Hllo Elke!
Mal angenommen ein Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
nimmt einen Job in einer weit entfernten Stadt (mehr als 500km
entfernt) an und die Partnerin möchte nicht allein am alten
Wohnort wohnen bleiben und kündigt nun ihren Job (der Job des
Partners ist lukrativer…) und sie ziehen wieder zusammen. Am
neuen Wohnort sieht die Arbeitsplatzsituation ansonsten nicht
so rosig aus…
Wird sie dann beim Arbeitslosengeld gesperrt? Und wie lange?
Und was wäre wenn die zwei verheiratet wären?
Bei der Beurteilung einer eheähnlichen Gemeinschaft legt das SGB III (das für Alg I maßgebliche Gesetz) deutlich strengere Maßstäbe an als das SGB II (Alg II). (Weil sich durch die strenge Auslegung bei Alg I dort sparen lässt, aber bei Alg II lässt sich nur durch die weite Auslegung sparen…)
Alles wäre kein Problem, wenn ihr ein gemeinsames Kind hättet oder verheiratet wärt. Dann könntest du dich auf die Aufrechterhaltung der Erziehungs- bzw. Ehegemeinschaft berufen. Das gäbe auf keinen Fall eine Sperrzeit.
Ansonsten gilt:
In den Durchführungsanweisungen (DAs) zum „Wichtigen Grund“, um keine Sperrzeit (§ 144) zu bekommen, steht GLAUB ICH (ich kann’s im Moment nicht genau sagen, weil 1. Wochenende ist und ich 2. krank bin; und von zu Hause aus kann ich nicht auf die Datenbank zugreifen), dass es in deinem Fall keine Sperrzeit gibt, wenn eben eine eheähnliche Gemeinschaft nach Definition ebendieser DA vorliegt.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich alle Kriterien zusammenkriege. Aber auf jeden Fall muss die häusliche Gemeinschaft seit mind. 3 Jahren bestehen (nachzuweisen durch z.B. Mietvertrag!) und es muss eine Wirtschaftsgemeinschaft bestehen (u.a. gegenseitiger Kontenzugriff). Es gibt glaub’ ich noch ein weiteres Kriterium, dass mir aber jetzt nicht einfällt.
*Außerdem* musst du anhand von Bewerbungen (und möglichst auch Absagen) nachweisen, dass du dich VOR dem Umzug ausreichend im Umzugsgebiet um eine neue Arbeitsstelle bemüht hast, damit die Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht eintritt.
Hoffe, etwas geholfen zu haben. Wenn ich wieder an der Arbeit bin, kann ich dir den exakten Wortlaut der DA sagen, falls du Interesse hast. (Kann aber noch ein paar Tage dauern…)
Gruß
Liza