Stau ?

Hi. Darf ich eigentlich, wenn ich mich in einem, Stau befinde, auf dem Seitenstreifen bis zur nächsten Ausfahrt vorfahren?? Wenn „Ja“, gibt es da auch Einschränkungen?
Ich meine, dass da 2000 so ein Gesetz verabschiedet wurde.
Grüße
Jochen

also soweit ich weiß, is fahren auf dem seitenstreifen nach wie vor verboten.
wenn damit einer anfangen würd, wär der seitenstreifen wohl binnen kürzester zeit auch dicht…

gruß

michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
nach meiner Info war nur kurzzeitig über diesen Unsinn debattiert worden, niemals allerdings ein Gesetz geändert worden… aber das Ergebnis lässt sich absehen… auf jeder BAB, bei jedem Stau… es gibt reichlich Menschen, die aus reiner Unverfrorenheit auf dem Standstreifen fahren. Diskussionen über solche eventuellen Gesetzesänderungen sollten wohl nur noch geheim ausgeführt werden…
>
Ach, und weil es gerade so schön in die Jahreszeit passt… Nebelschlussleuchten dürfen nur ausserhalb geschlossener Ortschaften bei Sichtbehinderung durch Nebel mit Sichtweiten von unter 50 m benutzt werden. (Nur für all die 70% der Autofahrer, die dies nicht zu wissen scheinen…)
MfG
Michael Zettler
(Sollte ich mich irgendwo geirrt haben, ist dieser Teil meines postings gegenstandslos…)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

was mir dabei noch einfällt…
Hi Michael,
auch nach meinem Wissen ist ein Standstreifen noch immer ein STANDstreifen!
Allerdings gibt es auch Autobahnen, die inzwischen mit dem Schild:
Standstreifen bei Stau mitbenutzen
DAS gilt dann allerdings für ALLE, nicht nur für die „abbieger“.

Thema Nebelschlussleuchte:
Da die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50m angeschaltet werden darf…
Wenn ich nur 50m weit sehen kann, darf ich auch nicht schneller als 50km/h fahren…
Eigentlich sollte das Fahrzeug automatisch abbremsen, sobald die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird!

Ayla, die den Eindruck hat, dass manche Autofahrer einfach schneller werden, wenn sie die Nebelschlussleuchte einschalten… offensichtlich verbessert das die Sicht nach vorn *grübel*

Nebelschlußleuchte…

Ach, und weil es gerade so schön in die Jahreszeit passt…
Nebelschlussleuchten dürfen nur ausserhalb geschlossener
Ortschaften bei Sichtbehinderung durch Nebel mit Sichtweiten
von unter 50 m benutzt werden. (Nur für all die 70% der
Autofahrer, die dies nicht zu wissen scheinen…)
(Sollte ich mich irgendwo geirrt haben, ist dieser Teil meines
postings gegenstandslos…)

Du hast Dich nicht geirrt: Das unötige Einschalten derselben verpflichtet Dich nicht schneller als 50km/h zu fahren.
Dies kann mit DM 80 und einem Punkt in Felnsburg belegt werden.

dennis

*der sich immer über die blender idioten ärgert*

Eigentlich sollte das Fahrzeug automatisch abbremsen, sobald
die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird!

Ayla, die den Eindruck hat, dass manche Autofahrer einfach
schneller werden, wenn sie die Nebelschlussleuchte
einschalten… offensichtlich verbessert das die Sicht nach
vorn *grübel*

Du grübelst richtig: Im Fernsehen war ein Verkehrspsochologe, der das Phänomen der Nebelmassenkarambolagen erörtert hat: Einer fährt im Nebel schnell. Die anderen hintendran haben Angst das Licht des Vordermannes aus den Augen zu verlieren und setzen sich zu Dicht und zu schnell hintendran. Wenn der erste dann irgendwo draufknallt, ist der Rest noch nicht mit dem Fuß vom Gas, bis es weiterscheppert.

dennis

Kann ich nicht folgen
Wenn die Sichtweite unter 50m ist, darf man nur 50 km/h fahren (§ 3 dStVO). Nebelschlussleuchten darf man nur bei einer Sichtweite unter 50m einschalten (§ 17 dStVO). Aber warum sollte man bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte, bei einer Sichtweite unter 50m denn nur 50 km/h fahren dürfen? Ich kann das dem Gesetz jedenfalls nicht entnehmen.

Hi Tom

Sowas nennt sich angepaßte Fahrweise.
Heißt, man darf nicht schneller fahren, als es die Sicht- und
Straßenverhältnisse zulassen.

Wobei da die Meinungen zwischen Polizei und Verkehrsteilnehmer
schon mal kontrovers verlaufen. :smile:

Man darf ja bekanntermaßen nur so schnell fahren, daß man jeder-
zeit vor einem plötzlichen Hindernis zum stehen kommt.

Bei einer Sicht von 50m oder weniger kann man halt nicht über-
mäßig schnell fahren.
Denn 50m sind nicht gerade viel zum reagieren und bremsen.

Gruß, masc

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein Tippfehler meinerseits - Korrektur
Meine Posting war gemeint - als Reaktion auf die Meinung, wenn man rechtswidrigerweise mit Nebelschlussleuchte fährt, so dürfe man nur 50 km/h fahren:

Ohne Tippfehler:

Wenn die Sichtweite unter 50m ist, darf man nur 50 km/h fahren
(§ 3 dStVO). Nebelschlussleuchten darf man nur bei einer
Sichtweite unter 50m einschalten (§ 17 dStVO). Aber warum
sollte man bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte, bei einer
Sichtweite über 50m denn nur 50 km/h fahren dürfen (also bei rechtswidrig eingeschalteter Nebelschlussleuchte)? Ich kann
das dem Gesetz jedenfalls nicht entnehmen.

Wenn die Sichtweite unter 50m ist, darf man nur 50 km/h fahren
(§ 3 dStVO). Nebelschlussleuchten darf man nur bei einer
Sichtweite unter 50m einschalten (§ 17 dStVO). Aber warum
sollte man bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte, bei einer
Sichtweite über 50m denn nur 50 km/h fahren dürfen (also bei
rechtswidrig eingeschalteter Nebelschlussleuchte)? Ich kann
das dem Gesetz jedenfalls nicht entnehmen.

Nun, ich denke, dass das Gesetz eine derartige Fehlverwendung der NSL nicht vorsieht, natürlich ist es nur ein Umkehrschluss, nur 50km/h fahren zu dürfen, wenn die NSL aktiviert ist. Allerdings wäre es technisch unproblematisch, bei vielen neuen Fz. eine automatische Geschwindigkeitsbegrenzung (oder zumindest eine optoakustische Warnung bei Überschreitung) von 50km/h in Verbindung mit der NSL zu verbauen… was sinnvoll wäre, da es einerseits eine Fehlverwendung einschränkt und andererseits einer Geschwindigkeitsübertretung bei entsprechenden Sichtverhältnissen entgegenwirken würde.
MfG
Michael Zettler

1 „Gefällt mir“

Nebelschlussleuchten dürfen nur ausserhalb geschlossener
Ortschaften bei Sichtbehinderung durch Nebel mit Sichtweiten
von unter 50 m benutzt werden. (Nur für all die 70% der

Habe den Artikel gelesen und kann insbesondere dem Teil „Nebelschlußleuchte“ VOLLSTENS ZUSTIMMEN! Was mich aber mal interessieren würde: das gilt doch auch für Nebelscheinwerfer, nicht bloß für Rücklichter, oder? Kann eigentlich jeder 2 bis 12 Zusatzscheinwerfer anbauen und wie er lustig ist anschalten?

Würde mich freuen, könnte ich da etwas genaueres erfahren,

Oliver - der überlegt, sich einen 1.000 Watt-Halogenscheinwerfer an den Kühlergrill zu schrauben…

Vom Gesetz vorgesehen ist es also nicht vorgeschrieben - würde mich auch wundern

Volle Zustimmung
Hallo Michael,

Dein Vorschlag in die neuen Autos so etwas einzubauen halte Ich für das beste. Der Mißbrauch der NSL ist einfach zu groß und die Polizei macht nix, sonst hätte der mündige Bürger etwas mehr respekt das Ding richtig einzuschalten und sich mal den Kopf darüber zu zerbrechen, wnn er einschaltet.

dennis

Stau im Gehirn der NSL-Benutzer
Hallo Oliver,

Prinzipiell kannst Du die Nebelscheinbwerfer immer einschalten. Es heißt ja bei Nebel, Regen oder Schneefall.

Die Dinger sind richtig eingestellt Blendfrei. Da sie bei den heutigen Fahrzeugen in die Frontschürze integriert sind, entfällt die große Verstellbarkeit zum Blenden.

Die NSL ist im Gegensatz dazu immer blendend, da sie mit einer 21 Watt Birne versehen ist. Wie das Bremslicht. Die normale Schlußleuchte hat ja nur 5 Watt.

dennis

Das ist falsch!

Hallo Oliver,

Prinzipiell kannst Du die Nebelscheinbwerfer immer
einschalten. Es heißt ja bei Nebel, Regen oder Schneefall.

Das ist falsch. Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis und sagt uns:
§ 17 StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht ERHEBLICH, ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. NUR BEI SOLCHER WITTERUNG DÜRFEN NEBELSCHEINWERFER EINGESCHALTET SEIN.

D.h. nur bei solcher Witterung, die die Sicht ERHEBLICH behindert, das ist nur der Fall, wenn diese Witterungseinflüße die Sichtweite auf 80m und darunter einschränken.
(Kommentar zur StVO).
Verstoß kostet leider nur 10.- DM. Leider, weil mir die Spinner auf den Keks gehen.

M.

Is das Dein/Euer Ernst???

Hallo Michael,

Dein Vorschlag in die neuen Autos so etwas einzubauen halte
Ich für das beste. Der Mißbrauch der NSL ist einfach zu groß
und die Polizei macht nix, sonst hätte der mündige Bürger
etwas mehr respekt das Ding richtig einzuschalten und sich mal
den Kopf darüber zu zerbrechen, wnn er einschaltet.

Die sollen wegen einer 20.- DM Owi die Autos umbauen??
Is doch nicht Dein/Euer ernst oder?
Ich glaube es gibt wichtiger technische Veränderungen an Fz als sowas.
Aber wenn Du/Ihr das ernst meinen solltet…

M.

Du hast Recht…
Hallo Mike,

Du hast natürlich Recht, doch warum macht die Polizei nix ?? Warum duldet Sie das ?? Warum duldet Sie, daß Radfahrer ohne Licht fahren ??

dennis

Warum nicht ???
Hallo Mike,

Die sollen wegen einer 20.- DM Owi die Autos umbauen??
Is doch nicht Dein/Euer ernst oder?
Ich glaube es gibt wichtiger technische Veränderungen an Fz
als sowas.
Aber wenn Du/Ihr das ernst meinen solltet…

Warum nicht ?? Die bauen doch heutzutage sonst noch genug unnötigen Scheiß ein. Da kommts auf das bißchen nicht an. Mein Auto hat im übrigen einen Vorläufer davon: Die NSL ist als Taster gebaut. Schalte Ich das Licht aus und wieder ein, bleibt die NSL aus.

dennis

Hi Oliver

D.h. nur bei solcher Witterung, die die Sicht ERHEBLICH
behindert, das ist nur der Fall, wenn diese Witterungseinflüße
die Sichtweite auf 80m und darunter einschränken.
(Kommentar zur StVO).

Wer sagt denn das erhebliche Sichtbehinderung 80m und drunter heißt? Ist das nicht eher ziemlich frei auslegbar formuliert… mache fühlen ihre Sicht schon bei 200m Sichtweite erheblich behindert…

Grüßle
Frank K.

SiehemeinArt.,KommentarStVOsagt:
OT