hallo zusammen,
frau a (algI) bekommt von der afa eine 3-monatige sperre, da sie sich auf eine von drei stellen nicht gemeldet hat. sie arbeitet seit einigen monaten auf 400€-basis (angemeldet). wie ist das nun in der zeit in der sie gesperrt wird, wird ihr lohn dann trotzdem verrechnet, obwohl sie keine leistungen mehr bezieht und ist sie während der sperre krankenversichert?
freue mich über antworten und bedanke mich im voraus.
Hallo
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, aber die Abkürzung AfA ist üblich für: Absetzung für Abnutzung, und das bedeutet soviel wie Abschreibung.
Viele Grüße
Thea
hallo Simsy Mone,
vielleicht meint Jule47 mit afa die AGENTUR FÜR ARBEIT.
Meines Wissens ist ein Erwerbsloser auch während der Sperrzeit krankenversichert.
viele Grüsse und schöne Ostern
chatboy
Hallo jule,
wie
ist das nun in der zeit in der sie gesperrt wird, wird ihr
lohn dann trotzdem verrechnet, obwohl sie keine leistungen
mehr bezieht
Da ist ja nichts womit er verrechnet werden könnte.
und ist sie während der sperre krankenversichert?
freue mich über antworten und bedanke mich im voraus.
Ja ist sie (SGB V §§ 19 + 5)
MfG
Hallo!
frau a (algI) bekommt von der aa eine 3-monatige sperre, da
ie sich auf eine von drei stellen nicht gemeldet hat.
Wenn sie schon die 12-wöchige (nicht 3-monatige!) Sperrzeit wg. Arbeitsablehnung bekommt, dann war es aber bereits die 3. Arbeitsablehnung! Denn für die erste Ablehnung bekommt man nur 3 Wochen Sperrzeit, für die zweite schon 6 und für die dritte dann 12 Wochen.
Und das wären dann insg. 21 Wochen - und ab 21 Wochen Sperrzeit ist dann der gesamte Alg-Anspruch erloschen! Soll heißen: Auch für die Zeit nach der Sperrzeit gibt’s kein Alg mehr. -> Alg II ahoi!
sie arbeitet seit einigen monaten auf 400€-basis (angemeldet). wie
ist das nun in der zeit in der sie gesperrt wird, wird ihr
lohn dann trotzdem verrechnet, obwohl sie keine leistungen
mehr bezieht
Der wird höchstens mit Alg II verrechet.
und ist sie während der sperre krankenversichert?
Nein, denn der Alg-Anspruch ist erloschen (s.o.). Höchstens über Alg II.
Gruß
Liza
was bedeuetet das für die Frau ?
hallo Liza,
wenn die Frau, wie Du schreibst nicht krankenversichert ist, und Du in Deinem oberen Absatz schreibst:
Und das wären dann insg. 21 Wochen - und ab 21 Wochen
Sperrzeit ist dann der gesamte Alg-Anspruch erloschen!
Soll heißen: Auch für die Zeit nach der Sperrzeit gibt’s kein
Alg mehr. -> Alg II ahoi!Nein, denn der Alg-Anspruch ist erloschen (s.o.). Höchstens
über Alg II.
was passiert dann , wenn sie krank wird und zu einem Arzt muss ???
Gruss
chatboy
Hallo!
wenn die Frau, wie Du schreibst nicht krankenversichert ist,
und Du in Deinem oberen Absatz schreibst:Und das wären dann insg. 21 Wochen - und ab 21 Wochen
Sperrzeit ist dann der gesamte Alg-Anspruch erloschen!
Soll heißen: Auch für die Zeit nach der Sperrzeit gibt’s kein
Alg mehr. -> Alg II ahoi!Nein, denn der Alg-Anspruch ist erloschen (s.o.). Höchstens
über Alg II.was passiert dann , wenn sie krank wird und zu einem Arzt muss
???
Genau für diesen Fall ist es ratsam, Alg II zu beantragen. Ob dieses dann auch bewilligt wird, kann hier ohne nähere Angaben natürlich nicht beantwortet werden. Sollte z.B. keine Bedürftigkeit vorliegen, muss sich die Dame eben selbst versichern.
Gruß
Liza