ESt / selbständige und nichtselbständige Arbeit
Servus,
darf ich?
Aus der Summe
von alldem ergibt sich
der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Wenn man mit der selbständigen Tätigkeit Verlust macht, dann
ist das „Pech für’s Finanzamt“, weil sich dadurch ja
das zu versteuernde Einkommen
und somit
die festzusetzende Einkommensteuer
reduziert.
Nun hat das Finanzamt es aber nicht gern, „Pech gehabt“ zu
haben, deshalb nimmt es
in den fraglichen Fällen von vornherein, vom ersten Jahr an
an, dass die Tätigkeit, mit der man da ständig Verlust macht, aus
Liebhaberei betrieben wird
oder lässt diese Möglichkeit zumindest offen, indem die Veranlagung im Hinblick auf diese Möglichkeit vorläufig erfolgt.
Ich hoffe, Du bist da jetzt nicht sauer, aber ich halte es für ganz wichtig, bei der Diskussion einer abstrakten Materie keine Begriffe aus dem Bauch heraus zu entwickeln. Dann weiß nämlich kein anderer, woran er ist, und er hat auch keine Möglichkeit, den neu kreierten Begriff mit dem in Verbindung zu bringen, was er schon weiß.
Das ist an sich nichts Dramatisches, aber wenn dann am Ende etwas herauskommt, was nicht richtig ist (die von Dir implizierte These, in den ersten Jahren erklärte Verluste aus Liebhaberei würden sich steuerlich auswirken, und erst später nicht mehr), ist es schon nützlicher, die allgemein definierten Begriffe zu verwenden: Dann wird diese These nämlich leichter verifizierbar, etwa an Hand von anderen Quellen. Wer z.B. in einer Bibliothek nach dem Stichwort „Steueraufkommen“ sucht, landet ausschließlich bei Literatur zu makroökonomischen Themen und ist damit für die vorgelegte Frage auf dem Holzweg.
Schöne Grüße
MM