Staatsbürgerschaft bei Geburt in USA

Hallo,

angenommen ein Elternpaar lebt in den USA. Der Vater ist amerikanischer Staatsbürger, die Mutter deutsche Staatsbürgerin mit Aufenthaltserlaubnis in den USA. Ein Kind wird geboren. Es hat die amerikanische Staatsbügerschaft. Erhält es auch die deutsche Staatsbürgerschaft? Erhält es diese automatisch? Auf Antrag? Kann es in den USA überhaupt zwei Staatsbürgerschaften haben?

Hallo,

wenn ich nicht irre haben die USA ein anderes Staatsbürgerschaftsrecht als wir.

Wenn ich deutsche Eltern habe, und ich werde auf dem Territorium der USA geboren, dann bin ich automatisch Staatsbürger der Vereinigten Staaten. Wobei Hoheitsgebiet auch Schiffe und Flugzeuge einschliesst. Also wird ein Baby, dass in einem us-amerikanischen Flugzeug über Griechenland geboren wird, Staatsbürger der USA. Hier ist es anders.

Wichtig wurde der Unterschied früher beim Wehrdienst. Junge Männer, die teilweise gar nichts von ihrer USA-Staatsbürgerschaft wussten, reisten besuchsweise in die USA und wurden am Flughafen verhaftet, da sie den Wehrdienst in den USA nicht abgeleistet hatten.

Gruss

Andreas

Hi Andreas,

da hab ich ne kurze Frage: Ist der Wehrdienst in den USA nicht freiwillig?
Mein Partner hat die deutsch/amerikanische Staatsbürgerschaft und meinte,
dass es allein am Bürger selbst läge, ob er Dienst leistet oder nicht.
Dazu fällt mir noch ein, dass die Armyleute auch auf der Strasse Leute ansprechen und versuchen, Sie zum Wehrdienst zu überreden (so gesehen in Fahrenheit 9/11 z. Bsp.)

Grüsse Sandra

Hallo Sandra,
zu Zeiten des Vietnamkrieges gab es in den USA die Wehrpflicht („Draft“).
Gruß
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

In den USA gibt es keine Wehrpflicht.

Gruß
Tom

Hallo!

Soweit ich weiß, bekommt das Kind die US Staatsbürgerschaft durch Geburt im Staatsgebiet. Die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt es kraft Geburt durch Abstammung. (Staatsbürgerschaft durch Geburt im Land und Staatsbürgerschaft durch Geburt kraft Abstammung sollte man im Übrigen nicht verwechseln .)

Also im Ergebnis ist es Doppelstaatsangehöriger.

Gruß
Tom

In den USA gibt es keine Wehrpflicht.

Falsch!
Sie ist nur seit nach dem Vietnamkrieg ausgesetzt.

Gruß Ivo

Hallo Andreas,

Wichtig wurde der Unterschied früher beim Wehrdienst. Junge
Männer, die teilweise gar nichts von ihrer
USA-Staatsbürgerschaft wussten, reisten besuchsweise in die
USA und wurden am Flughafen verhaftet, da sie den Wehrdienst
in den USA nicht abgeleistet hatten.

Was ist das für eine Geschichte? Wo hast du die denn her? In den USA gibt es - im Gegensatz zu D - keine Wehrplicht! Oder wolltest du D sagen?

OK, mag sein, das ändert aber nichts daran, dass kein Amerikaner dazu gezwungen wird, anders als in D, einen Wehrdienst abzuleisten. Er wird möglicherweise erfasst, braucht aber nichts zu tun. Er kann sofort studieren, arbeiten usw.

Mein Ausgangsfrage wurde leider immer noch nicht eindeutig beantwortet.

Sind die Kinder nun auch deutsche Staatsbürger oder nicht???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Mag sein. Wie das rechtlich konstruiert ist, ist mir nicht bekannt.

Gruß
Tom

Vielen Dank euch owt

Wehrpflicht für Staatsbürger der USA
Hallo Sandra,

Dazu fällt mir noch ein, dass die Armyleute auch auf der Strasse Leute ansprechen
und versuchen, Sie zum Wehrdienst zu überreden (so gesehen in Fahrenheit 9/11 z. Bsp.)

Werbung um (längerdienende) Freiwillige gibt es natürlich, gibt es auch bei uns, trotz Wehrpflicht.

Mehr zum Thema Wehrpflicht in den USA in meiner Antwort hier drüber an Michael.

Gruß
Peter

PS
Zynische Nachbemerkung:
Was es bei uns gibt, gibt es immer auch in den USA.
Nur meist brutaler und rücksichtsloser!

Manchmal sind die Tendenzen aber gegenläufig:
Bei uns diskutiert man die Abschaffung der Wehrpflicht.
In den USA die Wiedereinführung.

Wehrpflicht für Staatsbürger der USA
Hallo Michael,

Was ist das für eine Geschichte? Wo hast du die denn her? In
den USA gibt es - im Gegensatz zu D - keine Wehrplicht!

Oh doch! Im Augenblick nicht, aber in der Vergangenheit schon!

Bekannteste Fälle von Wehrpflicht-Opfern sind Elvis Presley und Cassius Clay alias Muhammad Ali.

Als RocknRoll noch was ganz Neues war, die erste jugend-eigene Musikkultur der gesamten Musikgeschichte überhaupt, und sich Fans Saalschlachten lieferten, glaubte man, die Szene beruhigen zu können, indem man Elvis einzog und ihn gaaaaanz weit wegschickte - nach Deutschland! Das Ergebnis ist bekannt.

Muhammad Ali, der ursprünglich Cassius Clay hieß, machte sich unbeliebt durch Sprüche wie „Ich bin der Größte“ in einer Zeit, in der es in den USA teilweise noch Apartheid gab und Schwarze gefälligst keine Weißen zu besiegen hatten. Zudem besaß er die Frechheit, vom Christentum zum Islam überzutreten und seinen Namen zu ändern. Deshalb berief man ihn ein. Da er aber verweigerte, obwohl es in den USA kein Recht auf Wehrdienstverweigerung gibt, aberkannte man ihm seinen Weltmeistertitel und steckte ihn ins Gefängnis. Der Spruch „they never come back“ traf auf ihn nicht zu: Nach der Entlassung kam er back, und wie!

Gruß
Peter
der absolut michts vom Boxen hält,
das aber trotzdem mitbekommen hat und davon beeindruckt ist

PS
z. Z. wird in den USA die Wiedereinführung der Wehrpflicht diskutiert,
weil man für die aktuellen imperialen Abenteuer nicht genug Freiwillige findet.

Doppel-Staatsbürgerschaft bis …
Hallo Michael,

angenommen ein Elternpaar lebt in den USA. Der Vater ist amerikanischer
Staatsbürger, die Mutter deutsche Staatsbürgerin mit Aufenthaltserlaubnis in den USA.

Selbst wenn beide Eltern deutsch wären: Das Kind ist Amerikaner. Alle „typischen“ Einwandererstaaten, von Canada bis Chile, ebenso Australien, haben den Grundsatz: Wer auf unserem Boden geboren ist, ist unser Staatsbürger. Wäre das anders, hätten die ja nie ein eigenes Staatsvolk erhalten! Oder erst in jedem Einzelfall nach langen Ein- oder Umbürgerungsverfahren, zu Zeiten, als es weder Post, Telegraph, Telefon oder sonstwas teliges gab.

Erhält es auch die deutsche Staatsbürgerschaft?

Ja. Jedes Kind, das einen deutschen Elternteil hat, ist automatisch auch deutsch.

Erhält es diese automatisch? Auf Antrag?

Es hat diese „automatisch“. Aber natürlich musst du trotzdem einen Antrag stellen, denn woher sollten die deutschen Behörden sonst von der Existenz diese Kindes erfahren? Lege die Gerburtsurkunde und Belege über die Eltern vor, und schon bekommst du einen deutschen Passe. Das kann, wenn die Eltern unaufmerksam oder gedankenlos sind, jederzeit nachgeholt werden.

Kann es in den USA überhaupt zwei Staatsbürgerschaften haben?

Das weiß ich nicht, vermute aber, dass ja. Eben weil die Amerikaner es sich gar nicht leisten könnten, in diesem Punkt streng zu sein.

Nach deutschem Recht geht es aber nur bis zum 23. Lebensjahr. Dann muss sich das Kind entscheiden.

Mehr, wenn nötig, findest du im Brett „Sonstiges“. Da ging es ursprünglich um den Eintritt eines Deutschen in die US-Army. In einem Unterthread wollte mir dann jemand Nachhilfe in Sachen Staatsangehörigkeit geben und musste von Mail zu Mail zurückstecken. Meine eigenen Kinder hatten auch mal zwei Staatsangehörigkeiten, jetzt sind sie „nur“ noch deutsch.

Gruß
Peter

Hallo!

Nach deutschem Recht geht es aber nur bis zum 23. Lebensjahr.
Dann muss sich das Kind entscheiden.

Nein, in diesem Fall nicht. Das gilt nur im Falle des Erwerbes durch Geburt im Bundesgebiet, nicht im Falle des Erwerbes durch Geburt durch Abstammung.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Erhält es auch die deutsche Staatsbürgerschaft?

Ja. Jedes Kind, das einen deutschen Elternteil hat, ist
automatisch auch deutsch.

Erhält es diese automatisch? Auf Antrag?

Es hat diese „automatisch“. Aber natürlich musst du trotzdem
einen Antrag stellen, denn woher sollten die deutschen
Behörden sonst von der Existenz diese Kindes erfahren? Lege
die Gerburtsurkunde und Belege über die Eltern vor, und schon
bekommst du einen deutschen Passe. Das kann, wenn die Eltern
unaufmerksam oder gedankenlos sind, jederzeit nachgeholt
werden.

Interessant. Aber nach deutschem Recht muss man sich doch für EINE Staatsbürgerschaft entscheiden, oder?

Unabhängig davon: Wenn dieses Kind also auch Deutscher ist, hat es dann alle Rechten und Pflichten eines Deutschen? Was wäre, wenn es hier studieren wollte? Wie ein Deutscher? Dann wäre es als Mann auch wehrpflichtig, sobald es 18 wird? Oder nicht, weil es hier keinen Wohnsitz hat? Würde es die deutsche Staatsbürhgerschaft beantragen, müsste es dann zur Bundeswehr?

Wenn ich es mir genau überlege muss es auf jeden Fall zur Bundeswehr, denn die Beantragung hat ja nur noch deklaratorische Wirkung. Es IST ja bereits Detuscher im Sinne des GG. Korrekt?

Gruß

Hallo Tom,

Nach deutschem Recht geht es aber nur bis zum 23. Lebensjahr.
Dann muss sich das Kind entscheiden.

Nein, in diesem Fall nicht. Das gilt nur im Falle des Erwerbes durch Geburt im
Bundesgebiet, nicht im Falle des Erwerbes durch Geburt durch Abstammung.

… vorausgesetzt, der andere betroffene Staat erlaubt dies auch. Ansonsten ist auch in diesem Fall die o. a. Entscheidung fällig.

Gruß
Peter

Hallo!

… vorausgesetzt, der andere betroffene Staat erlaubt dies
auch. Ansonsten ist auch in diesem Fall die o. a. Entscheidung
fällig.

Nein, da muss ich widersprechen, wo soll das stehen? Wenn man die Staatsbürgerschaft beurteilen will, dann muss man die deutsche Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht und die amerikanische nach amerikanischem Recht beurteilen und nichts dabei vermischen, es sei denn, es gäbe einen Staatsvertrag, der anderes vorsieht.

Soweit ich jetzt das deutsche StAG im Kopf habe (ich hab es jetzt nicht nachgelesen) erwirbt man ausnahmslos die deutsche StA durch Geburt durch Abstammung von einem deutschen - ob das jetzt nach amerikanischem Recht sein darf oder nicht ist für diese Frage völlig egal - ein Eingriff der Amerikaner hier wäre außerdem völkerrechtlich auch gar nicht zulässig.

Außerdem ist eine Regelung international zumindest üblich: in dem Falle, in dem eine Staatsangehörigkeit erworben wird, ohne sich dagegen wehren zu können (wie in dem oben genannten Fall), ist die doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft uneingeschränkt zugelassen.

Das einzige, was in diesem konkreten Fall sein könnte ist, dass die Amerikaner sagen: wenn du die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten willst, dann musst du die deutsche aufgeben. Aber das ist eher theoretisch: die Amerikaner sind im Staatsbürgerschaftsrecht als klassisches Einwanderungsland viel toleranter als die Europäer und haben eigentlich kein Problem mit mehrfacher Staatsangehörigkeit.

Gruß
Tom
Gruß
Tom

Hallo!

Wenn ich es mir genau überlege muss es auf jeden Fall zur
Bundeswehr, denn die Beantragung hat ja nur noch
deklaratorische Wirkung. Es IST ja bereits Detuscher im Sinne
des GG. Korrekt?

Ganz genauso ist es - du hast es auf den Punkt gebracht.

Gruß
Tom

Hallo!

… vorausgesetzt, der andere betroffene Staat erlaubt dies
auch. Ansonsten ist auch in diesem Fall die o. a. Entscheidung fällig.

Nein, da muss ich widersprechen, wo soll das stehen?

Das steht in den Bestimmungen des jeweiligen anderen Staates bzw. in zwischenstaatlichen Vereinbarungen der beiden.

Wenn man die Staatsbürgerschaft beurteilen will, dann muss man die
deutsche Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht und die
amerikanische nach amerikanischem Recht beurteilen

Richtig. Dass die USA wie alle Einwanderungsländer großzügigere Regeln hat als die Mehrheit der anderen Länder, habe ich in meiner ersten Antwort gesagt.

Außerdem ist eine Regelung international zumindest üblich: in dem Falle, in dem
eine Staatsangehörigkeit erworben wird, ohne sich dagegen wehren zu können (wie in
(dem oben genannten Fall), ist die doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft uneingeschränkt zugelassen.

Nein, eine solche Regel gibt es nicht. Meine eigenen Kinder mussten ihre durch Geburt erworbene zweite Staatsangehörigkeit mit 23 Jahren abgeben, weil sie die deutsche nicht verlieren wollten.

Gruß
Peter