wieder zu viel gesoffen oder sonst was in dieser Richtung) und kein Arzt, keine Schwester, kein Sanitäter ist da.

Man sollte sich an Fakten halten und Polemik (gleich welcher Richtung) enthalten.

Gruss Henry, der mit einer Notanbulanzschwester verheiratet ist und jedes zweite Wochenende alleine die Familie domptiert für keine 100,- netto mehr pro Wochenende

na so ein quatsch
tach
ich frage mich wie dumm unsere regierung eigentlich ist. elterngeld für h4 empfänger zu streichen dürfte meiner meinung nicht rechtens sein. verstößt sicherlich gegen das gleichheitsprinzip.
wette einmal, dass das wieder einmal zum verfassungsgericht wandert.

immer auf die kleinen. frage mich mal wieso keiner drauf kommt, leuten ab X euro monatseinkommen kein kindergeld zu zahlen. gerade das sollte an das einkommen gekoppelt werden. braucht zb ein fußballprofi wirklich kindergeld??

na ja, ist ja auch nur meine meinung
bruno

total unrealistisch

Im Gesundheitswesen arbeiten jedes Wochenende und jede Nacht
Menschen für geringste Löhne. Wenn diese nicht wenigstens
steuerfrei gestellt werden, werden diese Schichten nicht mehr
besetzt werden (können) und unser Gesundheitssystem bricht
zusammen.

tach henry
glaubst du was du da schreibst? wenn die zulagen wegfallen würden, würden die leute ( leider) trotzdem weiter arbeiten. so ist der deutsche erzogen!

Gruss Henry, der mit einer Notanbulanzschwester verheiratet
ist und jedes zweite Wochenende alleine die Familie domptiert
für keine 100,- netto mehr pro Wochenende

Siehste, da fängt es doch an. nicht jammern, zuhause bleiben!

gruß
bruno

Siehe Post von Cassius, ich will ihn nicht wiederholen …

Gruss

das Elterngeld ist gedacht als Ersatz für wegfallendes
Erwebseinkommen.
Bei ALGII-Empfängern fällt aber nichts weg. Warum dann dieser
„Zuschlag“? Ob das wirklich so gewollt war?

Ich wüsste nicht, warum man daran zweifeln sollte. Elterngeld ist zwar so (als Verlustausgleich) konzipiert, wird aber nicht so wahrgenommen. Entsprechend unattraktiv wäre aus politischer Sicht eine Ausklammerung von ALG-II-Empfängern.

Die Erschwernisse werden über die Tarifverträge saftig
abgegolten. Da nagt keiner am Hungertuch.

Das bezweifelt keiner. Nur ist es so, dass viele der in §3 EStG festgelegten Steuerbegünstigungen bereits bestehende Vorteile lediglich noch vergrößern.

Hallo johnl,

ich darf dich korrigieren:

Die Sonn-und Feiertagszuschläge sind ein Überbleibsel aus der Nazi-Zeit.
Nie in Frage gestellt.
Hitler hat damit einen Beweis für seine „Volksverbundenheit“ und seiner Zugehörigkeit zu den „deutschen Arbeitern“ dokumentieren wollen.
Es gibt noch viele solche „Regelungen und Wohltaten“ aus der braunen Vergangenheit, von denen sehr viele glauben, es wären Wohltaten aus der Neuzeit.

Damals mußte ja das Volk irgendwie motiviert und ruhiggestellt werden.Am Besten macht man das ja bekanntlich mit Vergünstigungen,heute nennen wir das Subventionen.

Liebe Grüße

muslima

Hallo,

man wird das Problem in der Tat nicht dadurch beherrschen können, wenn man sich immer auf Einzelheiten kapriziert.
Zunächst einmal ist es Aufgabe der Arbeitgeber für Personal zu sorgen, wenn sie solches benötigen. Der Arbeitsmarkt ist nun einmal ein Markt wie jeder andere auch. Es gibt Nachfrager (die Arbeitgeber) und Anbieter (die Arbeitnehmer). Ich glaube, das wird irgendwie zu oft vergessen, und viele wissen es einfach auch nicht.
Wenn nun in der Gesellschaft die Ansicht besteht, dass bestimmte Arbeiten besonders gefördert werden sollten, dann ist das in Ordnung. Allerdings gelten diese Steuerbefreiungen für jede Arbeit.
Wenn jemand am Feiertag ins Restaurant geht, dann sollte er für diese Leistung auch vollständig bezahlen. Dies sollte dann nicht über allgmeine Steuervorteile subventioniert werden.

Im Gesundheitswesen arbeiten jedes Wochenende und jede Nacht
Menschen für geringste Löhne. Wenn diese nicht wenigstens
steuerfrei gestellt werden, werden diese Schichten nicht mehr
besetzt werden (können) und unser Gesundheitssystem bricht
zusammen.

Dieses Argument könnte man ohne weiteres auf weitere Berufe ausdehnen.

Ich möchte dann mal die Personen sehen, die Nachts in eine
Klinik als angebl. Notfall in eine Klinik kommen (die meisten
haben eh etwas wie Ohrenweh, seit Tagen Erkältung, mal wieder
zu viel gesoffen oder sonst was in dieser Richtung) und kein
Arzt, keine Schwester, kein Sanitäter ist da.
Man sollte sich an Fakten halten und Polemik (gleich welcher
Richtung) enthalten.

Naja. Wenn der Satz zuvor nicht auch ein klein wenig Polemik enthält, weiß ich auch nicht. Allerdings wird hier tatsächlich ein Problem angesprochen. Meiner Meinung müßten solche Leute in geeigneter Weise sanktioniert werden. Es sollte jedoch nicht so sein, dass die Allgemeinheit über Steuervorteile solches Verhalten subventioniert.
Das ist wohl der Punkt, an dem es hier in diesem Land ein bißchen hakt. Es wird viel zu oft der Eindruck erweckt, dass alle Sozialleistungen irgendwie selbstverständlich vorhanden sind. Und da deren Inanspruchnahme für den Betroffenen mit keinen Kosten verbunden ist, werden sie eben auch ohne nachzudenken in Anspruch genommen.
Preissignale haben sich nach wie vor als sehr wirksam erwiesen. Leider wird das viel zu wenig genutzt oder soagr noch Fehlanreize gesetzt.

Grüße

Hallo,

Die Sonn-und Feiertagszuschläge sind ein Überbleibsel aus der
Nazi-Zeit.
Nie in Frage gestellt.

Auch der 1. Mai, die Aufnahme von Rentnern in die Krankenkassen
oder bestimmte sozialversicherungstechnische Innovationen
sind in der Nazizeit entwickelt worden.

Hitler hat damit einen Beweis für seine „Volksverbundenheit“
und seiner Zugehörigkeit zu den „deutschen Arbeitern“
dokumentieren wollen.

Und du willst diese Verbundenheit wieder lösen?

Es gibt noch viele solche „Regelungen und Wohltaten“ aus der
braunen Vergangenheit, von denen sehr viele glauben, es wären
Wohltaten aus der Neuzeit.

Also Rentner raus aus der Krankenversicherung, 1. Mai abschaffen…?

Damals mußte ja das Volk irgendwie motiviert und ruhiggestellt
werden.Am Besten macht man das ja bekanntlich mit
Vergünstigungen,heute nennen wir das Subventionen.

Was hat das mit uns heute zu tun?

Heiliger St. Florian, verschon mein Haus, zünd
andere an. Gehe ich recht in der Annahme, dass
du keine Schichtarbeit leistet?

Um aber alle Befürworter dieser Besteuerung
ein wenig zu beruhigen, irgendwann wird
sie schon kommen. Eine entsprechende Studie
liegt schon lange in den Schubladen.
Ca. 1 Milliarde soll das bringen.
Wenn durch die Besteuerung die Zuschläge
auch noch sozialversicherungspflichtig
werden, bedeutet das eine enorme Einkommensverlust
für die Betroffenen, die sich die Nächte
um die Ohren schlagen, ihre Gesundheit
schädigen, eine verminderte Lebensqualität
hinnehmen, während die anderen im Bett liegen.
Darüber hinaus würde das für die Unternehmen,
durch die Beteiligung am Sozialversicherungsbeitrag,
eine enorme Lohnkostenexplosion bedeuten.

Niedere Löhne werden durch die Zulagen über
Hartz4 Niveau gehalten und…

Ach was solls, wenn ich bedenke, dass die
Steuerzahler z.B. die Löhne für Bischöfe
in vollem Umfang bezahlen:

http://zeit.cwsurf.de/zz/?page_id=10053

ca. 500.000€

während die Kirchensteuern, vom Staat
eingesammelt, von der Einkommenssteuer befreit,
davon unangetastet bleibt.

Aber wahrscheinlich hast du recht,
wir haben keine anderen Schmarotzer
im Staate, als diese unverschämten
Polizisten, die Nachts ihren Dienst tun,
die Krankenschwestern und Ärtze, die
auf uns aufpassen und uns pflegen,
wenn wir im Krankenhaus liegen oder
die Arbeiter in den Fabriken, die dafür
sorgen, dass unsere Wirtschaftsleistung
nachts nicht schläft!

Gruß
C.

Hallo,

Wenn durch die Besteuerung die Zuschläge
auch noch sozialversicherungspflichtig
werden, bedeutet das eine enorme Einkommensverlust
für die Betroffenen,

das auszugleichen, ist Sache der Tarifparteien und nicht des Staates. Es geht ja um die Steuerbefreiung der Zuschläge, d.h. es wird ja schon zusätzlich zum normalen Gehalt etwas bezahlt. Warum dieser Zuschlag steuerfrei sein muß, hat mir noch niemand plausibel erklären können.

Einfach nur „ich will mehr“ ist übrigens kein plausibler Grund.

Aber wahrscheinlich hast du recht,
wir haben keine anderen Schmarotzer
im Staate, als diese unverschämten
Polizisten, die Nachts ihren Dienst tun,
die Krankenschwestern und Ärtze, die
auf uns aufpassen und uns pflegen,
wenn wir im Krankenhaus liegen oder
die Arbeiter in den Fabriken, die dafür
sorgen, dass unsere Wirtschaftsleistung
nachts nicht schläft!

Derartige Sprüche helfen Dir gewiß nicht bei der Verteidigung Deines Standpunktes. Und nicht vergessen: es gibt Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten, für Nachtschichten usw. Um deren Steuerbefreiung geht es.

Gruß
C.

Hallo,

Wenn durch die Besteuerung die Zuschläge
auch noch sozialversicherungspflichtig
werden, bedeutet das eine enorme Einkommensverlust
für die Betroffenen,

das auszugleichen, ist Sache der Tarifparteien und nicht des
Staates.

das ist immer der einfachste Weg der in unserem Staate
begangen wird, man delegiert an die Tarifparteien.
Dass wir damit, im internationalen Vergleich,
unsere Wirtschaft in eine prekäre Situation
gebracht haben, interessiert wenig.

Es geht ja um die Steuerbefreiung der Zuschläge, d.h.
es wird ja schon zusätzlich zum normalen Gehalt etwas bezahlt.
Warum dieser Zuschlag steuerfrei sein muß, hat mir noch
niemand plausibel erklären können.

Verzeih mir, dass ich lachen muss!
Unser Steuersystem und Plausibilität! *hihi*
Das ist ein Widerspruch in sich!
Es ist ein gewachsenes Konglomerat an
Unplausibilitäten, inclusive der steuerfreien
Zuschläge, soweit stimme ich dir sogar zu.
Beispielsweise ist es möglich, das man
bedingt durch die Steuerprogession, eine
Lohnerhöhung oder Zulagen erhält und
trotzdem weniger netto verdient, wenn
die Lage eben entsprechend unglücklich ist.

Derartige Sprüche helfen Dir gewiß nicht bei der Verteidigung
Deines Standpunktes.

Aber natürlich tun sie das, es geht um mein
Gerechtigkeitsempfinden.

Man würde ca. 1 Milliarde an Steuern zusätzlich
einnehmen, durch diese Besteuerung, hat eine
Studie ergeben. Aber zu welchem Preis?

Wenn du so ein Verfechter der Plausibilität
bist, kannst du mir doch sicher plausibel
erklären, weshalb Atheisten oder Andersgläubige
oder Christen, die ihre Kirchensteuern bereits
bezahlt haben, die Gehälter von Bischöfen
bezahlen müssen?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,699…

Ungefähr die Hälfte dessen, was man an
Schichtbesteuerung einnehmen würde.
Und hier liegt mein Problem, bevor man
den Leuten den kleinen Ausgleich für
ihre Leistungen und Belastungen wegnehmen
sollte, täte man gut daran, ersteinmal
solche „Unplausibilitäten“ zu beseitigen.

Gruß
C.

Hallo,

das auszugleichen, ist Sache der Tarifparteien und nicht des
Staates.

das ist immer der einfachste Weg der in unserem Staate
begangen wird, man delegiert an die Tarifparteien.

das ist nicht der einfachste, sondern der Regelfall. Der Staat hat sich in die Tarifverhandlungen nicht einzumischen. Das steht sogar im Grundgesetz.

Dass wir damit, im internationalen Vergleich,
unsere Wirtschaft in eine prekäre Situation
gebracht haben, interessiert wenig.

Wir haben unsere Wettbewerbsfähigkeit in den letzten zehn Jahren erheblich gesteigert, was man sogar kritisieren kann.

Es geht ja um die Steuerbefreiung der Zuschläge, d.h.
es wird ja schon zusätzlich zum normalen Gehalt etwas bezahlt.
Warum dieser Zuschlag steuerfrei sein muß, hat mir noch
niemand plausibel erklären können.

Verzeih mir, dass ich lachen muss!
Unser Steuersystem und Plausibilität! *hihi*

Du sollst mir nicht das Steuersystem plausibell erläutern, sondern warum die Zuschläge steuerfrei sein müssen.

Zuschläge, soweit stimme ich dir sogar zu.
Beispielsweise ist es möglich, das man
bedingt durch die Steuerprogession, eine
Lohnerhöhung oder Zulagen erhält und
trotzdem weniger netto verdient, wenn
die Lage eben entsprechend unglücklich ist.

Nein, das ist nicht möglich. Grundkenntnisse unseres Steuersystems wären für solche Diskussionen von Vorteil.

Derartige Sprüche helfen Dir gewiß nicht bei der Verteidigung
Deines Standpunktes.

Aber natürlich tun sie das, es geht um mein
Gerechtigkeitsempfinden.

Das habe ich schon verstanden, nur vermittelt der Text, auf den ich mich bezog, nicht Dein Gerechtigkeitsempfinden, sondern beinhaltet unsachliche rhetorische Fragen.

Man würde ca. 1 Milliarde an Steuern zusätzlich
einnehmen, durch diese Besteuerung, hat eine
Studie ergeben. Aber zu welchem Preis?

Tja, auf vernünftige Argumente warte ich ja noch.

Wenn du so ein Verfechter der Plausibilität
bist, kannst du mir doch sicher plausibel
erklären, weshalb Atheisten oder Andersgläubige
oder Christen, die ihre Kirchensteuern bereits
bezahlt haben, die Gehälter von Bischöfen
bezahlen müssen?

Ich habe kein Interesse, ein neues Thema zu diskutieren, solange das alte nicht erschöpfend behandelt wurde.

C.

Hallo muslima,

nun, dies trifft tatsächlich auf viele Regelungen zu - dies ändert jedoch nichts an der dafür gewöhnlich angeführten Begründung (eine Bewertung des Gesetzes habe ich selbst ja nicht vorgenommen).