Wenn man bei seinem Arbeitgeber während der Probezeit fristlos gekündigt wird, kriegt man dann eine Sperre vom Arbeitsamt?
Hallo erstmal
Wenn man bei seinem Arbeitgeber während der Probezeit fristlos
gekündigt wird, kriegt man dann eine Sperre vom Arbeitsamt?
Nicht wenn man sich umgehend bei der ARGE meldet und/oder die Kündigung selbst herbeigeführt hat. (Quellen: dauert noch ein bisschen
)
HTH
mfg M.L.
(Quellen: dauert noch ein:bisschen
)
http://deyerler.blogspot.com/ -> " Arbeitssuchend? Arbeitslos? - Infos zu § 37b SGB III und § 144 SGB III" vom 27.02.06 -> http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
-> Leitfaden … -> […]umgehend[…]
HTH
mfg M.L.
und wenn er selbst schuld war, bzw in der Kündigung grobes Fehlverhalten steht?
und wenn er selbst schuld war, bzw in der Kündigung grobes
Fehlverhalten steht?
Das fällt jetzt ins ‚Arbeitsrecht‘ 
Da dürfte die Sperre (bis zu 3 Monate) wohl perfekt werden.
mfg M.L.
***bitte hier einsteigen***
http://www.arbeitsrecht.de
Hallo (ist ein Gruß),
ja. Du hast doch zur fristlosen K. mitgewirkt, wenn du eine 2-wöchige Kündigungsfrist hast (s. http://www.rechtsrat.ws/arbeitsrecht/endeag.htm#frist. Die Regeln zur Sperrfrist findest du http://www.olaf-nensel.de/sgbiii/aktuell.html#a144 . beachte Abs. 3 Zif 1
Gruß
Otto
Wenn man bei seinem Arbeitgeber während der Probezeit fristlos
gekündigt wird, kriegt man dann eine Sperre vom Arbeitsamt?
machen wir es noch komplizierter:
wenn der Mitarbeiter vorher Hartz 4 bekommen hat und weniger als 6 Monate gearbeitet hat, kriegt er dann sofort wieder Hartz 4 oder auch eine Sperre?
Hallo!
und wenn er selbst schuld war, bzw in der Kündigung grobes
Fehlverhalten steht?
Dann war das arbeitsvertragswidriges Verhalten, was widerum immer eine Sperre nach sich zieht - egal ob Probezeit oder nicht!
Das fällt jetzt ins ‚Arbeitsrecht‘
Das fällt nicht (nur) ins Arbeitsrecht. Hier wird ausdrücklich nach den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen gefragt.
Da dürfte die Sperre (bis zu 3 Monate) wohl perfekt werden.
Bei Alg I sind es zwölf Wochen. Bei Alg II bin ich allerdings weniger gut informiert…
Gruß
Liza
Hallo an dieser Stelle.
Das fällt nicht (nur) ins Arbeitsrecht. Hier wird ausdrücklich
nach den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen
gefragt.
Ok ,-)
Bei Alg I sind es zwölf Wochen. Bei Alg II bin ich allerdings
weniger gut informiert…
Kann sein.
Aber hier wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Stundenlohn von 5,93 Euro
seitens eines Arbeitslosen nicht akzeptiert werden muss. Eine Ablehnung einer derart niedrig bezahlten Arbeit zieht keine Sperrzeit nach sich: http://feder-und-paragraph.de/index.php?id=129 & http://www.arbeitsrechtblog.de/ („Sozialgericht Berlin: Arbeitsvermittlung in eine Niedriglohnstelle“)
…könnte man ja in der FAQ/Linkliste anmerken 
mfg M.L.
Aber hier wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Stundenlohn
von 5,93 Euro
seitens eines Arbeitslosen nicht akzeptiert werden muss. Eine
Ablehnung einer derart niedrig bezahlten Arbeit zieht keine
Sperrzeit nach sich
Ich habe den Bezug zum zu niedrigen Stundenlohn zwar nicht gefunden, aber die Konsequenz ist richtig:
Bei einem Arbeitsverhältnis, das selbst gekündigt wird, weil es z.B. gegen tarifvertraglich vereinbarte Gehälter (bzw. wenn kein TV besteht per Gerichtsbeschluss) verstößt, gibt es keine Sperrzeit.
Gruß
Liza