Steuererklärung

Hallo zusammen,
ich habe mir das „ELSTER Programm“ auf meinem PC „heruntergeladen“. Ich schreibe das in Anführungszeichen, weil ich es leider nicht besser umschreiben kann.

Da ich seit ein paar Jahren weite Wege zur Arbeit habe (und ich das Geld jetzt sehr gut gebrauchen kann), lohnt es sich nun endlich mal eine Steuererklärung zu machen. Ist es richtig, dass ich die letzten 5 Jahre nachreichen kann, da ich noch nie eine abgegeben habe?

Besondere Ausgaben habe ich eigentlich keine. Was soll bzw. kann alles angegeben werden? Wohnung, Fahrkosten, ….?
Wenn ja, unter welchen Nummern finde ich das?
Tut mir leid, für diese etwas bescheidenen Fragen, aber ich sahs gestern wirklich ratlos vor den digitalen Formularen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Huhu, da sind diverse Suchmaschinen ein guter Freund, da verraten dir die Antworten alles

z.B. „fahrtkosten wo eintragen“ oder „Steuererklärung fahrtkosten“ meist siehst du dann schon die Antwort in der Trefferliste.

Da kommen gibt es z.B. pauschalen im Bereich der Werbekosten. Dann auf jeden Fall Zinserträge angeben, da diese erstmal Pauschal mit fast 30% besteuert werden können, wenn die Steuersatz niedriger ist holst du die Differenz zurück.

Hallo,

ich bin auch absoluter Laie, was Steuererklärungen angeht.
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit

gemacht.

Es wird alles sehr gut erklärt und es werden Tipps gegeben.

Bezahlt werden muss erst, wenn man sich zur Abgabe / Übermittlung der Steuererklärung entschließt.

Die Berechnung des „Programms“ stimmte in meinem Fall bezüglich des zu erstattenden Betrages mit dem Bescheid der Finanzbehörde überein.

Ro

PS: Und ja: Du kannst in 2017 Deine Erklärung für das Jahr 2012 machen.

Vielen Dank für deine Antwort

Hast du Erfahrungen? Ist es so teuer wie bei einem Steuerberater? Bzw. hast du einen Anhaltspunkt für mich, was du ungefähr dafür bezahlt hast?

Weiß jemand auch Bescheid, ob ich in einem Jahr mehrere Steuererklärungen abgeben kann? Beispielsweise für 2012 BIS 2017?

Hallo,

hier die Preisliste:

Ich habe die PLUS-Variante gewählt für 25EUR. - Vorteil: Übermittlung elektronisch.
Man braucht also nur „unübliche“ Sonderausgaben in Papierform nachweisen. - bei mir z.B. waren es die Betreuungskosten für die KiTa.

Der Großteil der Erstattung ergab sich bei mir auch nur durch die Wege zur Arbeit (~45km).

Du kannst natürlich alle Erklärungen unmittelbar nacheinander einreichen.
Ich persönlich würde aber erstmal eine abgeben und abwarten, was dabei herauskommt.

Ro

Wenn Du für mehrere Jahre eine Erklärung machen willst, so musst Du darauf achten, dass Du für jedes Jahr eine extra Erklärung machst.
Da sich in jedem Jahr irgendwelche Steuervorschriften ändern, musst Du evtl. verschiedene Versionen von ELSTER installieren.
Optimal ist es, mit dem „frühesten“ Jahr anzufangen, weil man dann für die folgenden Jahre „Datenübernahme aus dem Vorjahr“ machen kann und dann nur noch die Zahlen anpassen muss.
Du fängst an mit dem Hauptvordruck - Adresse, Sonderausgaben (Unterhaltsleistungen, Kichensteuer, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen u.ä.)
Dann brauchst Du als Arbeitnehmer den Vordruck „N“, hier kommen alle Angaben zu Deiner Arbeit rein (Einkommen, gezahlte Steuern, Sozialbeiträge) und die Werbungskosten - hier ist für Dich wohl die Entfernungspauschale relevant!).
Für Fragen gibt es eine kleine Hilfe innerhalb des Elster-Programms und es gibt auch ein Online-Forum, welches weiterhilft:
https://forum.elster.de/anwenderforum/index.php

Viel Erfolg!
Beatrix

Hallo!

Dass man jetzt die Steuererklärung 2012 einreichen kann, ist mir neu. Man hat nach Ablauf des Jahres 4 Jahre Zeit (sofern man keine Steuererklärung machen MUSS), sprich 2013 ginge noch. Vielleicht hat sich aber auch was geändert, oder ich übersehe was.

Du kannst auch mehrere Steuererklärungen auf einmal einreichen. Aber: nach einigen Monaten (waren es 15?) bekommst du Zinsen auf dein Steuerguthaben, und zwar 0,5% pro Monat!
Wenn du einiges zurück bekommst, das Geld aber nicht sofort brauchst, solltest du die Steuererklärung so spät wie möglich machen, denn nirgends sonst bekommst du heute so viel Zinsen.

Hi,

Warum gehst du nicht zur lohnsteuerhilfe? Die machen das für dich für einen Mitgliedsbeitrag bei der lohnsteuerhilfe. Ist einkommensabhängig, wenn du eher viel verdienst, etwas über 100 Euro. Man kann auch austreten.

Die Franzi

Das fand ich damals toll, als ich mehrere Steuerklärungen auf einmal eingereicht habe, und mir das Finanzamt plötzlich Zinsen zahlte, obwohl sie ja gar nichts dafür konnten, dass ich die Erklärung später abgegeben habe. Ehrliche Leute halt. :smiley:

Gruß
Christa

Klar kannst du die Erklärung für 2012 machen, jedoch wird das Finanzamt - solange keine Besonderheiten vorliegen - diese nicht bearbeiten, da 2012 bei Antragsveranlagung bereits festsetzungsverjährt ist.

Blöd nur, daß diese Zinsen im Zufluß-Jahr wieder als Zinseinnahme anzugeben sind. Siehe Anlage KAP, Zeile 19.
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Na ja, bei den Zinsen, die man heutzutage für Geldanlagen bekommt …

Naja, da hat man ja 801€ frei. Wenn man die ausschließlich mit diesen Zinsen erreicht, muß man schon knapp 5000€ zurück bekommen.

Naja, ich wollte es doch nur erwähnt haben, daß die FA-Zinsen zu den eigenen addiert werden.
Wenn wer mit der Summe unter 801 liegt, dann sind die FA-Zinsen ein echtes Geschenk.
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Hi,

das glaube ich nicht.
Wenn Du ein Auto hast, hast Du auch eine Kfz-Haftpflicht.
Und vielleicht eine Privat-Haftpflicht?
Und eine Unfallversicherung?
Ganz sicher hast Du Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Das o.g. kommt alles in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Wenn Du Elster-Ersttäter bist, dann empfehle ich Dir, die normalen Papier-Formulare* durchzulesen und neben den PC zu legen oder sogar diese erst auszufüllen und dann erst die Zahlen in Elster einzutüddeln. Du findest Dich dann besser zurecht.
*Mantel, Anlagen N + Vorsorgeaufwand + KAP

Gruß
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Klar kannst Du das. Sogar am selben Tag.

Nicht ganz.
Für 2012 ist der Zug für Dich bei Antragsveranlagung abgefahren.
2017 kannst Du erst machen, wenn das Jahr 2017 rum ist.

Also machst Du jetzt auf jeden Fall 2013. Frist ist der 31. Dez. 2017.
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Hier kannst Du alle Formulare ansehen oder ausdrucken, auch die für die Vorjahre klickmich

Beatrix, Hand aufs Herz:
Wann hast Du zuletzt Deine Steuererklärung gemacht und die Sozialbeiträge in die Anlage N eingetragen?

:wink:

Moin,

in der Lohnsteuerbescheinigung werden die gezahlten SV-Beiträge für AN und AG aufgelistet.

Ja, schon. aber ist das jetzt ein Widerspruch zu meiner Frage?
In der Anlage N gibts keine Felder zum Eintragen der Soz,beiträge.

Auf welchem Schlauch stehe ich denn? :wink:
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