Spendenkonto gemeinnütziger Verein

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind gemeinnütziger Verein, der kranke Personen informationstechnisch betreut und moralisch unterstützt. Spenden fallen normalerweise nur in geringem Umfang an und werden auf dem entspr. Konto ausgewiesen. Aufgrund eines akuten Notfalles möchten wir ein reines Spendenkonto eröffnen. Auf dieses Konto sollen avisierte Spendengelder fliessen, die an den Handwerker einer best. Person weitergeleitet werden sollen. Später soll dieses Konto allgemein für Spenden genutzt werden, mit denen einzelne Personen (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) fallweise unterstützt werden (z.B. teure Medikamente, Fahrtkosten zu weit entfernten Spezial-Ärzten, Renovierungskosten nach Umzug u.ä.).

Wie würde sich die Eröffnung eines speziellen Spendenkontos rechtlich auf die Haftung des Vereins / Vorstandes auswirken?

Welche steuerlichen Auswirkungen hätte die Eröffnung des Kontos?
Der Verein ist bisher von der Körp.St befreit ist und erhält Fördergelder von den Krankenkassen.

Nachtrag - Das Hauptproblem wäre vermutlich nicht das Konto an sich, sondern die Ausschüttung / Verwendung der gespendeten Gelder.

Danke schon mal für eure Rückmeldungen
Viele Grüße
cora

Diese Fragen sind VIEL zu allgemein gefasst, um mit weniger als mehreren Seiten beantwortet zu werden.

Die Haftung des Vereins /Vorstandes bleibt grundsätzlich unverändert.

Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater/das Finanzamt.

Liebe Cora,

Wie würde sich die Eröffnung eines speziellen
Spendenkontos rechtlich auf die Haftung des Vereins / : Vorstandes auswirken?

? Nicht anders als jedes andere Bankkonto.
Wieso ein extra Konto? Kostet doch nur Bankgebühren. Aber kann man natürlich machen.

Welche steuerlichen Auswirkungen hätte die Eröffnung
des Kontos?

Ich kann keine besonderen Auswirkung erkennen. Die Umsätze des Kontos müssen natürlich in der normalen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Steuererklärung erfasst werden.

Nachtrag - Das Hauptproblem wäre vermutlich nicht das
Konto an sich, sondern die Ausschüttung / Verwendung
der gespendeten Gelder.

STIMMT! Die Spenden müssen satzungsgemäß ausgegeben werden!!! Da ich eure Satzung nicht kenne, kann ich aber hier nichts Weiteres dazzu sagen. Einfach Gutes tun, reicht jedenfalls nicht!
Fragt doch mal im Forum bei www.selbsthilfe-interaktiv.de nach. Oder klärt die Fragen mit einem Steuerberater, der spezialisiert ist auf Vereine, bzw. gleich direkt mit dem Finanzamt - BEVOR ihr los legt.
Gruß, Daniela

Hallo,
die Anzahl der Konten eines Vereins ist egal. In der Bilanz bzw. im Kassenbericht wird sowieso alles zusammengestellt.
Finazielle Unterstützung an andere könnt ihr nur geben, wenn das eure Satzung auch zulässt. Notfalls mal beim Sachbearbeiter des Finanzamtes ein O.K. einholen. Sonst kann es passieren, dass die Gemeinnützigkeit futsch ist.

Steuern fallen keine an.
Der Vorstand wird im Rahmen der Mitgliederversamlung von den Mitgliedern entlastet, wenn nicht können Haftungsansprüche gerichtlich angemeldet werden.

Vorschlag:
Satzung überprüfen ggf. überarbeiten und ändern. Mitgliederversammlung beschließt neue Satzung, in der Zahlungen an Bedürftige (wie wollt ihr das festlegen und überprüfen?) möglich sind.

Schaut mal nach beim Verein Gude Sache:
http://www.gudesache.de/wb/index.php

Die machen so etwas ähnliches wie Ihr. Könnt ja mal mit denen Kontakt aufnehmen. Ich kenne den Verein vom Weinfest im Mai.
Gruß
Jeremias

Wie und wo man Spenden einnimmt und verbucht ist vollkommen egal.
Steuer fällt auf Spenden keine an, soweit das Geld den gemeinnützigen Zwecken zufließt.
Problem ist tatsächlich nur die GEMEINnützige Verwendung. Ist es ein Vorteil für die Allgemeinheit, wenn einer kranken Einzelperson Hilfe geleistet wird ? Wichtig ist also, daß zumindest die Theoretische Möglichkeit besteht, daß jedermann in den Genuß der Förderung durch den Verein kommt, der diese braucht.

Hallo Cora,

wie schon richtig von dir vermutet, ist die Kontoeröffnung kein Problem. Die Haftung des Vereins und/oder Vorstandes ändert sich dadurch nicht.

Zu den steuerlichen Auswirkungen kann ich dir aber leider keine Auskünfte geben, sondern muss dich an das für den Verein zuständige Finanzamt verweisen.

Gruß
B. Kaufmann

Guten Tag Cora,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Was die Eröffnung und Optionen eines Spendenkontos angeht, sollten Sie mit Ihrer Hausbank erörtern und abklären. Eine besondere Spendenhaftung gibt es nicht. Der Vorstand haftet in gleichem Umfang wie bei anderen Vermögensteilen des Vereins. Mit der Anerkennung als steuerbegünstigt im Sinne der §§ 51 ff. AO kann der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen, aber nur für die in §§ 52 bis 54 AO bezeichneten Zwecke. Gebundene oder freie Spenden sind entsprechend zu verwenden. Steuerrechtlich ist dabei zu beachten, dass grundsätzlich eine Verpflichtung zur zeitnahen Verwendung der Gelder besteht.
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinen Ausführungen abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Voraussetzung ist, das ihr vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt worden seid.Wichtig ist auch, was in eurer Satzung steht, ansonsten besteht m.e. Kein Bedenken, spenden anzunehmen, hierfür spendenbescheinigungen auszustellen, sie müssen nur satzungsgemäßes verwandt werden

Kann leider nicht allen gesamt antworten, daher stellvertretend:
Vielen Dank allen für die hilfreichen Antworten.
Es hat nach Rücksprache mit dem Finanzamt leider keine Lösung für unser aktuelles Spendenproblem gegeben.

Allerdings haben wir nun auch durch eure Infos unsere weitere Vorgehensweise geklärt.

Noch mal vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle.
cora

Spendenkonto gemeinnütziger Verein

Hallo Cora,

schön, dass Ihr denjenigen Personen mit Eurem Verein helft, die leider so oft in Krankheitssituationen von den eigenen Familien und Bekannten „vergessen“ werden …

Ein gesondertes Spendenkonto wird dafür aber nicht benötigt, da Spenden für einen gemeinnützigen Verein ja die Normalität darstellen:

http://vereinsknowhow.meinverein.de/3-2-04-vereinsei…

Dies hätte Euch ja eigentlich auch Eure das Vereinskonto führende Bank bereits mitteilen können.

Wenn von dort keine beratende Unterstüzung erfolgt, dann wäre mein weiterer Tipp, vielleicht auch einmal mit einer Bank Kontakt aufzunehmen, die auf Fragen rund um die Finanzen des Vereins spezialisiert und auch hilfsbereit ist. Beispiel dazu wäre die GLS- Bank:

http://www.gls.de/unsere-angebote/girokonto/ggeschae…

Vielleicht lohnt es sich auch einmal die Kosten der Kontoführung bei verschiedenen Banken zu vergleichen, zumal ja auch die Möglichkeit der Online- Kontoführung besteht.

Auf die Haftung des Vereins und seines Vorstands haben die eingehenden Spenden solange keinen Einfluss, wie sie ordnungsgemäss verbucht und in den jährlichen Vereins- Steuererklärungen dann auch deklariert werden.

http://www.kanzleiweber.com/haftung-vereinsvorstand…

Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.