Sperre nach 2.Job

Hallo an alle und guten morgen!

Ich habe eine Veständnisfrage zu folgendem Fall:

PersonA war 5 Jahre bei der Bäckerei Müller tätig und wird fristlos am 28.12.2010 gekündigt (Kündigung ist rechtens) und fängt sofort im Anschluss am 01.01.2011 bei der Schneiderei Schere an.
Person A meldet sich am 28.12.2010 NICHT beim Arbeitsamt als arbeitslos, da die Stelle bei der Schneiderei zum 01.01.2011 bereits in Aussicht stand.

Am 15.01.2011 wird PersonA während der Probezeit zum 31.01.2011 von der Schneiderei gekündigt.

Bekommt PersonA nun eine Sperrfrist bei ALG1? (da die Position bei der Bäckerei selbstverschuldet beendet wurde)

Und wenn, ab wann gilt die Sperre?
Ab dem 01.02.2011 oder ab dem 01.01.2011?

Oder gibt es keine Sperre, da von der Schneiderei während der Probezeit gekündigt wurde (also unverschuldet, weil es einfach nicht gepasst hat …)

Vielen Dank!

LG Jasmin

Hi!

Am 15.01.2011 wird Person A während der Probezeit zum 31.01.2011 von der Schneiderei gekündigt.

Aus welchem Grund? Dem aus dem letzten Satz?

Bekommt Person A nun eine Sperrzeit bei Alg I (da die Position bei der Bäckerei selbst verschuldet beendet wurde)?

Nein, deswegen nicht. Das ist aufgrund des neuen Beschäftigungsverhältnisses gegessen.

Aber vielleicht wegen der Kündigung bei der Schneiderei. Das kann ich aber erst beantworten, wenn meine obige Frage beantwortet wurde.

Und wenn, ab wann gilt die Sperrzeit?
Ab dem 01.02.2011 oder ab dem 01.01.2011?

Wenn eine Sperrzeit eintritt, dann ab 01.02.11.

Oder gibt es keine Sperre, da von der Schneiderei während der Probezeit gekündigt wurde

Ob Probezeit oder nicht, spielt bei der Entscheidung, ob eine Sperrzeit eintritt, keine Rolle.

(also unverschuldet, weil es einfach nicht gepasst hat…)

Also, AG-Kündigungen in der Probezeit sind ja nicht automatisch unverschuldet (deswegen spielt das bzgl. eines Sperrzeiteintritts auch keine Rolle).
Aber wenn die Kündigung ausdrücklich mit der Begründung erfolgte, dass man nicht zusammenpasste (o. ä.), dann droht auch keine Sperrzeit.
Was steht denn in der fiktiven Kündigung?

LG
Jadzia

Hi!

Am 15.01.2011 wird Person A während der Probezeit zum 31.01.2011 von der Schneiderei gekündigt.

Aus welchem Grund? Dem aus dem letzten Satz?

Während der Probezeit ohne Grund. Ein Grund wurde nicht angegeben.

LG Jasmin

Hallo,

Während der Probezeit ohne Grund. Ein Grund wurde nicht angegeben.

Der Arbeitgeber wird für den Antrag auf ALG I eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen müssen, in dem es um Verdienst aber auch darum geht, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Vielleicht kann man schon abschätzen, was der AG dort einträgt? (Siehe Seite 2 hier)

Gruß
Shannon

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Hallo,

Während der Probezeit ohne Grund. Ein Grund wurde nicht angegeben.

Der Arbeitgeber wird für den Antrag auf ALG I eine
Arbeitsbescheinigung ausfüllen müssen, in dem es um Verdienst
aber auch darum geht, warum das Arbeitsverhältnis beendet
wurde.
Vielleicht kann man schon abschätzen, was der AG dort
einträgt? (Siehe Seite 2 hier)

Hallo, ist ja alles schön und gut, wenn man direkt danach arbeitslos wäre, dann ist es logisch.
Aber mir geht es insbesondere um diesen Fall, da nach dem AG1 ja noch ein weiterer AG folgt und man sich erst nach dem AG2 arbeitslos meldet…
Also wäre dies ein Grund einer ALG1 Sperre oder nicht?

LG Jasmin

Ich möchte diese Frage einmal anders beantworten:

AN X kündigt seinen bisherigen Job, weil er von einer anderen Firma ein lukrativeres Angebot hat. Das ist vollkommen legitim. Der neue Arbeitgeber kündigt nun aber den AN X nach 2 Monaten ohne Angabe von Gründen, weil Probezeit.

Dieser AN würde nun KEINE Sperre bekommen, auch wenn dieser Job 1 selbst gekündigt hat. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass in dem hier angesprochenen Beispiel eine Sperre ausgesprochen wird.

Hallo,

AN X kündigt seinen bisherigen Job, weil er von einer anderen
Firma ein lukrativeres Angebot hat. Das ist vollkommen
legitim.
Dieser AN würde nun KEINE Sperre bekommen, auch wenn dieser
Job 1 selbst gekündigt hat.

Das wäre grob gesehen nicht So zu unterschreiben, da es durchaus Sanktionen geben könnte, wenn ein unbefristetes AV zugunsten eines befristetem AV durch den AN gekündigt werden würde.
Z.B.: Etwas mehr Stundenlohn / günstigere Anreise dürften wohl kaum dafür als wichtige Gründe anerkannt werden…

Daher kann ich mir nicht
vorstellen, dass in dem hier angesprochenen Beispiel eine
Sperre ausgesprochen wird.

Gut, man könnte hier zunächst noch berücksichtigen, das eine rechtzeitige Meldung zur Arbeitssuche nicht möglich war, da:

  • 1 AV => fristlos gekündigt durch AG
  • 2 AV => gekündigt durch AG in der Probezeit

Nun bliebe aber noch die Frage, wie es zu den beiden Kündigungen kam.
…Das geht aus dem U.P. leider nicht hervor…

Daher bliebe die Anfrage mit den gegebenen Details mehr oder weniger " Nicht einschätzbar "…

mfg

nutzlos

Du nimmst mir die Worte aus dem Mund. :smile:
Hi!

Der Arbeitgeber wird für den Antrag auf Alg I eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen, müssen, in der es […] auch darum geht, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Vielleicht kann man schon abschätzen, was der AG dort einträgt? (Siehe Seite 2 hier)

Das wäre nämlich auch meine Antwort gewesen (wenn Du mir nicht zuvorgekommen wärst :smile:.

Entscheidend ist, was der letzte AG unter Punkt 3.1 einträgt bzw. ankreuzt (erst recht, wenn das Kündigungsschreiben nichts über den Kündigungsgrund hergibt)!

Da die AA nicht umhinkommt, eine vorläufige Sperrzeit zu verhängen, wenn der AG Punkt 3 nicht oder nur unvollständig ausfüllen sollte (was leider sehr oft vorkommt), bis der AG die fehlenden Angaben nachgereicht hat, sollte die nun arbeitslose Person tunlichst darauf achten, dass die nötigen Angaben in der AB stehen, wenn man diese bei der AA einreicht!

LG
Jadzia

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Hi!

Du scheinst da was falsch zu verstehen.

Aber mir geht es insbesondere um diesen Fall, da nach dem AG1 ja noch ein weiterer AG folgt und man sich erst nach dem AG2 arbeitslos meldet.

Auf diesen Fall bezog sich auch Shannon! Denn der zweite AG muss selbstverständlich ebenfalls eine Arbeitsbescheinigung (AB) ausfüllen! Und hier ist nun mal Punkt 3.1 auf Seite 2 relevant (siehe Shannons und meine vorangegangenen Antworten).

Also wäre dies ein Grund für eine Alg-I-Sperrzeit oder nicht?

Was denn genau? Dass man schlicht nicht zusammengepasst hat? Nein, das wäre KEIN Sperrzeitgrund. Das hatte ich aber auch schon in meiner allerersten Antwort geschrieben!
Wichtig bzw. notwendig ist aber, dass der (zweite) AG dies in der AB (in Punkt 3.1) bestätigt!

Bitte die Antworten, die Du bekommst, genauer lesen. Danke.

Gruß
Jadzia

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