Hallole,
in einem anderen Brett gehts gerade um Luftgewehre und Raben.
Aber mal ganz allgemein gefragt: Wenn man mit einer Luftpistole, einer Steinschleuder oder sonstwas auf einen Spatzen schießt, und den auch trifft, ist das dann eine Staftat?
Welcher Straftatbestand wäre das?
Sachbeschädigung?
Wenn ja, wem muss man was zahlen, wem gehört der Spatz?
Ist es ein Unterschied, ob man im eigenen Garten mit dem Gewehr auf Coladosen schießt, und „zufällig“ einen Vogel trifft, oder ob man auf öffentlichem Gelände rumschießt?
Was ist der juristische Unterschied, wenn man entweder mit Luftgewehr, Luftpistole oder Steinschleuder auf Spatzen schießt?
Nick