Stammtisch-Problem

Guten Morgen,

kürzlich entstand in feuchtfröhlicher Runde folgende Fragestellung.

Wenn ein Ehepartner den anderen meuchelt, verliert er seine Erbansprüche . Soweit so gut. Aber wie ist das mit der Hinterbliebenenrente ? Ist dieser Anspruch auch futsch ? Wenn nicht, wann kann der Mordende die Rente beantragen bzw. erhalten ? Mit dem Todestag des Ermordeten oder erst nach einer Haftentlassung ?

Ich weiß, dass ist nicht die Sorte Probleme, die die Welt bewegt, aber die Antwort tät mich trotzdem interessieren.

Gruß

Nordlicht

P.S. Zum nächsten Grillabend gibt Limonade, versprochen !

Hallo, ohne genaues zu wissen sage ich mal nein, da der Gesetzgeber sicherlich zu verhindern wissen wird, das jemand auf legalem Wege aus einem Verbrechen einen Vorteil zieht.

P.S. Andere Frage: Jemand tötet seinen verwitweten Vater, es gibt keine weiteren Erben(kein Anspruch auf Erbe, soweit klar). Nun tötet er sich selbst. Erbt dann die Frau des Täters?

MfG

Goetz