Spekulationsfrist eigengenutzte Immobilie

Hallo,
ich habe in 10/2010 (Datum not. Kaufvertrag) zusammen mit meiner Ex-Lebenspartnerin je zur Hälfte eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung angeschafft. Bezugsfertigkeit war 06/2012. Wir wohnen (noch) in der gemeinsamen Wohnung, da unsere Lebensplanungen jedoch konträr sind haben wir uns getrennt und müssen nun die Wohnung verkaufen. Frage: Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Spekulationsfrist von 2 Jahren für Eigennutzer zu laufen? Ist hier das Datum des not. Kaufvertrages (hier wäre dann wohl die Speku-Frist schon erfüllt) oder das Datum des tatsächlichen Einzuges (Lasten-/Nutzenübergang) maßgebend?

Hallo. Laut Aussagen meines Steuerberaters ist der Nutzen-/Lastenübergang massgebend für die Spekulationsfrist bei eigengenutzten Immobilien.

Wenn die Wohnung nur selbstbewohnt wurde und nicht vermietet war, müssen Sie auch einen eventuellen Gewinn nicht versteuern.
Sicherheitshalber können Sie auch Ihren Steuerberater fragen.

MfG Roland Ritt

Auweia- ich kann´s Dir leider nicht beantworten aber ein Steuerberater bestimmt? Will nix falsches schreiben, alles Gute :smile: