Verschiedene Tätigkeiten in einer Erklärung

Hi,

angenommen jemand hat ein Gewerbe angemeldet, das nach fünf Jahren noch keinen Gewinn abwirft und das er vorübergehend still legen möchte um es später wieder aufzugreifen. Geht das? Wie verhält es sich in dem Fall mit dem erwirtschafteten Minus, kann man das vortragen und bei einer erneuten Aufnahme wieder anbringen? Falls dies möglich ist, wie lange kann man ein Geschäft pausieren lassen?

Desweiteren interessiert mich, wenn man in eine Erklärung verschiedene Tätigkeiten einbringt, die im Grunde nur peripher miteinander etwas zu tun haben, ein Gewerbe sozusagen bestenfalls aussetzt und schlimmstenfalls floppt, ein anderer Teil davon nach drei Jahren Gewinn abwirft, sollte man dann rückwirkend ein weiteres Gewerbe anmelden?

Im Grunde wurden hier mal drei Säulen die sich zu eigenen Bereichen entwickelten, in einer Erklärung abgegeben. Wenn nun das Finanzamt sagt, nach fünf Jahren ist Schluß mit lustig, wäre das ja nicht wirklich richtig, da ein Bereich immerhin Gewinne langsam abwirft.

Was tun? Bzw. ist nach fünf Jahren roter Zahlen in Gänze Schluß oder gibt es hier Ausnahmeregelungen?

Danke und ciao,

Romana

Hi,
Steuerrecht ist nie so gradlinig wie deine Fragen vermuten lassen.

Dein Problem nennt sich Liebhaberei und meint damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähige Verluste.
Was tust du denn eigentlich? Was sind die drei Säulen???

Man unterscheidet so grob danach, ob es sich um ein reines Hobby handelt wie z.B. Malerei, Bastelarbeiten-Verkaufen etc. oder ob es eine Tätigkeit ist, mit denen viele Gewinne erwirtschaften. Bei denen wird untersucht, warum die Verluste entstanden sind und ob der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten einen Totalgewinn = auf den Zeitraum des Betriebs von Anfang bis zur Betriebsaufgabe erwirtschaften kann. Eine Ferndiagnose dazu ist sehr schwierig (eher unmöglich), es kommt auf die Struktur der Ausgaben an.

Zeitlich ist auch so eine Sache. Ist es ein reines Hobby und gleich mit hohen Verlusten, so kann eine „Liebhaberei“ auch schon für das erste Jahr angenommen werden, notfalls rückwirkend vom 4. Jahr zurückblickend!!!
Bei den normalen Betrieben wird oft auch mal 5 - 10 Jahre die Verluste akzeptiert, es kommt auch auf die „Story“ an. Und an welchen Sachbearbeiter man gerät.

Verluste werden vorrangig mit Einkünften des gleichen Jahres verrechnet (mit Einschränkungen der Höhe nach), erst wenn es nur Verluste gab, kann man die auf andere Jahre übertragen.

Insgesamt würde ich dir den Besuch eines Steuerberaters empfehlen, auch schon vor Erklärungsabgabe, weil der es vielleicht geschickter formulieren kann.

Das wars mal fürs erste, was mir so spontan einfällt

Viele Grüße
Cirwalda

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Hi Cirwalda,

wie kommst Du zu der Aussage mein „Problem“ sei Liebhaberei, wenn Du nicht mal genau weißt, was ich tue?

Dennoch danke für Deine Information. Das Problem ist zwischenzeitlich gelöst. Es bedarf keiner unterschiedlichen Gewerbeanmeldungen, sondern nur in den Steuererklärungen muß es unterschiedlich gehandhabt werden.

Ciao,
Romana

Hallo Romana,

wie kommst Du zu der Aussage mein „Problem“ sei Liebhaberei,
wenn Du nicht mal genau weißt, was ich tue?

Der Fachausdruck für Tätigkeiten, die nur Verluste einbringen und deshalb steuerlich nicht anerkannt werden, ist „Liebhaberei“. Ich wollte dich nicht beleidigen. Es ist ein schönes Beispiel, dass das Steuerrecht so kompliziert ist und so viele Fachwörter hat, dass es keiner mehr versteht.

Machs gut
Cirwalda

Dennoch danke für Deine Information. Das Problem ist
zwischenzeitlich gelöst. Es bedarf keiner unterschiedlichen
Gewerbeanmeldungen, sondern nur in den Steuererklärungen muß
es unterschiedlich gehandhabt werden.

Ciao,
Romana

Hi Cirwalda,

das wußte ich nicht. Doch woher weiß man ob etwas eine Liebhaberei ist und wann es einfach nur braucht um Ertrag abzuwerfen? :smile:

Ciao,
Romana

Hallo Romana,

das habe ich doch versucht zu erklären ;-(

entweder ist es sowieso ein Hobby und es wird relativ bald rausgeworfen (vom Finanzbeamten aus gesehen) oder man schaut eine Weile, so 5-10 Jahre zu. Da hat die Verwaltung einen langen Atem. Die Fälle werden in dem Punkt vorläufig gemacht, so dass sie nicht verjähren (=vorläufig nach § 165 Abgabenordnung mit Nennung der Problematik ob Gewinnerzielungsabsicht vorliegt direkt im Bescheid).

Die Entscheidung, ob es tatsächlich so ein Betrieb ist, ist danach zu treffen, ob nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Gewinn zu erwirtschaften ist. Dazu gibt es einige Aufsätze in der Fachliteratur, man überlegt sich wie die Kostenstruktur ist, es ist eine Prognose für die Zukunft. Da habe ich auch schon mal gesagt, das ist noch nicht klar, man sollte noch ein weiteres Jahr abwarten. Einfach sind die Fälle nicht. Mit den Jahren bekommt man auch Erfahrung, auch daraus, ob man dann das anschließende Gerichtsverfahren vor dem Finanzgericht gewinnen konnte (von der Verwaltung aus gesehen.)

Viele Grüße
Cirwalda

Hi Cirwalda,

das Leben ist eines der Härtesten. :smile: Habe Geduld mit mir. Mathematik, Chemie, Physik, Bärte und Steuern sine mir sowie Hausputz ein Greuel. :smile:

Angenommen der Fall der Fälle tritt ein und ein Steuerbeamter sagt iss nicht von wegen Liebhaberei (welch ein Wort im Zusammenhang mit Knochenarbeit) und dann wirft ein oder zwei Jahre später die Liebhaberei Gewinne ab, kann man dann das dann beim Finanzamt rückwirkend doch geltend machen bzw. sich die Investitionen nachträglich doch als Vortrag schreiben? Es wäre ja schon der Hammer, würde das Fiananzamt sagen, ab jetzt dürfen Sie gerne zahlen, doch die Investitionen der letzten Jahre können Sie in den Wind schießen…

Ciao,
Romana

Liebhaberei
Hallo Romana,

> das Leben ist eines der Härtesten.

Weiss ich, es beutelt mich gerade ganz gehörig.

-) Habe Geduld mit mir.

Immer, denn bei w-w-w bekomme ich auch immer wieder Hilfe. Also teile ich auch freigiebig aus.

> Mathematik, Chemie, Physik, Bärte und Steuern sine mir sowie
Hausputz ein Greuel. :smile:

Mathe hat mir eigentlich gefallen, aber Hausputz, da kann ich sehr zustimmen. Meine eigene Steuererklärung mache ich auch äußerst ungern.

> Angenommen der Fall der Fälle tritt ein und ein Steuerbeamter
sagt iss nicht von wegen Liebhaberei (welch ein Wort im
Zusammenhang mit Knochenarbeit)

??? igitt

>und dann wirft ein oder zwei

Jahre später die Liebhaberei Gewinne ab,

das kommt wohl nicht so vor. Die Prognose soll nicht nur für ein paar Jahre reichen sondern bis zum Ende des Betriebs, also auch mal so 30 Jahre oder mehr. Es schließt auch ein, ob Immobilien da sind, die bei Betriebsaufgabe versilbert werden können, etc.
Sollte es aber trotz aller Vorsicht doch vorkommen, da die entscheidene Erfindung gefunden wurde, der Wahnsinns-Kontakt geschäftlich angebahnt werden konnte, die Kosten gegen alle Erwartung minimiert wurden…
dann nennt man das Strukturwandel. Ab dem Moment beteiligt sich das Finanzamt an den Gewinnen. Die Verluste bleiben außen vor (ich weiss echt gemein, aber doch sehr theoretisch).
Bei Feststellung der Eigenschaft „Liebhabereibetrieb“ wird das Betriebsvermögen wertmäßig „eingefroren“, so dass es nach dem Strukturwandel wieder mit den Werten fortgeführt werden kann.

>kann man dann das

> dann beim Finanzamt rückwirkend doch geltend machen bzw. sich
die Investitionen nachträglich doch als Vortrag schreiben? Es
wäre ja schon der Hammer, würde das Fiananzamt sagen, ab jetzt
dürfen Sie gerne zahlen, doch die Investitionen der letzten
Jahre können Sie in den Wind schießen…

ja, genau so.

Aber nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Es kommt schon darauf an, wie man seine Bemühungen darstellt. Deshalb empfehle ich auch einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Prototyp eines „Liebhabereibetriebs“ ist - bitte keine Diskrimimierungsschreie- irgendwelche Ehefrauen, die sich daheim langweilen, der Ehemann hat ein sattes Gehalt von jenseits von 200.000 und da kommt sie auf die Idee, das Nützliche (Steuersparen) mit dem Erfreulichen zu verknüpfen (bevor sie die Langeweile umbringt). Das Finanzamt bekommt dann die Kosten serviert, die sowieso anfallen, Auto Gattin, Kosten für Teile des Einfamilienhäuschens, die Vernisage, die Messe, das Geschäftsessen,etc. da sind die Leutchen dann recht kreativ.

In dieses Raster fällt du, wenn ich die Schnipsel meines Mitlesens nicht durcheinanderbringe, nicht, ansonsten möchte ich mich für die Formulierungen bereits jetzt entschuldigen.

Macht jemand etwas mit voller Bemühung und vollem Risiko, da er davon leben will, sollte es nicht als Liebhaberei beurteilt werden und da sind 15-20 Jahre zuwarten (mit Anerkennung der Verluste) drin -so lange hält der aber auch wieder nicht durch. Die Rechtsprechung ist auch entsprechend.

Nun gehe ich ins Bett. Gute Nacht.
Cirwalda

(P.S. ich hab noch die Überschrift ergänzt, deshalb doppelt)