Steuern aus nicht selbständiger Arbeit

Hallo,

wie ist die Sachlage, wenn man neben der nicht selbständiger Arbeit (Angestellter) noch selbständig eine Dienstleistung anbietet und das/die Einkommen versteuern muss.

Kann man dann die Steuern, die man als Angestellter zu zahlen hat mit den Steuern/Ausgaben aus der selbständiger Arbeit verrechnen?

Wenn man eine private Firma aufbauen muss, sind die Ausgaben, die man tätigen muss, wesentlich höher als der Gewinn. Ist es dann möglich bei der Steuererklärung die Einnahmen/Ausgaben zu "michen’?

Ich hoffe, die Frage ist verständlich. Vielleicht kann mir jemand eine Antwort geben.

Für die Mühe und die Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Gruß,

Robert

Hallo Robert,

Grundsätzlich ist ein Verlustausgleich möglich. Will also heißen: Positive Einkünfte können mit solchen die negativ sind, verrechnet werden.

Allerdings ist dabei zu beachten , dass der sog. horizontale Verlustausgleich dem vertikalen VA vorgeht. Unter dem horizontalen VA versteht man die Verrechnung von pos. und neg. Einkünften innerhalb der gleichen Einkunftsart.

Ist dies aber aufgrund der Sachlage nicht möglich, also gibt es in einer Einkunftsart (nicht selbstständige Arbeit) nur pos. Einkünfte und lassen sich diese nicht anderweitig verrechnen, so kommt der o.g. vertikale VA zur Anwendung und demnach eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten.

Allerdings gibt es noch je nach Sachlage u.U. besondere Verlustausgleichsverbote zu beachten.

VG
Sebastian

Hallo Robert,

bei der Einkommenssteuererklärung werden alle Einkommensarten addiert, egal was es ist (nichtselbständige Tätigkeit, selbständige Tätigkeit, freiberufliche Tätigkeit, Vermietung/Verpachtung, Kapitaleinkünfte, etc.) Aus der Summe von alldem ergibt sich das persönliche Einkommen, das der Ermittlung des Steuersatzes zugrunde liegt.

Wenn man mit der selbständigen Tätigkeit Verlust macht, dann ist das „Pech für’s Finanzamt“, weil sich dadurch ja das Gesamteinkommen und somit das Steueraufkommen reduziert.

Nun hat das Finanzamt es aber nicht gern, „Pech gehabt“ zu haben, deshalb nimmt es nach einigen Jahren an, dass die Tätigkeit, mit der man da ständig Verlust macht, aus Liebhaberei betrieben wird. Das heißt: Irgendwann sollten sich entweder Gewinne einstellen, oder man sollte dem FA glaubhaft klar machen können, warum sich da immer noch keine Gewinne einstellen, obwohl man doch mit dieser anderen Tätigkeit so gerne Geld verdienen würde.

Das mit der „Liebhaberei“ hat man wohl deshalb so festgelegt, damit nicht jemand sein Hobby benutzt, um das Steueraufkommen zu senken.

Schöne Grüße

Petra

ESt / selbständige und nichtselbständige Arbeit
Servus,

darf ich?

Aus der Summe
von alldem ergibt sich

der Gesamtbetrag der Einkünfte.

Wenn man mit der selbständigen Tätigkeit Verlust macht, dann
ist das „Pech für’s Finanzamt“, weil sich dadurch ja

das zu versteuernde Einkommen

und somit

die festzusetzende Einkommensteuer

reduziert.

Nun hat das Finanzamt es aber nicht gern, „Pech gehabt“ zu
haben, deshalb nimmt es

in den fraglichen Fällen von vornherein, vom ersten Jahr an

an, dass die Tätigkeit, mit der man da ständig Verlust macht, aus
Liebhaberei betrieben wird

oder lässt diese Möglichkeit zumindest offen, indem die Veranlagung im Hinblick auf diese Möglichkeit vorläufig erfolgt.

Ich hoffe, Du bist da jetzt nicht sauer, aber ich halte es für ganz wichtig, bei der Diskussion einer abstrakten Materie keine Begriffe aus dem Bauch heraus zu entwickeln. Dann weiß nämlich kein anderer, woran er ist, und er hat auch keine Möglichkeit, den neu kreierten Begriff mit dem in Verbindung zu bringen, was er schon weiß.

Das ist an sich nichts Dramatisches, aber wenn dann am Ende etwas herauskommt, was nicht richtig ist (die von Dir implizierte These, in den ersten Jahren erklärte Verluste aus Liebhaberei würden sich steuerlich auswirken, und erst später nicht mehr), ist es schon nützlicher, die allgemein definierten Begriffe zu verwenden: Dann wird diese These nämlich leichter verifizierbar, etwa an Hand von anderen Quellen. Wer z.B. in einer Bibliothek nach dem Stichwort „Steueraufkommen“ sucht, landet ausschließlich bei Literatur zu makroökonomischen Themen und ist damit für die vorgelegte Frage auf dem Holzweg.

Schöne Grüße

MM

Liebhaberei
Hi,

Martin hat ja schon einiges richtig gestellt…

Zur Liebhaberei: Wenn es gleich absehbar ist, dass mit dem Gewerbe kein Gewinn zu erzielen sein wird (Totalgewinn für die Dauer des Betriebs insgesamt), dann sind die Verluste auch schon im ersten Jahr nicht abziehbar.
siehe auch
/t/liebhaberei-durch-abschreibung-im-eigenheim/1620025
/t/verschiedene-taetigkeiten-in-einer-erklaerung/155…

Schöne Grüße
C