Sperre Arbeitslosengeld

Hallo, ich habe noch eine Frage.
Angenommen jemand befindet sich in Elternzeit, möchte diese nun beenden und sich arbeitslos melden. Nun kündigt der ehemalige Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung, so dass man sich umgehend arbeitslos melden kann. Wird das vom Arbeitsamt als fristlose Kündigung angesehen? Im Falle einer fristlosen Kündigung bekommt man ja eine 3 Monatige Sperre vom Arbeitsamt. Falls das gleichzustellen ist mit einer fristlosen Kündigung, könnte der Arbeitgeber dann z.B. am 22.10. schreiben, dass er fristgerecht zum 29.10. kündigt, oder muss dass immer eine 4 wöchige Kündigngsfrist sein?
Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Hallo,

Es wäre zunächst sinnvoll zu erläutern, in welchem Status sich das Arbeitsverhältnis während der Mutterschaft befand.
Es darf doch davon ausgegangen werden, das der genannte Schutzstatus
eher zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses führen würde, mit der Option, nach der Mutterschaft dort wider beschäftigt zu werden.

Hier wären also zunächst weitere Details interessant, warum der AG. eine fristlose Kündigung aussprechen könnte. ( oder ob sie zu begründen wäre…ohne jegliches Verschulden des AN )

mfg

nutzlos

Angenommen jemand befindet sich in Elternzeit, möchte diese
nun beenden und sich arbeitslos melden. Nun kündigt der
ehemalige Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung, so dass man sich
umgehend arbeitslos melden kann.

Wieso arbeitslos melden? Man ist ja noch vor der Fristlosen Kündigung angestellt.

Wird das vom Arbeitsamt als

fristlose Kündigung angesehen? Im Falle einer fristlosen
Kündigung bekommt man ja eine 3 Monatige Sperre vom
Arbeitsamt.

Wenn man unverschuldet gekündigt wird, bekommt man doch keine Sperre.
Nur wenn man selber kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

Gruss

Frage kann so nicht beantwortet werden!
Hi!

Angenommen jemand befindet sich in Elternzeit, möchte diese nun beenden und sich arbeitslos melden. Nun kündigt der ehemalige Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung, so dass man sich umgehend arbeitslos melden kann.

Den Satz verstehe ich erstmal nicht. Offenbar könnte man doch nach der Elternzeit in ein bestehendes Arbeitsverhältnis zurückkehren. Wieso also wollte sich die Person alo melden? Wollte sie (selbst) kündigen und der AG ist ihr zuvorgekommen?

Wird das vom Arbeitsamt als fristlose Kündigung angesehen?

1. Also, entweder ist es eine fristlose Kündigung oder nicht. Man kann keine Kündigung in eine fristlose „umdeuten“, die keine ist!
Wenn Du schreibst „mit sofortiger Wirkung“ dann deutet das allerdings auf eine fristlose hin. (Kann man ohne Kenntnis des genauen Wortlauts nicht definitiv sagen.)

2. Ob eine Sperrzeit eintritt oder nicht hat nichts mit fristloser Kündigung ja oder nein zu tun, sondern damit, aus welchem Grund der AG gekündigt hat! Denn eine Sperrzeit tritt bei sog. „Arbeitsaufgabe“ ein (was bei AG-Kündigung meist arbeitsvertragswidriges Verhalten voraussetzt, welchem oftmals aber nicht notwendigerweise(!) eine fristlose Kündigung folgt).
Ob das hier der Fall ist und eine Sperrzeit eintritt, kann aufgrund fehlender Infos Deinerseits nicht beantwortet werden!

Im Falle einer fristlosen Kündigung bekommt man ja eine 3 Monatige Sperre vom Arbeitsamt.

1. Nein, nicht notwendigerweise (s. o.).
Und 2. beträgt eine Sperrzeit regelmäßig sowie maximal 12 Wochen, nicht 3 Monate!

Falls das gleichzustellen wäre mit einer fristlosen Kündigung,

Dieses: „Mit sofortiger Wirkung“?

könnte der Arbeitgeber dann z. B. am 22.10. schreiben, dass er fristgerecht zum 29.10. kündigt,

Dann verstehe ich auch diesen Satz wieder nicht bzw. ergibt er keinen Sinn. Denn eine Kündigung am 22.10. zum 29.10. ist weder eine „mit sofortiger Wirkung“ noch eine fristlose!

oder muss dass immer eine 4-wöchige Kündigungsfrist sein?

„Muss“ für was??
Damit keine Sperrzeit eintritt? Nein, es kommt auf den Grund der Kündigung an!

Nicht, dass es hier relevant wäre, aber wo kommen jetzt die 4 Wochen her? Ist das die geltende reguläre AG-Kündigungsfrist?

Herzlichen Dank für Eure Antworten

Herzlichen Dank für relevante Infos!

Gruß
Jadzia

Hallo,

Angenommen jemand befindet sich in Elternzeit, möchte diese nun beenden und sich arbeitslos melden. Nun kündigt der ehemalige Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung, so dass man sich umgehend arbeitslos melden kann.

Wieso arbeitslos melden? Man ist ja noch vor der Fristlosen Kündigung angestellt.

mal davon abgesehen, dass der satz in der tat so wenig sinn macht, wie Jadzia ja schon geschrieben hatte, hast du wohl noch nie was von § 38 Abs. 1 SGB III gehört, der einen zur umgehenden arbeitsuchendmeldung verpflichtet.

Wird das vom Arbeitsamt als fristlose Kündigung angesehen? Im Falle einer fristlosen Kündigung bekommt man ja eine 3 Monatige Sperre vom Arbeitsamt.

Wenn man unverschuldet gekündigt wird, bekommt man doch keine Sperre.

Nein, bei unverschuldeter kündigung natürlich nicht. Wenn allerdings nicht-fristgerecht gekündigt wird (so wie hier), liegt allerdings in fast allen fällen eigenverschulden vor!

Nur wenn man selber kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

Schwachsinn. Eine sperrzeit tritt immer dann ein, wenn man selber am jobverlust schuld ist - egal auf welche art und weise das arbeitsverhältnis beendet wurde!

Gruß Fred

??
Hi Jadzia,

Und 2. beträgt eine Sperrzeit regelmäßig sowie maximal
12 Wochen, nicht 3 Monate!

Wie viele Wochen haben bei Dir denn drei Monate?

Gruß,

Anja

1 Like

Hallo Anja,
ich will ja nicht klugscheissen, aber nur ein Monat im Jahr hat genau 4 Wochen.
Grüße
Almut

1 Like

Hi Almut,

ich will ja nicht klugscheissen, aber nur ein Monat im Jahr
hat genau 4 Wochen.

Und ich will ja nicht Korinthenkacken … *g

Anja

off-topic: Sperrzeitdauer
(Ups … bin mit meiner kleinen Handytastatur aus Versehen auf der Sternchentaste gelandet… :wink:

Hi!

Und 2. beträgt eine Sperrzeit regelmäßig sowie maximal 12 Wochen, nicht 3 Monate!

Wie viele Wochen haben bei Dir denn drei Monate?

Normalerweise 13 (exakt oder ~).

Für Dich mag das Korinthenkackerei sein; für jemanden, der das entsprechende Gesetz täglich anwenden muss ist das jedoch elementar. (Und vermutlich auch für den, der 'ne Sperrzeit aufgebrummt bekommt. Eine Woche früher oder später (wieder) Alg zu bekommen, ist für so jemanden schon ein Unterschied.)

Gruß
Jadzia

Hi,

Für Dich mag das Korinthenkackerei sein;

Damit meinte ich mich, nicht Dich!

für jemanden, der das
(Und vermutlich auch für den, der 'ne Sperrzeit
aufgebrummt bekommt. Eine Woche früher oder später (wieder)
Alg zu bekommen, ist für so jemanden schon ein Unterschied.)

Das habe ich auch schon erleben dürfen, ich weiß also durchaus, wovon Du sprichst…

Gruß,

Anja

Hallo,
ich vermute mal, die meisten bisherigen Antworten gingen am Kern der Frage vorbei?
Ich erkenne irgendwie eine Betonung auf dem " möchte diese beenden und sich arbeitslos melden".
Das würde letztendlich bedeuten, mann könnte die Frage so umformulieren: „wie muss die Kündigung aussehen, damit keine Sperre verhängt wird?“
Die Gründe die zu dieser Situation geführt haben sollen jetzt mal egal sein, die Ursprüngliche Frage ergibt sich sicherlich aus der Umgangssprachlichen Verschiebung der Abhängigkeiten:
-Umgangssprachlich: fristlose Kündigung = Sperre / fristgerechte Kündigung = keine Sperre
Die tatsächliche Abhängigkeit ist aber, wie schon geschrieben wurde, die Verschuldung der Arbeitslosigkeit: bei selbstverschuldeter Kündigung durch den AG wird eine Sperre Verhängt!
D. H. letztendlich, wenn der AG eine Kündigung ausspricht, aus welchem Grund auch immer, und dabei jegliches Mitverschulden des Arbeitnehmers ausschließt, dürfte eigentlich keine Sperre verhängt werden, egal zu welchem Zeitpunkt gekündigt wird. Die nächste Frage, die sich direkt anschließt ist dann nur, ob die Kündigung dann noch rechtmäßig ist oder gegen irgendwelches Arbeitsrecht oder Arbeitsverträge verstößt !! Dann wäre nämlich die Kündigung unwirksam was logischerweise vor dem Gesetz höher einzustufen wäre als der Bezug von Arbeitslosengeld, auch wenn in dem Fall wegen Elternzeit die Arbeit momentan ruht.
Aber das ist nun mal der Grund, warum es überhaupt die Sperren gibt: damit man eben nicht ALG1 beziehen möchte.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen auch ohne daß ich Profi in dem Bereich bin

gruß

Berti

herzlichen dank für die antwort berti!
eine kurze erklärung für die gründe:
die person würde liebend gerne wieder bei dem alten arbeitgber arbeiten, der alte arbeitgeber würde die person auch liebend gerne wieder zurück nehmen. nun nimmt man an, dass die person inzwischen 120 km weit weggezogen ist und sich nun um eine neue stelle kümmern muss, also auch nicht arbeitslos sein möchte, es aber für eine hoffentlich kurze zeit so sein muss. deshalb die frage. kündigen kann die person ja nicht, wg der sperre.

na du bist mir ja mal eine ganz freundliche!
am besten sich das nächste mal die antwort verkneifen, wär hilfreicher gewesen :wink: ich kann „sozialschmarotzer“ im grunde auch nicht leiden, aber man muss nicht jeden sofort so verstehen. es gibt halt manchmal gründe dafür, dass man sich kündigen lassen möchte/muss.
und ob 12 wochen nun 3 monate sind oder nicht ist mir schnurzpiepegal, darüber muss man keine diskusion auslösen.
nichts für ungut
monkey

Ignorant + arrogant + unwissend = dummdreist.
Hallo,

na du bist mir ja mal eine ganz freundliche!

ich kann in Jadzias Artikel keine Unfreundlichkeit erkennen. Es sei denn, Fakten, die dir nicht passen, sind per se unfreundlich…

am besten sich das nächste mal die antwort verkneifen, wär hilfreicher gewesen :wink:

Nein. Hilfreich (zumindest für dich) wäre gewesen, wenn du die offenen Fragen beantwortet hättest.

ich kann „sozialschmarotzer“ im grunde auch nicht leiden, aber man muss nicht jeden sofort so verstehen.

Ich kann keine einzige Passage in Jadzias Artikel finden, in der es auch nur andeutungsweise um Sozialschmarotzertum ging! Kannst du nicht lesen??

es gibt halt manchmal gründe dafür, dass man sich kündigen lassen möchte/muss.

Das wurde nirgendwo hinterfragt, sondern lediglich nach Gründen für die Kündigung gefragt, da sonst in der Tat nicht beantwortet werden kann, ob hier eine Sperrzeit eintritt oder nicht!!!
(Daran ändert auch nichts, dass sich Berti (nicht nur) angesichts seiner Profession (er ist im Gegensatz zu Jadzia, die sich täglich mit Fragen wie deinen auseinandersetzen muss, nicht vom Fach) mit seiner Antwort viel zu weit aus dem Fenster lehnt und Dinge annimmt bzw. voraussetzt, die nirgends stehen!)

und ob 12 wochen nun 3 monate sind oder nicht ist mir schnurzpiepegal, darüber muss man keine diskusion auslösen.

Doch. Aber is klar, dass du das nicht raffst, wo du schon Jadzias eigentlich eindeutig formulierten Artikel nicht gerafft hast.

nichts für ungut

Ebenso.

Grüße Fred
fassungslos ob soviel Ignoranz und Arroganz bei gleichzeitiger Ahnungslosigkeit

1 Like

und wer bist du? ihr papa? es tut mir ja schrecklich leid, wenn ich deinem guru auf die füße getreten bin, aber ich denke doch, dass sie für sich selbst sprechen kann, wenn sie will.
meine güte, warum muss das in foren immer so zugehn?
hast du schonmal was von nettiquette gehört?
vlt habe ich etwas wirr geschrieben, das kann ja durchaus sein. aber man kann keinesfalls leugnen, dass jadzias antwort eindeutig pampig war!
was du da grade äußerst ist allerdings eindeutig beleidigend. ich würde dich gerne wegen persönlicher beleidigung melden, sehe aber, dass diese meldung dann an deinen guru geht und könnte mich schon wieder kaputt lachen. nungut, ich verlasse
jetzt diese nutzlose diskussion, und danke allen, die versucht haben zu helfen.