Guten Morgen,
kürzlich entstand in feuchtfröhlicher Runde folgende Fragestellung.
Wenn ein Ehepartner den anderen meuchelt, verliert er seine Erbansprüche . Soweit so gut. Aber wie ist das mit der Hinterbliebenenrente ? Ist dieser Anspruch auch futsch ? Wenn nicht, wann kann der Mordende die Rente beantragen bzw. erhalten ? Mit dem Todestag des Ermordeten oder erst nach einer Haftentlassung ?
Ich weiß, dass ist nicht die Sorte Probleme, die die Welt bewegt, aber die Antwort tät mich trotzdem interessieren.
Gruß
Nordlicht
P.S. Zum nächsten Grillabend gibt Limonade, versprochen !