Liebhaberei
Hallo Romana,
> das Leben ist eines der Härtesten.
Weiss ich, es beutelt mich gerade ganz gehörig.
-) Habe Geduld mit mir.
Immer, denn bei w-w-w bekomme ich auch immer wieder Hilfe. Also teile ich auch freigiebig aus.
> Mathematik, Chemie, Physik, Bärte und Steuern sine mir sowie
Hausputz ein Greuel. 
Mathe hat mir eigentlich gefallen, aber Hausputz, da kann ich sehr zustimmen. Meine eigene Steuererklärung mache ich auch äußerst ungern.
> Angenommen der Fall der Fälle tritt ein und ein Steuerbeamter
sagt iss nicht von wegen Liebhaberei (welch ein Wort im
Zusammenhang mit Knochenarbeit)
??? igitt
>und dann wirft ein oder zwei
Jahre später die Liebhaberei Gewinne ab,
das kommt wohl nicht so vor. Die Prognose soll nicht nur für ein paar Jahre reichen sondern bis zum Ende des Betriebs, also auch mal so 30 Jahre oder mehr. Es schließt auch ein, ob Immobilien da sind, die bei Betriebsaufgabe versilbert werden können, etc.
Sollte es aber trotz aller Vorsicht doch vorkommen, da die entscheidene Erfindung gefunden wurde, der Wahnsinns-Kontakt geschäftlich angebahnt werden konnte, die Kosten gegen alle Erwartung minimiert wurden…
dann nennt man das Strukturwandel. Ab dem Moment beteiligt sich das Finanzamt an den Gewinnen. Die Verluste bleiben außen vor (ich weiss echt gemein, aber doch sehr theoretisch).
Bei Feststellung der Eigenschaft „Liebhabereibetrieb“ wird das Betriebsvermögen wertmäßig „eingefroren“, so dass es nach dem Strukturwandel wieder mit den Werten fortgeführt werden kann.
>kann man dann das
> dann beim Finanzamt rückwirkend doch geltend machen bzw. sich
die Investitionen nachträglich doch als Vortrag schreiben? Es
wäre ja schon der Hammer, würde das Fiananzamt sagen, ab jetzt
dürfen Sie gerne zahlen, doch die Investitionen der letzten
Jahre können Sie in den Wind schießen…
ja, genau so.
Aber nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Es kommt schon darauf an, wie man seine Bemühungen darstellt. Deshalb empfehle ich auch einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Prototyp eines „Liebhabereibetriebs“ ist - bitte keine Diskrimimierungsschreie- irgendwelche Ehefrauen, die sich daheim langweilen, der Ehemann hat ein sattes Gehalt von jenseits von 200.000 und da kommt sie auf die Idee, das Nützliche (Steuersparen) mit dem Erfreulichen zu verknüpfen (bevor sie die Langeweile umbringt). Das Finanzamt bekommt dann die Kosten serviert, die sowieso anfallen, Auto Gattin, Kosten für Teile des Einfamilienhäuschens, die Vernisage, die Messe, das Geschäftsessen,etc. da sind die Leutchen dann recht kreativ.
In dieses Raster fällt du, wenn ich die Schnipsel meines Mitlesens nicht durcheinanderbringe, nicht, ansonsten möchte ich mich für die Formulierungen bereits jetzt entschuldigen.
Macht jemand etwas mit voller Bemühung und vollem Risiko, da er davon leben will, sollte es nicht als Liebhaberei beurteilt werden und da sind 15-20 Jahre zuwarten (mit Anerkennung der Verluste) drin -so lange hält der aber auch wieder nicht durch. Die Rechtsprechung ist auch entsprechend.
Nun gehe ich ins Bett. Gute Nacht.
Cirwalda
(P.S. ich hab noch die Überschrift ergänzt, deshalb doppelt)