Stadtwerke bei Stromausfall haftbar?

Hallo, eine Frage:
In einer Großstadt fällt durch einen Defekt bei den Stadtwerken großflächig für einige Minuten der Strom aus. Dabei geht im Privathaushalt ein (recht teurer) Computer kaputt.
Können die Versorger haftbar gemacht werden für den Schaden?
Danke!
LG maja

Hallo,

In einer Großstadt fällt durch einen Defekt bei den
Stadtwerken großflächig für einige Minuten der Strom aus.
Dabei geht im Privathaushalt ein (recht teurer) Computer
kaputt.

wie soll das den passieren? Technisch eigentlich nicht möglich bzw. sicher nicht auf den Stromausfall zurück zu führen.

Können die Versorger haftbar gemacht werden für den Schaden?

Das sollten die AGB regeln.

Ansonsten: http://de.wikipedia.org/wiki/USV

Gruß

S.J.

wie soll das den passieren? Technisch eigentlich nicht möglich
bzw. sicher nicht auf den Stromausfall zurück zu führen.

nun, der Rechner war an und ließ sich, nachdem der Strom wieder ging, nicht mehr anschalten, es tut sich nichts.

wie soll das den passieren? Technisch eigentlich nicht möglich
bzw. sicher nicht auf den Stromausfall zurück zu führen.

nun, der Rechner war an und ließ sich, nachdem der Strom
wieder ging, nicht mehr anschalten, es tut sich nichts.

Im Allgemeinen sollte ein handelsüblicher PC die Unterbrechung der Stromversorgung überleben.

Ein Auto geht ja auch nicht dadurch kaputt, dass der Tank leer ist.

Insofern wäre zu klären, ob der Stromausfall selbst für den Defekt verantwortlich ist oder ob das Gerät selbst mangelhaft war.

Dieser Beweis obliegt, ungeachtet der generellen Haftungsfrage, natürlich dem Kunden. Ich habe da aus technischer Sicht ernsthafte Zweifel, dass ein Sachverständiger, der hierfür im Zweifelsfall herangezogen werden würde, hierzu eine eindeutige Aussage machen könnte.

Gruß

S.J.

Hallo,

In einer Großstadt fällt durch einen Defekt bei den
Stadtwerken großflächig für einige Minuten der Strom aus.
Dabei geht im Privathaushalt ein (recht teurer) Computer
kaputt.

wie soll das den passieren? Technisch eigentlich nicht möglich
bzw. sicher nicht auf den Stromausfall zurück zu führen.

Bei einem einfachen „Stromabschalten“ ist das unwahrscheinlich. Was aber öfters mal passiert, ist, dass der Nulleiter, z. B. bei Bauarbeiten, getrennt wird. Dann kann es je nach Lastverhältnissen zu erheblichen Asymmetrien im Netz kommen, so dass ein angeschlossener Verbraucher erhebliche Überspannung bekommt.

Allerdings müssten in dem Moment sehr viele der an der gleichen Phase laufenden Verbraucher diese Überspannung bekommen und es müsste auch zu vielen Ausfällen kommen.

Grüße

DZDZ

wie soll das den passieren? Technisch eigentlich nicht möglich
bzw. sicher nicht auf den Stromausfall zurück zu führen.

Blödsinn. Besser mal informieren?
Bei einem Stromausfall geht regelmäßig jede Menge Hardware kaputt, weniger durch den Ausfall selbst (den man durch USV eh abfedern kann und muss (als Unternehmer)), sondern durch z.T. erhebliche Überspannungen beim Wiedereinschalten, da kommen dann auch mal 380V aus der 220V-Dose. Zwar nur für Millisekunden, aber das reicht aus, um Netzteile und Motherboards abzufackeln.
Es gibt auch ein passendes Gesetz bzw. eine Verordnung, welche Stromversorger bei solchen Vorkommnissen aus der Haftung nimmt, das Risiko trägt voll der Kunde, siehe § 6 Abs. 1 AVBEltV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden), ausgenommen nur Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Bin kein Starkstromtechniker, aber es ließe sich wohl auch technisch nur schwer anders lösen.
Siehe auch BGH VIII ZR 311/03

3 „Gefällt mir“

Dieser Beweis obliegt, ungeachtet der generellen
Haftungsfrage, natürlich dem Kunden. Ich habe da aus
technischer Sicht ernsthafte Zweifel, dass ein
Sachverständiger, der hierfür im Zweifelsfall herangezogen
werden würde, hierzu eine eindeutige Aussage machen könnte.

Deine „technischen Zweifel“ sind leider falsch. Überspannungen (s.o.) lassen sich sehr gut durch Sachverständige feststellen - und werden auch regelmäßig gemacht, wenn Geschädigte eine entsprechende Versicherung haben. Und aus meinem Alltag kann ich bestätigen, daß durch Stromausfälle von Netzteilen über Motherboards bis zu einzelnen Festplatten und anderen Komponenten alles mögliche abfackelt, inkl. großer RAID-Systeme und dicker Server. Deshalb obliegt auch Unternehmern die Pflicht, ihre EDV-Anlagen entsprechend abzusichern, sonst gibt’s kein Geld von Versicherungen. Also USV, Backups und meist auch Überspannungsschutz.

Aus Erfahrung kann ich aber sagen, daß das Einschicken der Geräte bei geringen Schadenssummen eher die Ausnahme ist, in Einzelfällen aber durchaus vorkommt.

3 „Gefällt mir“

Lesen - Verstehen - Kommentieren

wie soll das den passieren? Technisch eigentlich nicht möglich
bzw. sicher nicht auf den Stromausfall zurück zu führen.

Blödsinn. Besser mal informieren?
Bei einem Stromausfall geht regelmäßig jede Menge Hardware
kaputt, weniger durch den Ausfall selbst (den man durch USV eh
abfedern kann und muss (als Unternehmer)), sondern …

Bevor Du mich hier dumm von der Seite anmachst, solltest Du mal lesen und begreifen was ich geschrieben habe.

Genau das betitelst Du erst als Blödsinn um es einen Satz später zu bestätigen.

Klar kann man wild spekulieren, was alles passiert sein kann, ich halte mich aber an die bekannten Fakten.

Hallo,

Deine „technischen Zweifel“ sind leider falsch. Überspannungen

Zweifel können berechtigt oder unberechtigt sein, aber kaum falsch.

(s.o.) lassen sich sehr gut durch Sachverständige feststellen

Nur dass ein Gutachter unter Umständen den Defekt selbst feststellen kann, in den seltensten Fällen, aber was die Ursache dafür war. Und diese Information ist für Ansprüche sehr viel interessanter.

Gruß

S.J.

(s.o.) lassen sich sehr gut durch Sachverständige feststellen

Nur dass ein Gutachter unter Umständen den Defekt selbst
feststellen kann, in den seltensten Fällen, aber was die
Ursache dafür war. Und diese Information ist für Ansprüche
sehr viel interessanter.

Irrelevant. Wenn ein Stromausfall bestätigt ist und ein Versicherungsnehmer einen Schaden meldet, so wird man gemeinhin annehmen können, daß dieser Schaden kein versuchter Versicherungsbetrug ist. Sonst könnte man als Versicherung gleich zumachen.
Es gibt sicher genug Fälle, bei denen alte Geräte mal schnell für kaputt erklärt werden, aber das ist unternehmerisches Risiko der Versicherung und wird ggf. bei Verdacht auch genauer angesehen. Es ist durchaus abschätzbar, ob ein Überspannungsschaden vorliegt oder eine gezielte Manipulation oder gar ein Schaden in diesem Zusammenhang. Und dazu werden die Geräte bzw. die Platinen auch mal mit dem Mikroskop untersucht.

2 „Gefällt mir“

Kommentieren nur wenn man Ahnung hat…

Bevor Du mich hier dumm von der Seite anmachst, solltest Du
mal lesen und begreifen was ich geschrieben habe.

Ein Strom_ausfall_ hat nunmal eine Strom_anschaltung_ als Folge. Und genau die ist das Problem, da kannst du noch so argumentieren, denn diese beiden Ereignisse müssen zusammen betrachtet werden. Auch kurze Spannungsabfälle schwingen nicht selten mit z.T. erheblichen Überspannungen (Surge) wieder ein. Wenn im Log einer USV ein Spannungabfall vermerkt ist und zeitgleich ein Gerät den Geist aufgibt, kann man bei 95% der Fälle eine Überspannung nach dem Abfall als Ursache ansehen. Und das läßt sich recht gut dokumentieren. Wobei recht oft „nur“ die USV beschädigt wird, sofern der interne Stromkreis galvanisch getrennt war (sog. On-Line USV). Solche USV sind aber in Privathaushalten eher selten anzutreffen. Feinsicherungen helfen da btw. wenig, da die Spannungsspitzen oft weniger als 4ms dauern. Bis da eine Sicherung anspringt, ist das Gerät schon lange hinüber.

Klar kann man wild spekulieren, was alles passiert sein kann,
ich halte mich aber an die bekannten Fakten.

Die Fakten sind nun mal aber, daß nach Stromausfällen durch zu hohe Anschaltungen sehr viele Geräte ausfallen. Wenn dir der technische Hintergrund dazu nicht bekannt ist, dann lohnt eben Spekulation nicht wirklich.

3 „Gefällt mir“

Irrelevant. Wenn ein Stromausfall bestätigt ist und ein
Versicherungsnehmer einen Schaden meldet, so wird man
gemeinhin annehmen können, daß dieser Schaden kein versuchter
Versicherungsbetrug ist. Sonst könnte man als Versicherung
gleich zumachen.

Du hast persönlich noch nicht viel mit Versicherungen zu tun gehabt?

Die sind nicht gerade dafür bekannt großzügig Schäden zu regulieren. Ganz im Gegenteil.

Einfach an die Fakten halten
Zitat aus dem UP:

In einer Großstadt fällt durch einen Defekt bei den Stadtwerken großflächig für einige Minuten der Strom aus. Dabei geht im Privathaushalt ein (recht teurer) Computer kaputt.

Die Frage stellt sich hier nicht, was ggf. danach passiert sein kann.

Die fiktive Frage lautet „durch einen Ausfall geht etwas kaputt“ und bezieht sich auf die Rechtslage. Nun kommst Du unter interpretierst einfach hinein, dass der Defekt nicht durch den Strom ausfall sondern durch das Wiedereinschalten eingetreten ist.

Das mag aus technischer Sicht ja zutreffen, was ich zudem ja auch nie bestritten habe, hat aber mit einer Rechtsfrage nichts zu tun.

Ist ja schön, dass Du hier mit technischem Hintergrundwissen glänzen möchtest, aber darum geht es hier nicht.

Gruß und Ende der Diskussion.

S.J.

1 „Gefällt mir“

[MOD] Leute, Leute …
Ihr wisst doch: nett zueinander sein und so. Bitte!

1 „Gefällt mir“

Die fiktive Frage lautet „durch einen Ausfall geht
etwas kaputt“ und bezieht sich auf die Rechtslage. Nun kommst
Du unter interpretierst einfach hinein, dass der Defekt nicht
durch den Strom ausfall sondern durch das
Wiedereinschalten eingetreten ist.

Ich interpretiere nicht, sondern benenne bekannte Tatsachen. Das gezielte Ausblenden von ebenfalls zwangsweise aufgetretenen Umständen, nämlich die Wiederanschaltung, hilft wenig. Das ist ungefähr das gleiche, wie die Behauptung, daß übermäßiger Starkregen ein Haus nicht beschädigen kann, weil das Regentropfen nicht durch ein Hausdach durchkommen. Die aber oft auftretende Folgen, nämlich Überflutungen von z.B. der Kanalisation etc., einfach auszublenden, ist weder sinnvoll noch hilfreich.

Das mag aus technischer Sicht ja zutreffen, was ich zudem ja
auch nie bestritten habe, hat aber mit einer Rechtsfrage
nichts zu tun.

Technische Gegebenheiten gezielt bei einer Rechtsfrage auszublenden, ist weder sinnvoll noch statthaft. Dafür gibt es nicht umsonst Sachverständige.

Ist ja schön, dass Du hier mit technischem Hintergrundwissen
glänzen möchtest, aber darum geht es hier nicht.

Darum geht es sehr wohl. Denn das Gesamtereignis Ausfall + Anschaltung ist relevant, nicht aber dein Glauben, da könne nichts passieren. Und wenn du glänzen willst, so benenne auch wenigstens die relevanten Verordnungen, hier eben § 6 AVBEltV. Der OP wollte wissen, ob der Energieversorger haftbar ist - und nein, das ist er eben i.d.R. nicht. Und das btw. auch unabhängig von der Frage, ob der Schaden durch Ausfall oder Anschaltung entstand.

4 „Gefällt mir“

Du hast persönlich noch nicht viel mit Versicherungen zu tun
gehabt?

Sogar recht oft, da ich u.a. mit genau solchen Schäden oft zu tun habe.

Die sind nicht gerade dafür bekannt großzügig Schäden zu
regulieren. Ganz im Gegenteil.

Die Kostenrechnung von Versicherungen überlasse den Unternehmen. Ohne begründeten Verdacht ein sehr teures Gutachten zu bezahlen oder einen vergleichsweise billigen TFT-Monitor zu ersetzen - da muss man nicht lange rechnen.

2 „Gefällt mir“

ot: ‚großzügige Regulierung‘ im Schadensfall
Hi!

Die sind nicht gerade dafür bekannt großzügig Schäden zu regulieren. Ganz im Gegenteil.

Hm, ist meine dann die positive Ausnahme?
Habe gerade einen durch den Sturm vor 2 Wochen verursachten Schaden im Außenbereich (Gartenmöbel etc.) in Höhe von mehreren Hundert Euro an meine Hausratversicherung gemeldet (eine große, bekannte Firma).
Ohne dass die von mir auch nur einen Nachweis (z. B. in Form der gemachten Fotos oder irgendwelcher Rechnungen für die kaputten Sachen) sehen wollten oder auch nur einmal rückgefragt haben, haben sie mir vergangene Woche die von mir geschätzte Schadensumme auf mein Konto überwiesen. Zwar mit dem Vermerk „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, aber das braucht mich ja nicht weiter stören, denn mehr als das Gezahlte (das wirklich gerade 1:1 den Ersatz für das Kaputtgegangene deckt (die Versicherung ersetzt erfreulicherweise jeweils den Neuwert :smile:) wollte ich ja auch gar nicht.

Ob’s daran lag, dass ich die Versicherungen das allererste Mal in Anspruch genommen habe? Oder daran, dass der Schaden (zumindest für die; nicht für mich) ein Bagatellfall war? Keine Ahnung. Aber das fällt für mich z. B. unter „großzügige Schadenregulierung“. Und ja, ich gebe zu: Ich war ziemlich baff. (Hoffentlich machen die das wirklich nur bei Bagatellfällen, sonst finanziere ich mit meinen Beiträgen ja Betrüger… :wink: Wobei: Bestimmt machen die das sonst nicht. Denn meine Beiträge sind zu niedrig, als dass da viel Spiel für viele Betrügereien bliebe. :smile:

Gruß
Jadzia

1 „Gefällt mir“

Hallöchen,

Hm, ist meine dann die positive Ausnahme?
Habe gerade einen durch den Sturm vor 2 Wochen

ja, der Sturm war dann im Zweifel auch mal bekannt. Problematisch wird es, wenn bei ansonsten einigermaßen gutem Wetter nur ein Autobesitzer einen Hagelschaden reklamiert. Das gleiche passiert dann bei Überspannungsschäden, bei denen nur ein Versicherungsnehmer einen Schaden meldet und von einem flächendeckenden Stromausfall nichts bekannt ist.

Dies nur nebenbei.

Gruß
Christian

Anmerkung o.T.
Hallo,

Bei einem Stromausfall geht regelmäßig jede Menge Hardware
kaputt, weniger durch den Ausfall selbst (den man durch USV eh
abfedern kann und muss (als Unternehmer)), sondern durch z.T.
erhebliche Überspannungen beim Wiedereinschalten, da kommen
dann auch mal 380V aus der 220V-Dose. Zwar nur für
Millisekunden, aber das reicht aus, um Netzteile und
Motherboards abzufackeln.

Das bedeutet, dass sich die Hersteller nicht an bestehende Normen gehalten haben. Im ‚Surge-Test‘ wird genau dieser Fall getestet. Nur, dass dabei ungefähr 2000V auf den Netzeingang ‚geballert‘ werden, was einem Blitzeinschlag in der Nähe simulieren soll. Mit einem einzigen Bauteil kann man jeglichen Schaden deswegen verhindern.

Daraus ergibt sich dann die Frage: sollte nicht der Hersteller des Gerätes wegen eines offensichtlichen Mangels belangt werden statt des Stromlieferanten?
Gruß
loderunner