Hallo Zusammen
Ich interessiere mich, fast identisch mit der hier bereits gestellten Frage, für den Nachweis für die Krankenkasse über die Einkünfte wenn tatsächlich keine Einkünfte vorhanden sind. Da ich befürchte dass meine Frage innerhalb des oben verlinkten Themas nicht mehr beachtet wird, stelle ich sie nun doch noch mal in einem eigenen Thema:
Wäre es möglich eine Steuererklärung einzureichen auch wenn die Einkünfte im Veranlagungszeitraum gleich Null sind? Bearbeitet das FA eine solche Steuererklärung und erteilt einen Bescheid aus dem dann hervorgeht das man keine Einkünfte im Veranlagungszeitraum hatte?
Zweck wäre, ähnlich wie in dem verlinkten Thema, der Forderung der Krankenkasse nach dem Einkommensteuerbescheid nachzukommen.
Danke und Gruß,
ausssi