Vorab schon mal Danke für die Bemühungen
1.) Wird der Steuerfreibeterag, wenn man Halbaisenrente bezieht um
den Halbwaisenbetrag gemindert?
2.) Wenn man über den Steuerfreibetrag kommt, muss man dann die
Halbwaisenrente zurückzahlen?
3.) Gilt ähnliches bei dem Kindergeld?
4.) Werden Einnahmen durch einen 400 € Job mit angerechnet?
Als Beispiel:
- 3.300 € Einkünfte Brutto auf Lohnsteuerklasse 1
- ca. 1000 € Einkünfte durch einen 400 € Job
- ca. 230 € Halbwaisenrente Monatlich = 2.760 € im Jahr
Was muss eventuell zurück gezahlt werden?
Hi,
1.) Wird der Steuerfreibeterag, wenn man Halbaisenrente
bezieht um
den Halbwaisenbetrag gemindert?
wo steht etwas zu einem „Halbwaisenbetrag“, bitte Fundstelle angeben
2.) Wenn man über den Steuerfreibetrag kommt, muss man dann
die
Halbwaisenrente zurückzahlen?
das wäre eine Frage zum Rentenrecht, beim Steuerrecht ist keine Rückzahlung geregelt
3.) Gilt ähnliches bei dem Kindergeld?
dazu müsste erst mal Frage 1 klar sein
4.) Werden Einnahmen durch einen 400 € Job mit angerechnet?
steuerlich: nein
rentenrechtlich: falsches Brett
Schöne Grüße
C.
joku
3
Waisenrente und Steuer:
Es ist nur der „Ertragsanteil zu versteuern“
http://www.google.de/search?hl=de&q=waisenrente+Steu…
/t/est-wird-halbwaisenrente-besteuert/3566784
400€-Job und Steuer:
Muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden, wenn der Arbeitgeber die pauschale Steuer zahlt.
Job auf Lohnsteuerklasse 1:
Falls Steuern abgezogen wurden, dürfte sich eine Steuererklärung lohnen.
Einkünfte aus Sicht des Kindergelds:
Brutto minus gesetzliche Sozialversicherung minus Werbungskostenpauschale 920€
Waisenrente minus 102€
400€-Job minus 180€
alles zusammen muss unter 7680€ bleiben, sonst ist das KG futsch.
mehr: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
Gruß JoKu