Steuerliche Liebhaberei: In Theorie & Praxis

Hi,

Dieser gesamte Themenkomplex
ist wirklich sehr…komplex. Zumindest komplexer als ich
dachte.

dabei ist es für Steuerrechts-Verhältnisse ein richtig schönes, griffiges Thema…

Fällt Dir eventuell noch ein etwas gebündeltere
Artikel hierzu ein, der die Themenkomplexe aufzeigt?

Welche Fachliteratur steht dir zur Verfügung? Ich such dir ein paar Aufsätze noch raus, das dauert aber.

Irgendwie
finden sich immer nur „Einzelschicksale“ und Entscheidungen
zur Liebhaberei, was das alles etwas müssig macht.

Aus den Einzelfallentscheidungen sucht man die allgemeine Linie raus. Es gibt sicher keine einzige Fundstelle, wo schon alles steht, aber dann würdest du ja auch keine Leistung erbringen…

Desweitern noch 2 Fragen:

  1. Hat sich bzgl. der Liebhaberei in den letzten (wieviel?)
    Jahren tatsächlich nichts verändert? Können relevante Urteile
    von 1992 und früher ohne weiteres herangezogen werden, sind
    diese immer noch aktuelle und relevante Quellen?

Viel getan hat sich tatsächlich nicht mehr. Das letzte Urteil, an das ich mich erinnere, ist das mit dem Rechtsanwalt, der keine Liebhaberei betrieb.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sf051.htm

Wenn ich Zweifel an der Aktualität eines Urteils habe, frage ich mein Programm, was es dazu weiss und da wird dann auch aufgelistet, wann das Urteil noch zitiert wurde (also noch gilt) oder ob es eine Rechtsprechungsänderung gab.

  1. Im Endeffekt stellt sich die Frage bzgl. der Liebhaberei
    doch eigentlich nur dann, wenn die fragliche Tätigkeit eine
    Nebenerwerbstätigkeit darstellt, also um durch den Verlust den
    zu versteuernden Gewinn der Haupttätigkeit zu schmälern. Habe
    ich das richtig verstanden? Oder sind Fälle tatsächlich
    vorstellbar (und praxisrelevant) in denen das Hauptgewerbe
    (und einzige Einnahmequelle) als steuerliche Liebhaberei
    gesehen werden kann?

Typischer Fall ist die hobbytreibende Ehefrau eines gut verdienenden Ehemanns…aber sowas kann man nicht schreiben. Es sind dann keine Hinweise ersichtlich, dass der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten einen Totalgewinn erwirtschaften wird.

Hauptgewerbe und einzige Einnahmequelle wird seit dem Rechtsanwaltsfall nicht mehr aufgegriffen…

2 schöne Threads habe ich dir auch noch rausgesucht
/t/verschiedene-taetigkeiten-in-einer-erklaerung/155…

/t/liebhaberei-durch-abschreibung-im-eigenheim/1620025

hier sind Artikel, in denen ich mitgemischt habe :wink:
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&c…

Ach und ein wichtiges Unterthema zur Liebhaberei sind auch noch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -allgemein, Ferienhäuser und verbilligte Vermietung.

Und Umsatzsteuer allgemein bei Liebhabereibetrieb finde ich auch interessant.

Vielleicht mal mit dem Prof klären, was er alles will…

Schöne Grüße
C.