Hallo,
mir ist nicht zu 100 % klar, welche Folgen eine Kündigung eines Arbeitsvertrages im Hinblick auf die Gewährung von Alg I hat, wenn der Grund für die Kündigung „weiterbildungsbedingt“ ist, d. h. die Person nach Australien gehen wird, um dort zu arbeiten, ihr Englisch aufzubessern und Auslandserfahrung zu sammeln.
Hier die Fakten:
– Akademiker
– 3 Jahre sozialversichert gewesen
– jetzt Auslandsaufenthalt für zirka 12 Monate
Mich würde interessieren, ob bei der oben genannten Konstellation eine Sperre in Kraft tritt und inwieweit sich diese u. U. umgehen ließe?!
Vielen Dank für Eure Hilfe.