das ist definitiv falsch!
Der Generationenvertrag wurde erfunden, weil der gößte
Feldherr aller Zeiten eine immens teuren Krieg führen musste!
dieser Krieg verschlang sämtliche Reserven. Rentner hatten wir
aber mehr als genug. Also stellte man um auf den
Generationenvertrag.
Sorry, wenn ich widerspreche, aber:
Das Rentensystem wurde am 17.11.1881 von Bismarck in Form der Kapitaldeckung eingeführt. Diese Form blieb auch zu Beginn der Bundesrepublik bestehen, trotz der schlechten Erfahrungen, die man im Laufe der Jahrzehnte gemacht hat - ich erinnere ganz bewußt an die Jahre 1923 und 1929.
Erst 1957, also 12 Jahre nach Kriegsende, wurde die Rentenversicherung von kapitaldeckend auf das Umlageverfahren umgestellt. Der Grund war, daß viele Menschen, die in Rente gingen oder kurz davor standen, in den Kriegsjahren keine kapitaldeckende Rente aufbauen konnten, ihr Privatvermögen einbüßten (eben weil die Rentenversicherer der 20er, 30er und 40er Jahre nicht mehr existierten) oder schlicht Haus und Hof verloren hatten. Damit diese Menschen nicht vor dem Nichts standen, wurde die Solidargemeinschaft bzw. das Umlageverfahren
eingeführt.
Was bei kapitaldeckenden Rentenversicherungen oft übersehen wird, sind bestimmte mikro- und makroökonomische Bedingungen. Mit Geld ansammeln und von den Zinsen leben ist es nicht getan:
Mikrooekonomische Erfahrungen mit kapitalgedeckten Versicherungen:
Aufgrund der unguenstigen Entwicklung der Altersstruktur wird heute vielfach erwartet, dass die Kapitalverzinsung kuenftig hoeher sein wird als die durchschnittliche „Rendite“, die die Jahrgaenge der heutigen Beitragszahler im Umlageverfahren erzielen koennen. Ob diese Ueberlegenheit der Kapitaldeckung allerdings auch noch gilt, wenn alle Rentenversicherten versuchen, zusaetzlich Kapital anzulegen, ist - wie unten dargelegt - fraglich. Darueber hinaus ist es falsch, die „rohe“ Kapitalverzinsung mit der Rendite einer Rentenversicherung zu vergleichen. Denn eine Versicherung hat Kosten, die gedeckt werden muessen; diese entstehen auch aufgrund der schweren Kalkulierbarkeit von Gefahren (hinzu kommen bei freiwilliger Versicherung Provisionskosten). Zudem muss bedacht werden, dass Kapitalertraege im allgemeinen besteuert werden, waehrend gesetzliche Renten quasi eine Nettogroesse darstellen. Bruttorenditen auf Kapital sind deswegen nicht mit der Umlagerendite vergleichbar. Fuer private Rentenversicherungsvertraege liegen freilich bislang keine Renditeberechnungen vor; private Versicherungen werben auch nicht mit einer erwarteten Rendite. Bekannt ist lediglich, dass es grosse Unterschiede in den von Versicherungsgesellschaften garantierten "Mindest"renten und bei der Hoehe der Gewinnbeteiligung gibt.
Anfang der 90er Jahre wurde offenkundig, dass die privaten Rentenversicherer in Deutschland mit zu niedrigen Lebenserwartungen kalkuliert hatten. Die Laufzeit der Renten ist also laenger, als dies bei der Bemessung des Kapitalstocks fuer die Rentenversicherungen beruecksichtigt wurde. In der Logik des Kapitaldeckungsverfahrens liegt es, dass in einem solchen Fall die Renten gekuerzt werden muessen, damit das angesparte Kapital ausreicht, die laenger zu zahlenden Renten zu finanzieren. Durch Rentenkuerzungen geht jedoch ein Teil der erwarteten Versicherungsleistungen verloren. Entsprechend hat das Bundesaufsichtsamt fuer das Versicherungswesen erlaubt, dass Kosten der unvorhergesehen gestiegenen Lebenserwartung auf juengere Versicherte „umgelegt“ werden. So darf ein Teil der Zinsen, die durch Anlage der Versicherungspraemien der juengeren Versicherten erzielt werden, genutzt werden, um die bereits laufenden Renten weniger zu kuerzen, als dies eigentlich notwendig waere. Ebenso duerfen die Zinsen, die die angelegten Praemien anderer Versicherungssparten erzielen, teilweise fuer diesen Zweck benutzt werden.
Makrooekonomische Probleme einer Kapitaldeckung
Die Vorstellung, das Kapitaldeckungsverfahren, bei dem eine Versichertenkohorte ihre spaeteren Leistungen anspart, sei immun gegen Veraenderungen der Bevoelkerungs- und Erwerbstaetigenstruktur, ist in der Oeffentlichkeit weit verbreitet, gleichwohl aber falsch.
Die makrooekonomischen Wirkungen des Kapitaldeckungsverfahrens haengen davon ab, ob es in einer geschlossenen oder offenen Volkswirtschaft angewandt wird. Heute angespartes Geldvermoegen kann sich nur angemessen verzinsen, wenn dieses Kapital in Produktivkapital gewandelt werden kann. Ob eine rentable Ausweitung des Realkapitalstocks fuer ein kapitalgedecktes Rentensystem in einer geschlossenen Volkswirtschaft moeglich ist, erscheint angesichts der Groessenordnungen, um die es geht, zweifelhaft. Von dem zusaetzlichen Angebot an Sparkapital muessten aufgrund sinkender Zinsen zusaetzliche Investitionsprozesse ausgeloest werden, deren Ertraege hinreichen, um die erwartete Rendite durch zusaetzliches Wachstum sicherzustellen. Dies ist unwahrscheinlich, da in einer geschlossenen Volkswirtschaft einem hoeheren Sparaufkommen eine geringere Konsumnachfrage gegenuebersteht. Fuer den Fall, dass zusaetzlich in Anlagen investiert wuerde, waere dies ceteris paribus mit sinkenden Kapitalrenditen verbunden. Hinzu kommt, dass in einer geschlossenen Volkswirtschaft die Kapitalverzinsung nicht zuletzt von der Entwicklung der Bevoelkerung abhaengt.
Bei einem Schrumpfen der Bevoelkerungzahl vermindert sich spaeter die Zahl der - Geldanlagen suchenden - Erwerbstaetigen im Verhaeltnis zu den Aelteren, die Kapital aufloesen; unter diesen Umstaenden wird die Rendite fuer das eingesetzte Kapital sinken. Das Kapitaldeckungsverfahren bietet in einer geschlossenen Volkswirtschaft somit keinesfalls die Gewaehr dafuer, dass die Aelteren ihre Ansprueche an das erwirtschaftete Produkt erhoehen koennen. Als Ausweg aus dem grundlegenden, demographisch bedingten Problem erscheint ein umfangreicher Kapitalexport. Dies ist nur in offenen Volkswirtschaften moeglich.
Die deutsche Volkswirtschaft ist offen, und es besteht die Moeglichkeit, Kapital zu exportieren, das spaeter als Alterseinkommen repatriiert wird, ohne dass es langfristig zu einer Renditeschwaechung und zu Zinssenkungen im Inland kaeme. Freilich ist zu bedenken, dass viele der Volkswirtschaften, in denen Kapital heute sicher und wachstumstraechtig angelegt werden kann, ebenfalls mit der Alterung der Bevoelkerung zu kaempfen haben. In bezug auf stabile Volkswirtschaften handelt es sich gewissermassen um einen Klub von Bevoelkerungen, die sich aehnlichen Entwicklungen ausgesetzt sehen. Insofern ist auch international eine ertragreiche Kapitalanlage im Kapitaldeckungsverfahren als keineswegs gesichert anzusehen. Die grossen Volkswirtschaften Indien und China beispielsweise stehen aufgrund - sinnvoller - Geburtenbeschraenkungen vor einem dramatischen „Alterungsprozess“, dessen Ausmass groesser ist als die demographische Verschiebung in Deutschland. Selbst wenn diese Volkswirtschaften in den naechsten Jahren einen kraeftigen Wachstumsschub vollziehen koennten, wuerde das Zurueckfuehren des Kapitals in Zeitraeumen anfallen, in denen auch diese Volkswirtschaften mit den Folgen der Alterung zu kaempfen haben werden.
Quelle: Untersuchungsbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin zum Thema Altersvorsorge, 1998
Die vermeintlich „einfache“ Lösung der kapitaldeckenden Rentenversicherung ist also gar nicht so einfach
H.