Sperrung des Stromverbrauchs bei ALGII

Guten Tag, ich wurde mit dieser Situation konfrontiert: Sohn eines Bekannten ist im sog. Hartz IV-Bezug.
Aus welchen Gründen auch immer hat er die monatlichen Zahlungen an den Energielieferanten bis Mai 2013 nicht ordentlich bezahlt; dann hat das Jobcenter die Zahlungen (incl. ratenweise Nachzahlung der altlast) an den Energieversorger selbst übernommen.
Nach fast drei Monaten bemerkte man beim Energieversorger, dass zwar Jeden Monat Geld kommt, hat es aber nicht auf das Buchungskonto ihres Kunden gutgeschrieben.
Erst auf Bitten des Betroffenen wurde die inzwischen angehäufte Summe dem Buchungskonto gutgeschrieben und gestern schickte der Stromlieferant seinen Mitarbeiter los und ließ den Stromzugang abriegeln.
Begründung: Jobcenter und Energieversorger sind unterschiedlicher Meinung. jobcenter meint mit monatlicher Rate würde ja bewiesen, dass die Altschuld beglichen wird Stromlieferant meint: ab 100— EURO Rückstand treffen wir keine Ratenvereinbarung, deswegen sofort Alles bezahlen oder Stromabstellung.
Ob dies nun menschlich oder nicht ist, ist nicht die Frage, die Frage ist: kennt jemand die Vereinbarung auf Bundesebene zwischen Jobcenter und Energieverband, das bei Hartz IV-Empfängern der Strom wg. (vorheriger) Nichtzahlungen NICHT abgestellt werden darf???
Fragender Gruß

Da kann ich dir leider nicht helfen.

Hallo *Master,
grundsätzlich ist der Verbraucher (also in dem Fall der Sohn des Bekannten- es handelt sich hier um einen Privatrechtlichen Vertrag–Stromlieferung gegen Geld) für die Begleichung von Abschlägen und offenen Rechnungen gegenüber dem Energieversorger verpflichtet. Gehen keine oder nicht alle Gelder ein, wird sich der Energieversorger immer an den Vertragspartner (Verbraucher) wenden. Eine rechtliche Handhabe gegenüber dem Jobcenter gibt es nicht. Dieses übernimmt nur (ggf. darlehensweise) die aufgelaufenen Schulden. Das heißt, dass der Schuldner (Verbraucher) immer eigenverantworlich gegenüber dem Energieversorger für eine Klärung der Abschaltung bzw der Wiederinbetriebnahme sorgen muss. Dass Jobcenter ist hier leider nicht Vertragspartner und nicht zur Klärung der vielleicht auch ein Stück weit ungerechten Vorgehensweise des Energieversorgers verpflichtet.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

Hallo,
die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet. Doch ich kenne das so, dass bei Stromrückständen der Kunde mit dem Energieversorger eine Ratenzahlungsvereinbarung schließt, um die Sperrung zu vermeiden.
l.G.

hallo master - soweit ich weiss, ist der stromlieferant nicht verpflichtet weiter strom zu liefern, wenn der kunde schulden hat. das wird bei jedem stromlieferanten anders gehandhabt, besonders was die höhe der schulden anbelangt. hier ist es scheinbar zu einer anhäufung der altschulden gekommen, die der lieferant nicht länger tolerieren will.

auch wenn der kunde jetzt seine monatlichen abschläge über das jobcenter bezahlen lässt, muss an die altschulden gedacht werden. hierzu kann nur eine beiderseitige einigung beitragen. es ist auch möglich, das jobcenter nach einem kredit zu fragen um diese stromschuld zu decken. der entsprechende betrag kann dann monatlich an das jobcenter abgezahlt werden.

hierbei ist es einfach nur wichtig, dass man miteinander redet um eine einigung zu erzielen.

im schlimmsten fall, also wenn gar nichts anderes geht und der versorger sich dumm anstellt, ist ein wechsel des energielieferanten angesagt. ein neuer anbieter wird einen kunden auf jeden fall annnehmen, wenn die monatlichen raten vom jobcenter kommen.

mit frdl. grüßen,
hansemann

Danke für die Antwort
Gruß

macht nichhts; dennoch danke für info :wink:

Danke für Info; aber so einfach scheint es nicht zu sein: immerhin gibt es reichlich spezielle Antragsformulare vom Jobcenter und vom Energieversorger, die speziell für dieses Problem von den beiden entwickelt wurden.
Gruß

Hallo, die Altschulden sind nicht sehr hoch, am teuersten sind die Mahngebühren :wink:
Jobcenter zahlt seit mai DOPPELTEN Betrag, eine Hälfte für normalen Monatsbetrag, andere Hälfte für Tilgung!!
Anbieterwechsel? wird nicht klappen, weil die Schuld besteht kann Altanbieter dennoch die Stromzufuhr unterbrechen um seine gelder zu erhalten
Gruß

dann kann ich nur dazu raten, noch einmal das gespräch mit dem stromanbieter zu suchen. die müssen doch nun einsehen, dass gezahlt wird. was wollen die mehr ? so lange den strom abschalten bis der letzte euro bezahlt ist ? das wäre doch bestimmt nicht in deren interesse, weil denen ja auch der gewinn verloren geht, der jetzt durch den weiteren stromverbrauch entstehen würde.

die MÜSSEN nicht darauf eingehen, aber man kann denen auch sagen, dass sie als anbieter in zukunft nicht mehr in frage kommen, selbst wenn die schulden bezahlt sind.

Hallo Master,
leider kann ich dir da nicht so richtig helfen, bei der komplezierten Frage. Derjenige müßte sich sofort an das Jobcenter wenden, und das abklären lassen. warum hat das Jobcenter nicht gleich alles überwiesen und derjenige bezahlt an das Jobcenter das in Raten ab. ist doch das einfachste. Aber da stellen sich die Jobcenter sich manchmal ein bischen dämlich an.
ich würde dir Raten auch bei dem Energieversorger noch einmal vorzusprechen und zu erklären das das Jobcenter die Altschuld wie ich es raus gelesen habe beglichen hat., aber vorher müßte er sich beim Jobcenter die Quittung als Kopie geben lassen das das Geld überwiesen wurde.
Ansonsten einen Anwalt zu rate ziehen.
Ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008

Hierzu muss man sagen, dass die Stromrechnung vom Leistungsempfänger aus dem Regelsatz zu bestreiten ist. Dass hier das JobCenter direkt an den Versorger zahlt ist schon ein Entgegenkommen des JobCenters. Aus der Begründung des Versorgers geht bereits hervor, dass es dort eine Vorgeschichte geben muss.

Irgendwann wird die Lieferung eingestellt. Aber da muss schon einiges im Vorfeld passiert sein. Das erzählt der Schuldner natürlich nicht gerne.

@Master,
Lies dir das mal durch.
Zur Not sollte man einen Beratungsschein für den Rechtsanwalt holen.

http://www.sozialticker.com/was-ist-zu-tun-bei-strom…

Anbieter muss erklären das er nict it einer Ratenzahlung einverstanden ist. Dann einen Antrag nach § 23 SGB II stellen (unabwendbare Notlage) Strom gehört zwar nicht zu den kosten der KdU , aber ohne Strom ist eine Nutzung der Unterunft gefährdet.

Das Darlehn muss gewährt werden. Voraussetzung ist das der Anbieter eine Ratenzahlung ausdrückich verweigert.

Kann man hier nachlesen.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-grundsaet…

mfg falkoo

Danke für die Antwort; stimmt, er hat Einiges verdattelt. Aber er ist ein Mensch mit Behinderung und bei Neueinzug in eine Wohnung ist die Kalkulation des Energieversorgers mit 800 kwh pro Monat!!! auch nicht so ganz nachvollziehbar
Gruß

Hallo, Danke für die Info`s; momentan versuche ich diese Sache publik zu machen, um beide Seiten: Energieversorger und Jobcenter zu Stellungnahmen ihrer Regelungen zu bewegen
Gruß

Hallo, danke schön, das ist in etwa, was ich gesucht habe. Damit kann mein Bekannter argumentieren. Nochmals vielen Dank
Gruß

hallo,
das meinte ich auch damit, mit beiden Seiten noch einmal reden, wenn dann wirklich nichts hilft, wie gesagt dann einen RA einschalten, und Beratungshilfeschein beim Amtsgericht sich holen.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008

hallo - also das ist ein wenig verwirrend beschrieben - du schreibst, das job center bgleicht die altlast in monatlichen raten,jedoch wird es nicht gutgeschrieben? ja wohin ist dann das geld geflossen?. und erst nach drei monaten ratenzahlung fällt dem energieversorger ein, dass keine ratenvereinbarung getroffen wurde? aber sie haben es doch drei monate lang so akzeptiert und es muss ja darüber auch irgendwas notiert sein- z.b wofür diese monatlichen raten sind? und wieso wird jetzt strom gesperrt, wenn do gezahlt wird? also das kommt mir alles sehr spanisch vor. fakt ist, das man wohl rein rechtlich gesehen keinen anspruch darauf hat, dass der stromversorger eine ratenzahlung akzeptiert. und eigentlich muss das job center den rückstand komplett zahlen und darf das dann in monatlichen raten vom hartz IV empfänger zurück fordern. mehr kann ich dazu leider nicht sagen. lg.

Den Dank nehmen wir alle gerne entgegen.:smile:)

Wünsche euch viel Erfolg.

mfg falkoo

Hi Master,

ich bin mir nicht ganz sicher, doch ich meine, dass in diesem Fall der Strom nicht abgestellt werden kann, da regelmäßige Zahlungen geleistet wurden und werden (sowohl die laufenden Abschläge, als auch Raten auf die Altschulden).
Irgendwo habe ich gelesen, dass Strom zu den Grundbedürfnissen des Menschen in unserer Gesellschaft gehört und daher die Absperrung nicht ohne Weiteres möglich ist.
Müsste man noch mal genauer reherchieren.
Die Meinung des Stromlieferanten, dass ab 100 Euro Rückstand keine Ratenvereinbarung mehr getroffen wird, kann ich nicht nachvollziehen.
Allerdings ist es ein Unterschied, ob die Rückstände durch eine Jahresrechnung oder durch unregelmäßige Abschlagszahlungen verursacht wurden. Im letzteren Fall kann der Energieversorger argumentieren, dass es zu immer weiteren Rückständen kommen wird. Hier hilft wohl nur ein Darlehen des Jobcenters weiter, mit dem die gesamte Schuld getilgt wird. Vielleicht reicht auch eine Bürgschaft.
Weitere Tipps erteilt auch ein Arbeitslosenzentrum oder verschiedene Foren im Netz (Tacheles, elo-forum…)
LG
Franz57