Hi,
und zwar geht es um Folgendes: Man ist bei der Agentur für Arbeit
(AA) arbeitslos gemeldet und bezieht Alg I. Die Freundin ist noch in
der Ausbildung und hat keinen Führerschein; der Sohn geht in den
Kindergarten.
Nun wurde einem von der AA ein Vermittlungsvorschlag (VV) zugesendet,
auf den man sich auch beworben und daraufhin eine telefonische Zusage
bekommen hat. Die Stelle ist ca. 40km vom derzeitigen Wohnort
entfernt – was an und für sich ja kein Problem wäre, da Führerschein
und Auto beim Arbeitslosen vorhanden sind. Allerdings ist es so, dass
um 7:00 Uhr Arbeitsbeginn ist, man den Sohn aber erst um 7:00 Uhr in
den Kindergarten bringen kann, sprich: Man könnte frühestens um 7:45
Uhr an der Arbeit sein. Der Arbeitgeber (AG) wäre, denke ich, davon
nicht begeistert.
Daher meine Frage:
Wenn der AG einem aus diesem Grunde eine Stellenabsage erteilt, wie
handhabt das dann die AA? Bekommt man eine Sperrzeit?