Staatlich gepfüfte Wirtschaftsassistentin

Ich hab ein großes Problem und hoffe das dies die richtige Anlaufstelle ist, wo mir Experten einen richtigen und maßgeblichen Rat geben können, da ich bisher nur gegensätzliche Aussagen gehört habe.

Ich habe in Baden Württemberg das zweijährige kaufmännische Berufskolleg besucht mit dem Ziel des Erwerbs der Fachhochschulreife. Jedoch habe ich diese nicht bestanden habe aber den „Titel“ „Staatlich gepfrüfte Wirtschaftsassistentin“.

Nun zu meiner konkreten Frage: Soll ich diesen sogn. „Titel“ im Lebenslauf als Abschluss benennen (bin grade auf der Suche nach einer Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf).

Herzlichen Dank im vorraus für alle nützlichen Hinweise!!!

Hi!

Ich habe in Baden Württemberg das zweijährige kaufmännische
Berufskolleg besucht mit dem Ziel des Erwerbs der
Fachhochschulreife. Jedoch habe ich diese nicht bestanden habe
aber den „Titel“ „Staatlich gepfrüfte Wirtschaftsassistentin“.

Nun zu meiner konkreten Frage: Soll ich diesen sogn. „Titel“
im Lebenslauf als Abschluss benennen (bin grade auf der Suche
nach einer Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf)?

Nach diesem Informationen hier - http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.d… (evtl. muss der Link ein 2. Mal angeklickt werden, damit er funktioniert) - würde ich das auf jeden Fall machen (Fachrichtung/Schwerpunkt mit angeben!), weil „Wirtschaftsassistentin“ ein anerkanntes Berufsbild bzw. ein anerkannter Abschluss ist!

Gruß
Liza

Hi,

Also ich hab das BK Fremdsprachen in BaWü gemacht und empfehle dir auf jeden Fall in die Bewerbung rein zu schreiben, dass du staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin bist.

  1. ist das ein anerkannter Abschluss
    und
  2. machen viele Menschen diese schulische Ausbildung um den Abschluss der staatlich geprüften Wirtschaftsassistentin zu erhalten.

Es ist auf jeden Fall sinnvoll den Abschluss anzugeben, da du sonst von diesen 2 Jahren „nichts“ mitnehmen würdest.

Gruß
Jora

Hallo Yvi86,

ich habe diese Ausbildung als Staatl. gepr. Wirtschaftsass. gemacht, und das ist auch der Abschluß. Bei mir konnte man noch den Zusatz zur Fachhochschulreife extra dazu machen.
Das gilt als abgeschl. Berufsausbildung.

Grüße
Nadine

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]