wir (meine Frau und ich) sind jeweils in Steuerklasse IV. Nun ist meine Frau arbeitslos geworden. Die Arbeitsagentur teilte uns mit, dass ein eventueller Steuerklassenwechsel zu einer Leistungskürzung führen würde.
Nun stellt sich mir aber die Frage, von wem die Arbeitsagentur von einem Steuerklassenwechsel erfahren würde, wenn ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkäme.
Nun stellt sich mir aber die Frage, von wem die Arbeitsagentur von einem Steuerklassenwechsel erfahren würde, wenn ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkäme.
Durch Routine-Datenabgleich mit anderen Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern zum Beispiel.
Wozu wird diese Frage gestellt? Ich hoffe (in meiner grenzenlosen Gutmütigkeit) doch sehr, lediglich aus Interesse und nicht, weil man einen eventuellen Steuerklassenwechsel der Ehefrau in die V verschweigen will?!
Davon würde ich abraten. Denn es käme früher oder später raus – und dann ist das mindestens eine Ordnungswidrigkeit, je nachdem, wie hoch der Betrag ist, um den die AA betrogen wurde und inwiefern Vorsatz angenommen werden kann (Stichwort „Leistungserschleichung“), kann das auch ganz schnell vors Strafgericht führen!
Hallo Markus (?),
hallo Liza,
Datenabgleich ist so korrekt. Aber jedem Fragesteller, dessen Partner in die AV eingezahlt hat, gleich „Leistungserschleichung“ vorzuwerfen, halte ich für fragwürdig.
Das System der Querprüfung wird nach komplettem Einsatz der neuen Steuernummern noch zunehmen, auch wenn das jetzt noch vehement zurückgewiesen wird.
Nun stellt sich mir aber die Frage, von wem die Arbeitsagentur
von einem Steuerklassenwechsel erfahren würde, wenn ich meiner
Mitwirkungspflicht nicht nachkäme.
Spätestens dann, wenn du deine Gehaltszettel vorlegen musst!