wie wäre es in einem Fall, dass man eine Eigentumswohnung kauft, diese erst 3-5 Jahre selbst bewohnt und dann ein paar Jahre (weniger als 10) vermietet - fällt auch dann eine Spekulationssteuer an?? oder anders gefragt: ist es zwingend Voraussetzung, dass man im Veräußerungsjahr bzw. die zwei Jahre davor privat dort gewohnt hat?? Wäre doch eigentlich unlogisch, wenn man nach 3,5 Jahren Selbstnutzung keine Spekulationssteuer zahlen muss, nach 3.5 Jahren Selbstnutzung zzgl. 3 Jahren Vermietung aber dann doch!?!?
Hilfe, kann mir jemand helfen??
hallo,
für die Beantwortung dieser Frage rate ich einen Steuerberater zu befragen.
Nur soviel glaube ich schon mal gehört zu haben, dass ggf. in so einem Fall eine Quotelung im Verhältnis der Zeit Selbstbewohnt zu Leerstand+Vermietung gemacht wird. Das andere ist, es wird ähnlich wie beim Erbfall (ich mache diesen Fall gerade durch) behandelt, wenn die 10-Jahresfrist vorbei ist, ist alles ok, bei vorzeitiger Vermietung (Verkauf) wird die gesamte Steuer fällig…
Ich wünsche viel Erfolg!
Kann dazu leider keine qualifizierte Auskunft geben. Ihr Steuerberater wird Ihnen die Frage aber sicher beantworten können.
FFE
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, fragen Sie Ihren Steuerberater oder beim Finanzamt nach.
Normalerweise müssen Sie einen eventuellen Gewinn versteuern, wenn die Immobilien nicht immer selbst bewohnt war. Somit ist es egal, ob die Wohnung 1 Monat oder 3 Jahre vermietet war oder ist.
MfG Roland Ritt
Hallo. Solange die Wohnung nicht verkauft wird, braucht man auch nicht von einer Spekulationssteuer reden. Diese ist auch nur relevant, wenn es zu einem Mehrerlös kommt. In einem solchen Fall ist es von Bedeutung ob es sich um eine eigengenutzte Wohnung oder um eine vermietete Wohnung handelt. Über Art und Umfang kann ich nicht ins Detail gehen, dass ist Sache eines Steuerberaters. Hier kommt es sehr stark auf die individuellen Details an. MfG A. Frank