Steuererklärungspflicht wenn man von Ersparnissen lebt?

Hallo,

bin ich, wenn ich mehr als 1 Jahr nur von Ersparnissen lebe, für dieses Jahr verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und kann meine Krankenkasse ergo eine Kopie des Steuererbescheides einfordern?
Das Finanzamt fordert bis dato nichts, nur die Krankenkasse will Belege. Ist das gerechtfertigt?

Danke für Tips, Paran

Hallo,

ja das ist es , da es in Deutschland eine Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse gibt, wenn du nicht als AN pflichtversichert bist oder über eine PKV.

Alles nachzulesen im Sozialgesetzbuch einschließlich der Forderung der Krankenkasse nach Belegen über deine Einkünfte.

???

Wo denn da?

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5. Buch des SGB

Hallo,

das ist lästig. Aber Danke für die Info.

Gruß, Paran

Steht da aber nicht. Zumindest nicht so, wie du es hier darstellst. Z.B. kommt das Wort „Einkommensteuererklärung“ darin garnicht vor.

Merke: Wenn man keine Ahnung hat, dann ist Schweigen eine Option, über die man trefflich nachdenken kann.

Hallo,

genau das:

Wenn man keine Ahnung hat, dann ist Schweigen eine Option, über die man trefflich nachdenken kann.

solltest du dir einmal über den PC schreiben.

Die Aussage

bin ich, wenn ich mehr als 1 Jahr nur von Ersparnissen lebe

ist zwar schön, aber sie muss auch bewiesen werden.
Sonst würde sich ja jeder Millionär (alleine in NRW haben wir davon ja mehr als 400 Stück)
für einen Appel und ein Ei
bei der gesetzlichen Krankenversicherung einschleichen.

Hallo Paran,
eine Pflicht zur Steuererklärung gibt es grob nur
a) du hast Einkommena aus Kapital, Vermietung das noch nicht versteuert wurde (z.B. sind Zinseinkünfte schon mit der Abgeltungsteuer „vorversteuert“, so dass es keine Pflicht gibt darüber noch einmal eine Steuererklärung ab zu geben)
b) du warst selbständig und bist nicht beim Finanzamt abgemeldet

Was ganz anderes ist der „Beweis für deine Krankenkasse“. Dieser Fall tritt eben selten ein und ist rechtlich kaum behandelt. Ein Beweis könnte meiner Meinung nach über den Rückgang deines Vermögens darstellen über deine Kontoauszüge. Das ist aber nur meine unsichere Interpretation. Sicher ist aber du kannst nur vorlegen was real vorhanden ist!!

Belege doch einmal deine Aussage mit der Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Du erzählst hier irgendetwas, was du dir so in deiner kleinen Weltsicht zurechtgereimt hast, sagst dann blumig, das stünde im SGB V (schonmal das SGB V gesehen? Ganz schöner Klotz. Wenigstens den Paragraphen könnte man angeben, aber wahrscheinlich kennst du den nicht: http://dejure.org/gesetze/SGB_V/206.html) und pampst bei Rückfragen einfach nur rum, ohne etwas sinnvolles beizutragen.

Das sieht ziemlich ahnungslos aus.

Hallo,

na siehste du kannst ja gockeln…:slight_smile:

Dann lies doch mal im Gesetz, da steht das nämlich nicht was du hier sagst. Also solltest du deine Aussage vielleicht anderweitig untermauern, vielleicht mit Hinweis auf Rechtsprechung oder so. Oder falls du das nicht kannst, weil du einfach mal so ein bisschen Halbwissen gemischt mit Mutmaßung zum Besten gegeben hast: einfach mal die Klappe halten ist manchmal eine erwägenswerte Alternative.

Nirja hat schon ein paar Gründe genannt, warum eine EkSt-Erklärung Pflicht sein kann. Sie ist auch Pflicht, wenn man z. B. Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder ALG1 bekommen hat, oder wenn man als Paar die Steuerklassen 3/5 hatte.
Eventuell ist sie auch Pflicht, wenn man Kapitalerträge hatte, von denen nur die Kapitalertragsteuer aber nicht die Kirchensteuer (falls man in der Kirche ist) abgezogen wurde.

Zusätzlich kann die EkSt-Erklärung (auch ohne Pflicht) sinnvoll sein, wenn man weniger als den Grundfreibetrag an Einkünften hatte, aber z. B. von den Kapitalerträgen Steuern abgezogen wurden, oder wenn man nur einen Teil des Jahres Lohn/(Gehalt bekommen hat. In diesen Fällen kann es zu netten Steuererstattungen kommen.

Die Steuererklärung ist außerdem als Beleg für die KKasse sinnvoll, weil über die Zahlen im Steuerbescheid, der danach vom FA kommt, erfahrungsgemäß nicht lange diskutiert werden muss. Das spart dann Zeit und Nerven.
Für die KK dürften aber evtl. auch Einkünfte relevant sein, die nicht versteuert werden, z. B. 450€-Job und Geld als Übungsleiter.

Danach kann man mal googeln oder bei der Krankenkasse fragen.
Idee: Da alle KK nach den gleichen Spielregeln arbeiten, kann man sensible Fragen auch erst mal bei einer anderen KK als der eigenen stellen.

Gruß JK

Vielleicht solltest du einfach mal lesen lernen

es steht nämlich alles in dem von dir verlinkten §

§ 206
Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten

vor allem das hier

Er hat auf Verlangen die Unterlagen, aus denen die Tatsachen oder die
Änderung der Verhältnisse hervorgehen, der Krankenkasse in deren
Geschäftsräumen unverzüglich vorzulegen

Nach diesem § dürfen die Krankenkassen verlangen, dass Ihnen die Originale der Einkommenssteuerbescheide in ihren Geschäftsräumen vorgelegt (nicht ausgehändigt) werden. Auch das Bundessozialgericht hat unter anderem in seinem Urteil vom 26. September 1996 (Az.: 12 RK 46/95 -BSGE 79, 133, 139) entsprechende Entscheidungen getroffen.

§ 206
Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten

Er hat auf Verlangen die Unterlagen, aus denen die Tatsachen oder die
Änderung der Verhältnisse hervorgehen, der Krankenkasse in deren
Geschäftsräumen unverzüglich vorzulegen
Nach diesem § dürfen die Krankenkassen verlangen, dass Ihnen die
Originale der Einkommenssteuerbescheide in ihren Geschäftsräumen
vorgelegt (nicht ausgehändigt) werden. Auch das Bundessozialgericht hat
unter anderem in seinem Urteil vom 26. September 1996 (Az.: 12 RK 46/95
-BSGE 79, 133, 139) entsprechende Entscheidungen getroffen.

Jaja, soweit klar. Wenn ich einen Bescheid habe, dann dürfen sie ihn sehen. Wenn ich nun aber keinen habe, was dann? Genau darum geht es in der Frage, und weder aus dem Urteil noch aus dem Gesetz wurde das konkretisiert.
Schaun wir doch mal, was die Krankenkassen sagen:
GKV Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 11. Juni 2013:

Peng.

Hallo Zusammen,

mich interessiert die Fragestellung von Paran ebenfalls und ich hoffe es wird daher gedulted dass ich mich in dieses Thema einklinke, anstatt einen eigenen Thread zu eröffnen. Meine Frage hierzu währe:
Könnte man eine Einkommensteuererklärung machen obwohl man nullkommanull Einkünfte im Veranlagungszeitraum hatte, um mit dem Bescheid den erforderlichen Nachweis für die Krankenkasse zu erbringen?

Gruß,
ausssi