Stellenvorschlag

Hallo Wissende,

nehmen wir mal an, da ist Mensch, der BWL studiert hat und in den letzten 10 Jahren mit Führungsverantwortung gearbeitet hat. Nun wird er arbeitslos und bekommt regelmäßig Vermittlungsvorschläge von der Agentur für Arbeit. Nun erhielt Mensch einen Vorschlag auf eine Stelle als Sachbearbeiter. Muss er sich bewerben?

DANKE

Hi,

Nun wird er arbeitslos und bekommt regelmäßig
Vermittlungsvorschläge von der Agentur für Arbeit. Nun erhielt
Mensch einen Vorschlag auf eine Stelle als Sachbearbeiter.
Muss er sich bewerben?

Aber nein. Deutschland ist ein freies Land. Kein Mensch muss sich auf irgendwelche Jobs bewerben. Das wäre ja sauber gegen die Menschenrechte *find*

Ob das Nicht-Bewerben jedoch Konsequenzen finanzieller Natur hat, könnte der fiktive Herr BWLler (oder die fiktive Frau BWLlerin, natürlich) sicherlich dem beigefügten Schreiben entnehmen. Allfällige Unklarheiten könnte auch ein Gespräch mit dem zuständigen Menschen bei besagter Agentur besprechen.

*wink*

Petzi

Hallo,

vermutlich wird er in den ersten 3 Monaten seiner Arbeitslosigkeit dazu noch nicht gedrängt, aber nach ALG 1 kommt sehr schnell ALG 2 und das ist Sozialhilfeniveau.

Er ist verpflichtet, zumutbare Arbeit aufzunehmen und ein Sachbearbeiter ist ja kein Müllwerker, obwohl die bereits mehr verdienen als der SB.

Schönen Tag noch.

Hallo, warum antwortest Du? Wirst Du gezwungen?

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DANKE, kann Mensch was mit anfangen.

Hallo Woandershin,
wenn der Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung ausgegeben wurde, dann kann es (wie unten schon beschrieben) zu finanziellen Konsequenzen kommen. Wenn keine Rechtsfolgebelehrung dabei ist, dann kann er es auch sein lassen, sich zu bewerben.

Grüße
Almut

Hallo,
Nein er wurde nicht gezwungen, so wie alle anderen auch nicht gezwungen wurden die dir auf deine Frage geantwortet haben.
Wenn dir eine Antwort nicht gefällt dann ist das Pech.
Wer aber in einem Forum eine Frage stellt der muß auch damit Rechnen das es Antworten gibt die ihm nicht den Hintern pudern oder verblümt, verschönt und verharmlost dargestellt werden.
Gruß SUnny

Hallo,

grundsätzlich muss man als Arbeitsloser alles dafür tun, um da wieder raus zu kommen.
Wichtig für eventuelle finanzielle Konsequenzen ist das was auf dem Schrieb mit dem Stellenangebot draufsteht. Falls Kürzungen drohen steht unter dem Stellenangebot eine Rechtsbelehrung - und da musst Du jetzt selber mal schauen denn wir haben das Schreiben ja nicht vor uns.

Grüße
Jessica

Wenn dir eine Antwort nicht gefällt dann ist das Pech.
Wer aber in einem Forum eine Frage stellt der muß auch damit
Rechnen das es Antworten gibt die ihm nicht den Hintern pudern
oder verblümt, verschönt und verharmlost dargestellt werden.

Hallo Sunny, wenn es so wäre wie Du hier schreibst, hätte ich null Probleme mit seiner Antwort. Nur mit " vermutlich" Laber Laber, ist mir kein Millimeter geholfen. Ich denke der Name man-nehme-an ist hier wohl Programm, ist aber für ein wer weiß was Forum nicht wirklich angemessen.

Zum Glück habe ich hier aber konkrete Antworten bekommen.

See you

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Stellenvorschlag – ot.
Hi!

Hallo, warum antwortest Du? Wirst Du gezwungen?

Bei der Qualität, die er hier regelmäßig abliefert, könnte man fast auf diese Idee kommen UND dass er unter dem Druck (des Gezwungenwerdens) nicht besonders gut arbeitet…

Mach Dir nichts draus (was allerdings schwer ist). Er behelligt hier jeden mit seinen „Weisheiten“.

Gruß
Jadzia

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Mal wieder Unsinn.
Hi!

vermutlich wird er

Es wäre schön, wenn Du uns mit Deinen ständigen Vermutungen endlich in Ruhe lassen würdest! Denn in 9 von 10 Fällen sind diese schlicht falsch! (Nicht nur) Ich habe nur nicht jedes Mal Lust, Dir das unter die Nase zu reiben (sonst hätten wir ja sonst nix mehr zu tun…). Das ist der einzige Grund, dass Du hier nicht permanent Widerspruch erntest.

Aber jetzt isses mal wieder soweit:

in den ersten 3 Monaten seiner Arbeitslosigkeit dazu noch nicht gedrängt,

Gerade in den ersten drei Monaten wird der Alg-I-Bezieher dazu gedrängt, Bewerbungen zu schreiben und Vorstellungsgespräche wahrzunehmen!
Grund: In den ersten drei Monaten ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Vermittlung am größten.

Er ist verpflichtet, zumutbare Arbeit aufzunehmen

Auch das ist nicht immer richtig! Vermittlungsvorschlägen (VVs) ist nur dann nachzukommen, wenn unter dem Text eine sog. Rechtsfolgenbelehrung (RFB) steht (siehe dazu auch die korrekten Antworten von /t/stellenvorschlag/6553847/6

Gruß
Jadzia

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