Steuerliche Liebhaberei: In Theorie & Praxis

Guten Tag, ich werde mein Frage(n) so abstrakt wie nur möglich halten. Jedoch bin ich mir sicher, durch diese Frage keinem Steueranwalt oder Steuerberater beruflich nahe zu treten.

Es geht um eine Hausarbeit im Fach „Steuerrecht“, ich studiere Wirtschaftsrecht auf Bachelor an der FH. Unser Dozent möchte (zum einen) von uns eine Definition der steuerlichen Liebhaberei erhal, sowie die Entstehungsgeschichte und die potentielle Entwicklung der Liebhaberei für die Zukunft. Zum anderem ist dem Dozenten wohl besonders wichtig, dass wir Sonderfälle und Besonderheiten aus der Praxis anführen - konkret - welche Möglichkeiten es gibt sich die Feststellung der steuerlichen Liebhaberei entweder zunutze zu machen (Steuern sparen wg. nicht steuerbarem Betrieb) oder die Feststellung der steuerlichen Liebhaberei zum umgehen, welcher „Hilfsmittel“ bedient man sich in der Praxis um diese Feststellung voranzutreiben? Es geht hier lediglich um ein Spiegelbild der Praxis, es soll keinesfalls zu irgendwelchen Handlungen aufgefordert werden oder ähnliches. Ich bin für jeden Hinweis, jede Gerichtsentscheidung dankbar, besonders aber für Hilfe aus der Praxis: Was sind die häufigsten oder abstrusesten Geschehnisse, die sie in Verbindung mit steuerlicher Liebhaberei bisher mitbekommen haben? Was sind typische Fehler die begangen werden? Alles - also jeglicher Hinweis - hilft sehr! Ich hoffe diese Anfrage geht durch und wünsche einen guten Tag.

MfG,
Thule

Liebhaberei
Hi,

einige Beispiele, siehe
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…

Schöne Grüße
C.

Super! Das hilft mir alles echt weiter, 1000 Dank! Interessant auch der Artikel bzgl. des nicht gewollten VSt-Abzugs um die Liebhaberei zu unterstreichen. Dieser gesamte Themenkomplex ist wirklich sehr…komplex. Zumindest komplexer als ich dachte. Fällt Dir eventuell noch ein etwas gebündeltere Artikel hierzu ein, der die Themenkomplexe aufzeigt? Irgendwie finden sich immer nur „Einzelschicksale“ und Entscheidungen zur Liebhaberei, was das alles etwas müssig macht.

Desweitern noch 2 Fragen:

  1. Hat sich bzgl. der Liebhaberei in den letzten (wieviel?) Jahren tatsächlich nichts verändert? Können relevante Urteile von 1992 und früher ohne weiteres herangezogen werden, sind diese immer noch aktuelle und relevante Quellen?

  2. Im Endeffekt stellt sich die Frage bzgl. der Liebhaberei doch eigentlich nur dann, wenn die fragliche Tätigkeit eine Nebenerwerbstätigkeit darstellt, also um durch den Verlust den zu versteuernden Gewinn der Haupttätigkeit zu schmälern. Habe ich das richtig verstanden? Oder sind Fälle tatsächlich vorstellbar (und praxisrelevant) in denen das Hauptgewerbe (und einzige Einnahmequelle) als steuerliche Liebhaberei gesehen werden kann?

Vielen lieben Dank für Deine Antwort(en)
Thule

Hi,

Dieser gesamte Themenkomplex
ist wirklich sehr…komplex. Zumindest komplexer als ich
dachte.

dabei ist es für Steuerrechts-Verhältnisse ein richtig schönes, griffiges Thema…

Fällt Dir eventuell noch ein etwas gebündeltere
Artikel hierzu ein, der die Themenkomplexe aufzeigt?

Welche Fachliteratur steht dir zur Verfügung? Ich such dir ein paar Aufsätze noch raus, das dauert aber.

Irgendwie
finden sich immer nur „Einzelschicksale“ und Entscheidungen
zur Liebhaberei, was das alles etwas müssig macht.

Aus den Einzelfallentscheidungen sucht man die allgemeine Linie raus. Es gibt sicher keine einzige Fundstelle, wo schon alles steht, aber dann würdest du ja auch keine Leistung erbringen…

Desweitern noch 2 Fragen:

  1. Hat sich bzgl. der Liebhaberei in den letzten (wieviel?)
    Jahren tatsächlich nichts verändert? Können relevante Urteile
    von 1992 und früher ohne weiteres herangezogen werden, sind
    diese immer noch aktuelle und relevante Quellen?

Viel getan hat sich tatsächlich nicht mehr. Das letzte Urteil, an das ich mich erinnere, ist das mit dem Rechtsanwalt, der keine Liebhaberei betrieb.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sf051.htm

Wenn ich Zweifel an der Aktualität eines Urteils habe, frage ich mein Programm, was es dazu weiss und da wird dann auch aufgelistet, wann das Urteil noch zitiert wurde (also noch gilt) oder ob es eine Rechtsprechungsänderung gab.

  1. Im Endeffekt stellt sich die Frage bzgl. der Liebhaberei
    doch eigentlich nur dann, wenn die fragliche Tätigkeit eine
    Nebenerwerbstätigkeit darstellt, also um durch den Verlust den
    zu versteuernden Gewinn der Haupttätigkeit zu schmälern. Habe
    ich das richtig verstanden? Oder sind Fälle tatsächlich
    vorstellbar (und praxisrelevant) in denen das Hauptgewerbe
    (und einzige Einnahmequelle) als steuerliche Liebhaberei
    gesehen werden kann?

Typischer Fall ist die hobbytreibende Ehefrau eines gut verdienenden Ehemanns…aber sowas kann man nicht schreiben. Es sind dann keine Hinweise ersichtlich, dass der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten einen Totalgewinn erwirtschaften wird.

Hauptgewerbe und einzige Einnahmequelle wird seit dem Rechtsanwaltsfall nicht mehr aufgegriffen…

2 schöne Threads habe ich dir auch noch rausgesucht
/t/verschiedene-taetigkeiten-in-einer-erklaerung/155…

/t/liebhaberei-durch-abschreibung-im-eigenheim/1620025

hier sind Artikel, in denen ich mitgemischt habe :wink:
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&c…

Ach und ein wichtiges Unterthema zur Liebhaberei sind auch noch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -allgemein, Ferienhäuser und verbilligte Vermietung.

Und Umsatzsteuer allgemein bei Liebhabereibetrieb finde ich auch interessant.

Vielleicht mal mit dem Prof klären, was er alles will…

Schöne Grüße
C.

Vielen lieben Dank!

Ich habe das Grundgerüst stehen, auch einige Praxistipps (auf die es dem Prof vorrangig ankommt), bin nun aber auf der Suche nach Quellen dieser Praxistipps (die eigentliche Quelle kommt als angebbare Quelle leider nicht in Frage! :wink:. Weißt Du, wo man solche Tipps - also Umgehung bzw. Vermeidung bzw. Verdachtsentschärfung der Liehaberei etc. pp - evtl. zitierfähig herbekommen könnte?

Zudem suche ich eine Entscheidung in der LuF als Liebhaberei von Anfang an vom Fin-Amt angenommen wird.

Da kommen bestimmt noch einige andere Fragen im Laufe des Refs zusammen! :smile: Vielen Dank für das sehr nette Angebot!!!

Thule