Nirja hat schon ein paar Gründe genannt, warum eine EkSt-Erklärung Pflicht sein kann. Sie ist auch Pflicht, wenn man z. B. Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder ALG1 bekommen hat, oder wenn man als Paar die Steuerklassen 3/5 hatte.
Eventuell ist sie auch Pflicht, wenn man Kapitalerträge hatte, von denen nur die Kapitalertragsteuer aber nicht die Kirchensteuer (falls man in der Kirche ist) abgezogen wurde.
Zusätzlich kann die EkSt-Erklärung (auch ohne Pflicht) sinnvoll sein, wenn man weniger als den Grundfreibetrag an Einkünften hatte, aber z. B. von den Kapitalerträgen Steuern abgezogen wurden, oder wenn man nur einen Teil des Jahres Lohn/(Gehalt bekommen hat. In diesen Fällen kann es zu netten Steuererstattungen kommen.
Die Steuererklärung ist außerdem als Beleg für die KKasse sinnvoll, weil über die Zahlen im Steuerbescheid, der danach vom FA kommt, erfahrungsgemäß nicht lange diskutiert werden muss. Das spart dann Zeit und Nerven.
Für die KK dürften aber evtl. auch Einkünfte relevant sein, die nicht versteuert werden, z. B. 450€-Job und Geld als Übungsleiter.
Danach kann man mal googeln oder bei der Krankenkasse fragen.
Idee: Da alle KK nach den gleichen Spielregeln arbeiten, kann man sensible Fragen auch erst mal bei einer anderen KK als der eigenen stellen.
Gruß JK