Hallo an alle und guten morgen!
Ich habe eine Veständnisfrage zu folgendem Fall:
PersonA war 5 Jahre bei der Bäckerei Müller tätig und wird fristlos am 28.12.2010 gekündigt (Kündigung ist rechtens) und fängt sofort im Anschluss am 01.01.2011 bei der Schneiderei Schere an.
Person A meldet sich am 28.12.2010 NICHT beim Arbeitsamt als arbeitslos, da die Stelle bei der Schneiderei zum 01.01.2011 bereits in Aussicht stand.
Am 15.01.2011 wird PersonA während der Probezeit zum 31.01.2011 von der Schneiderei gekündigt.
Bekommt PersonA nun eine Sperrfrist bei ALG1? (da die Position bei der Bäckerei selbstverschuldet beendet wurde)
Und wenn, ab wann gilt die Sperre?
Ab dem 01.02.2011 oder ab dem 01.01.2011?
Oder gibt es keine Sperre, da von der Schneiderei während der Probezeit gekündigt wurde (also unverschuldet, weil es einfach nicht gepasst hat …)
Vielen Dank!
LG Jasmin