Doppel-Staatsbürgerschaft bis …
Hallo Michael,
angenommen ein Elternpaar lebt in den USA. Der Vater ist amerikanischer
Staatsbürger, die Mutter deutsche Staatsbürgerin mit Aufenthaltserlaubnis in den USA.
Selbst wenn beide Eltern deutsch wären: Das Kind ist Amerikaner. Alle „typischen“ Einwandererstaaten, von Canada bis Chile, ebenso Australien, haben den Grundsatz: Wer auf unserem Boden geboren ist, ist unser Staatsbürger. Wäre das anders, hätten die ja nie ein eigenes Staatsvolk erhalten! Oder erst in jedem Einzelfall nach langen Ein- oder Umbürgerungsverfahren, zu Zeiten, als es weder Post, Telegraph, Telefon oder sonstwas teliges gab.
Erhält es auch die deutsche Staatsbürgerschaft?
Ja. Jedes Kind, das einen deutschen Elternteil hat, ist automatisch auch deutsch.
Erhält es diese automatisch? Auf Antrag?
Es hat diese „automatisch“. Aber natürlich musst du trotzdem einen Antrag stellen, denn woher sollten die deutschen Behörden sonst von der Existenz diese Kindes erfahren? Lege die Gerburtsurkunde und Belege über die Eltern vor, und schon bekommst du einen deutschen Passe. Das kann, wenn die Eltern unaufmerksam oder gedankenlos sind, jederzeit nachgeholt werden.
Kann es in den USA überhaupt zwei Staatsbürgerschaften haben?
Das weiß ich nicht, vermute aber, dass ja. Eben weil die Amerikaner es sich gar nicht leisten könnten, in diesem Punkt streng zu sein.
Nach deutschem Recht geht es aber nur bis zum 23. Lebensjahr. Dann muss sich das Kind entscheiden.
Mehr, wenn nötig, findest du im Brett „Sonstiges“. Da ging es ursprünglich um den Eintritt eines Deutschen in die US-Army. In einem Unterthread wollte mir dann jemand Nachhilfe in Sachen Staatsangehörigkeit geben und musste von Mail zu Mail zurückstecken. Meine eigenen Kinder hatten auch mal zwei Staatsangehörigkeiten, jetzt sind sie „nur“ noch deutsch.
Gruß
Peter