Guten Tag,
ein Arbeitnehmer lebt seit 01.01. dauernd getrennt von seiner Frau in eigener Wohnung. In entsprechender Erklärung wird angegeben, dass der Umzug am 01.01. stattfand. Wie verhält es sich mit der Steuerklasse des Arbeitnehmers (derzeit 3)? Wird die Steuerklasse im selben oder im folgenden Jahr angepasst? (auf 1).
Vielen Dank für die Antworten.
ein Arbeitnehmer lebt seit 01.01. dauernd getrennt von seiner
Frau in eigener Wohnung.
Dann ist eine gemeinsame Veranlagung für das laufende Jahr nicht mehr möglich.
sich mit der Steuerklasse des Arbeitnehmers (derzeit 3)? Wird
die Steuerklasse im selben oder im folgenden Jahr angepasst? (auf 1).
Man sollte sie sofort ändern lassen, sonst wird eine nicht unerhebliche Nachzachlung fällig.
Ehegattenveranlagung
Hi,
schau mal
/t/nebenwohnsitz-in-der-selben-stadt/4947247/6
an
Schöne Grüße
C.