Mal wieder Unsinn.
Hi!
vermutlich wird er
Es wäre schön, wenn Du uns mit Deinen ständigen Vermutungen endlich in Ruhe lassen würdest! Denn in 9 von 10 Fällen sind diese schlicht falsch! (Nicht nur) Ich habe nur nicht jedes Mal Lust, Dir das unter die Nase zu reiben (sonst hätten wir ja sonst nix mehr zu tun…). Das ist der einzige Grund, dass Du hier nicht permanent Widerspruch erntest.
Aber jetzt isses mal wieder soweit:
in den ersten 3 Monaten seiner Arbeitslosigkeit dazu noch nicht gedrängt,
Gerade in den ersten drei Monaten wird der Alg-I-Bezieher dazu gedrängt, Bewerbungen zu schreiben und Vorstellungsgespräche wahrzunehmen!
Grund: In den ersten drei Monaten ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Vermittlung am größten.
Er ist verpflichtet, zumutbare Arbeit aufzunehmen
Auch das ist nicht immer richtig! Vermittlungsvorschlägen (VVs) ist nur dann nachzukommen, wenn unter dem Text eine sog. Rechtsfolgenbelehrung (RFB) steht (siehe dazu auch die korrekten Antworten von /t/stellenvorschlag/6553847/6
Gruß
Jadzia