Hi!
Entgegen MarcoWs unten kundgetaner Meinung (sic, auch wenn er das auch weiterhin nicht wird wahrhaben wollen), ist der Sachverhalt nicht zwangsläufig so einfach!
Aber um mehr sagen zu können, benötige ich noch weitere Angaben:
(Hinweis: Wenn ich nach bestimmten Daten frage, diese bitte im Format Tag.Monat.Jahr angeben! Danke.)
1. Wann war oder ist der erste Tag der Arbeitslosigkeit?
jemand hat sein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beendet,
2. Zu welchem Datum wurde das _Beschäftigungs_verhältnis (BV) beendet?
(Wenn z. B. eine unwiderrufliche Freistellung vereinbart wurde, endete das BV vor dem _Arbeits_verhältnis (AV), aber maßgeblich ist immer das BV-Ende!)
3. War das AV befristet (Aufhebungsvertrag hin oder her!)?
Wenn ja: Bis wann wäre das gewesen?
[Je nachdem, wie die Antworten auf die ersten drei Fragen sowie die noch folgenden zu dem zweiten AV lauten, muss ich evtl. gar nicht weiterfragen (denn erst danach würde es so richtig kompliziert, selbst für mich :s).]
da er im Anschluss wieder eine Beschäftigung aufgenommen hat.
4. War diese von vornherein unbefristet oder lag eine Befristung vor (Probezeitkündigung hin oder her!)?
Wenn ja: Bis wann wäre die gegangen?
Jedoch wurde diesem nach zwei Monaten dort gekündigt
5. Warum wurde dem AN gekündigt? Was war der (möglichst genaue) Kündigungsgrund?
und auch ein neues Arbeitsverhältnis danach war nur auf einen Monat befristet.
Okay.
Jetzt will ihm das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld zahlen, wegen dem Aufhebungsvertrag bei seinem Vor-Vorletzten Arbeitgeber!
Wurde das bislang nur gesagt oder hat man bereits einen Sperrzeitbescheid zugesandt bekommen?
Wenn Letzteres: Wie lautet
i. der Sperrzeitraum und
ii. die Begründung für die Sperrzeit?
Zählt nicht nur die Beendigung/Kündigung des letzten Arbeitsverhältnisses oder doch die noch Monate zurückliegende?
Genau das versuche ich mit den Fragen 1. und 2. herauszufinden. Denn unter gewissen Umständen zählt hier durchaus auch noch das vorvorletzte AV!
(Die Kollegen werden schon wissen, warum sie sich danach erkundigen.)
Ist die Sperrfrist_zeit_ wirklich rechtens?
Auch das versuche ich gerade herauszufinden.
Es wurde doch erneut gearbeitet und dies dann vom AG gekündigt?
Das sind aber per se noch keine sperrzeitabwendenden Gründe! Auf die Details kommt es an (und die habe ich ja oben erfragt)!
LG
Jadzia