Sperrzeit bei ALGI Antrag freiwill. ALG-Versicherg

Hallo,

ich bin Selbständig und freiwillig arbeitslosenversichert und möchte mich nächstes Jahr vorübergehend arbeitslos melden.

Da man als Selbständiger frei festlegen kann wann man den Gewerbeschein abmeldet, also quasi „selbstverschuldet kündigt“ wollte ich fragen ob das hier auch zutreffend ist das man sich 3 Monate bevor man den Gewerbeschein abmeldet beim Arbeitsamt melden muss um eine Sperrzeit zu vermeiden?

Hi!

Da man als Selbständiger frei festlegen kann wann man den
Gewerbeschein abmeldet, also quasi „selbstverschuldet kündigt“
wollte ich fragen ob das hier auch zutreffend ist das man sich
3 Monate bevor man den Gewerbeschein abmeldet beim Arbeitsamt
melden muss um eine Sperrzeit zu vermeiden?

Nein. Das gilt nur bei Leuten, deren Versicherung pflicht verhältnis endet. Du aber bist freiwillig in der AV versichert.

Gruß
Liza