Liebhaberei
Hi,
Martin hat ja schon einiges richtig gestellt…
Zur Liebhaberei: Wenn es gleich absehbar ist, dass mit dem Gewerbe kein Gewinn zu erzielen sein wird (Totalgewinn für die Dauer des Betriebs insgesamt), dann sind die Verluste auch schon im ersten Jahr nicht abziehbar.
siehe auch
/t/liebhaberei-durch-abschreibung-im-eigenheim/1620025
/t/verschiedene-taetigkeiten-in-einer-erklaerung/155…
Schöne Grüße
C