Hallo Horst,
entschuldige bitte den Rosinenstuhlgang, aber Dein Hinweis ist unkorrekt verkürzt: Erstens ist die einschlägige Vorschrift die STVZO (Z wie Zulassungsordnung):
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__36.html
So als Hinweis:
Ich weiß ja nicht welchen Weg Dein Sohn zur Schule benutzt,
aber die Benutzung von Spikereifen ist in Deutschland im
Geltungsbereich der StVO grundsätzlich verboten (ausnahme ist
das Gebiet um Berchtesgaden zu bestimmten Jahreszeiten).
Dieses Verbot bezieht sich nicht nur auf KFZs sonder auf alle
Fahrzeuge. Ich würde mich mit Spikereifen nicht erwischen
lassen wollen, das kann teure Bußgelder nach sich ziehen.
Und außerdem: Das einschlägige Verbot bezieht sich auf Reifen, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. Wenn Du das mit einem Fahrrad mit Spikes schaffst, solltest Du etwas gegen Dein Übergewicht tun, auch wenn Du damit offenbar unglaublich schnell Fahrrad fahren kannst
(die Einflusskomponenten Gewicht und Geschwindigkeit sind halt beim Auto höher).
Gruß, Karin