in einem anderen Brett gehts gerade um Luftgewehre und Raben.
Aber mal ganz allgemein gefragt: Wenn man mit einer Luftpistole, einer Steinschleuder oder sonstwas auf einen Spatzen schießt, und den auch trifft, ist das dann eine Staftat?
Welcher Straftatbestand wäre das?
Sachbeschädigung?
Wenn ja, wem muss man was zahlen, wem gehört der Spatz?
Ist es ein Unterschied, ob man im eigenen Garten mit dem Gewehr auf Coladosen schießt, und „zufällig“ einen Vogel trifft, oder ob man auf öffentlichem Gelände rumschießt?
Was ist der juristische Unterschied, wenn man entweder mit Luftgewehr, Luftpistole oder Steinschleuder auf Spatzen schießt?
Laut WaffG, §12 muss beim Schießen mit Luftdruckwaffen gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können.
Beim Schießen nach Vögeln, vor allem in bebauten Bereichen, wird das nur selten sicherzustellen sein.
Außerdem zieht beim Haussperling (passer domesticus) das Naturschutz-Ergänzungsgesetz - NatEG Art.10 (2)
führt unter anderen Vogelarten die nur eingeschränkten Schutz genießen, auch den Haussperling auf um in Satz 2 die Einschränkung zu machen:
" Es ist jedoch verboten, diesen Vögeln nachzustellen:
[…]
mit Leim, Schlingen, Tellereisen, Pfahleisen, Druckluftgewehren , Selbstschüssen oder mit Vorrichtungen, die den Vogel weder unversehrt fangen noch sofort töten[…] Hervorhebung von mir
Das NatEG ist zwar ein bayrisches Landesgesetz, jedoch haben die übrigen Bundesländer entsprechende Ergänzungsgesetze erlassen.
Was ist der juristische Unterschied, wenn man entweder mit
Luftgewehr, Luftpistole oder Steinschleuder auf Spatzen
schießt?
Um die richtige Antwort von Bitter Moon noch ein wenig einzuengen erlaube ich mir, § 17 TierschutzG im Auszug zu zitieren:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet"
Es spielt keine Rolle, ob Du den Vogel mit einem Luftgewehr „umlegst“, erwürgst oder totbetest. Und das ist auch gut so.
Beim Luftgewehr kann natürlich noch ein Verstoß gegen’s Waffengesetz dazukommen, wenn Du eins hast, dass Du nicht haben darfst. Schleudern sind übrigens bei bestimmter Ausführung verboten (Präzisionsschleudern).
Es spielt keine Rolle, ob Du den Vogel mit einem Luftgewehr
„umlegst“, erwürgst oder totbetest. Und das ist auch gut so.
Beim Luftgewehr kann natürlich noch ein Verstoß gegen’s
Was ist eigentlich mit einer Ordnungswidrigkeit gem. § 18 II des Gesetzes, hier wird nur „Tier“ genannt?
Aber mal ganz allgemein gefragt: Wenn man mit einer
Luftpistole, einer Steinschleuder oder sonstwas auf einen
Spatzen schießt, und den auch trifft, ist das dann eine
Staftat?
Unter bestimmten Voraussetzungen darfst Du Luftdruckwaffen besitzen und auf privatem Grundstück/Schießstand benutzen, siehe hier: http://www1.polizei-nrw.de/bonn/Start/Aktuelle%20The…
Dabei darfst Du auf z. B. Cola-Dosen oder Scheiben schießen, aber grundsätzlich nicht auf Tiere, auch nicht auf privatem Grundstück oder im eigenen Haus. Dabei muß der Schütze auch auf eigenem Grund und Boden Vorkehrungen treffen, daß auch nicht „versehentlich“ Tiere angeschossen werden. Sowas ist unter überhaupt keinen Umständen akzeptabel.
Mit Luftdruckwaffen in den Händen verantwortungsloser Rambos wurde und wird unglaublich viel Elend erzeugt. Ich war vor ein paar Jahren mit einer Tierärztin liiert und bekam die alltäglichen Grausamkeiten in der Praxis mit. Von verantwortungslosen Stümpern aus der Jägerzunft mit Schrot angeschossene Wildvögel und von saudämlichen Bengels aller Altersgruppen mit Diabolos angeschossene Hunde und Katzen und ausgeschossene Augen waren grausiges Tagesgeschäft. Die Viecher leiden elend, weil ein paar Zeitgenossen kriminell-verroht und blöde sind. Das debile Grinsen der was-kann-schon-passieren-Art vergeht solchen Typen erst, wenn man ihnen mit der Polizei auf die Pelle rückt. Ich hab übrigens selbst eine einäugige Katze.
was-kann-schon-passieren-Art vergeht solchen Typen erst, wenn
man ihnen mit der Polizei auf die Pelle rückt. Ich hab
übrigens selbst eine einäugige Katze.
Gruß
Wolfgang
Hi Wolfgang,
Wenn Deine Katze wirklich so arg leidet, warum lässt Du sie dann nicht einschläfern? Oder ist der wahre Grund vielleich doch der, dass Du nicht auf Deinen Gefährten verzichten willst, ohne Rücksicht auf Verluste?
Für mich ist das am-leben-Halten eines schwer verletzten Tieres einfach nur Tierquälerei.
Wenn Deine Katze wirklich so arg leidet, warum lässt Du sie
dann nicht einschläfern? Oder ist der wahre Grund vielleich
doch der, dass Du nicht auf Deinen Gefährten verzichten
willst, ohne Rücksicht auf Verluste?
Für mich ist das am-leben-Halten eines schwer verletzten
Tieres einfach nur Tierquälerei.
Uiuiui, jetzt driftet’s ab in eine „Lebensunwertes Leben“-Diskussion. Er hat doch nur gesagt, dass er eine einäugige Katze hat. Wetten, dass die trotzdem eine Menge Spaß an ihrem Leben hat?
Was ist eigentlich mit einer Ordnungswidrigkeit gem. § 18 II
des Gesetzes, hier wird nur „Tier“ genannt?
Das ist doch alles andere als eine Seltenheit, dass ein Straftatbestand auch mindestens einen Owi-Tatbestand mit erfüllt. 18 II ist wohl Auffangtatbestand, der klarstellt, dass es in unserer Rechtsordnung nicht okay ist, zB einer Libelle die Flügel auszureißen.
Für mich ist das am-leben-Halten eines schwer verletzten
Tieres einfach nur Tierquälerei.
Ich gehe schwer davon aus, dass das Auge fachgerecht amputiert/medizinisch versorgt wurde, und Wolfgangs Katze nicht mit einer entzündeten Augenhöhle herumläuft. Daher leidet sie jetzt nicht mehr und muss auch nicht erlöst werden.
Bin mir nicht sicher, ob wir das selbe meinen. Dass bei Wirbeltieren auch § 18 II erfüllt wird, ist mir klar. Florian meinte nur, dass wegen des Bezugs zu Wirbeltieren Vögel gar nicht vom TierschG geschützt seien. Ich gehen aber davon aus, dass dies zumindest über 18 II der Fall ist, da hier die Tierdefinition eine andere ist.
Gruß
Dea
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Bin mir nicht sicher, ob wir das selbe meinen. Dass bei
Wirbeltieren auch § 18 II erfüllt wird, ist mir klar. Florian
meinte nur, dass wegen des Bezugs zu Wirbeltieren Vögel gar
nicht vom TierschG geschützt seien.
Äh…ein Vogel ist aber doch ein Wirbeltier, genauso wie Fische, denn sie haben eine Wirbelsäule…
Ich kann mich aber an einen Vorfall erinnern, als ich eine Anzeige wegen Tierquälerei aufgeben wollte, dass sich die Herren in grün erst in ihren schlauen Vorschriften zu vergewissern versuchten, ob denn ein Hamster überhaupt ein Wirbeltier sei…*örgs*
Florian
meinte nur, dass wegen des Bezugs zu Wirbeltieren Vögel gar
nicht vom TierschG geschützt seien.
Das glaube ich kaum. Ich gehe davon aus, dass Florian aufgrund seines jugendlichen Alters sich noch ein bißchen was von dem behalten konnte, was er in der Schule gelernt hat (oder haben sollte), dass nämlich Tiere mit Wirbeln Wirbeltiere sind.
Bin mir nicht sicher, ob wir das selbe meinen. Dass bei
Wirbeltieren auch § 18 II erfüllt wird, ist mir klar. Florian
meinte nur, dass wegen des Bezugs zu Wirbeltieren Vögel gar
nicht vom TierschG geschützt seien.
Da bin ich falsch verstanden worden. Vermutlich aufgrund des „um die Antwort einzuengen“ - damit meinte ich eigentlich, dass statt eines Blicks ins TierschutzG ein Blick direkt in § 17 TierschutzG das Suchen erspart und es nach § 17 strafbar ist, Vögel zu erschießen.
Laut WaffG, §12 muss beim Schießen mit Luftdruckwaffen
gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich,
also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können.
Beim Schießen nach Vögeln, vor allem in bebauten Bereichen,
wird das nur selten sicherzustellen sein.
Außerdem zieht beim Haussperling (passer domesticus)
das Naturschutz-Ergänzungsgesetz - NatEG Art.10 (2)
führt unter anderen Vogelarten die nur eingeschränkten Schutz
genießen, auch den Haussperling auf um in Satz 2 die
Einschränkung zu machen:
" Es ist jedoch verboten, diesen Vögeln nachzustellen:
[…]
mit Leim, Schlingen, Tellereisen, Pfahleisen, Druckluftgewehren , Selbstschüssen oder mit
Vorrichtungen, die den Vogel weder unversehrt fangen noch
sofort töten[…] Hervorhebung von mir
Bedeutet das, dass man Vögel „unversehrt fangen“ darf? Also z.B. mit einer Lebendfalle wie beim Marder? (selbstverständlich in der Absicht, sie wieder fliegen zu lassen)
Hallo,
ich habe leicht amüsiert die Diskussion verfolgt. Man könnte dieses Thema auch auf andere Tiere ausdehnen und damit die Jägerei abschaffen und stattdessen die Feinde der einzelnen Tiere bei uns wieder einbürgern, was bei den Wölfen einige Leute absolut nicht wollen…
Aber was wâre: ich schiesse auf Zielscheibe mit grosser Kugelfangbox in 10 Meter Entfernung im Garten mit einem Luftgewehr und irgendwo auf diesen zehn Metern wird ein Spatz durch die auf die Zielscheibe abgeschossene Kugel tödlich getroffen. Was ist denn das dann?
Gruss
Rainer
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