Konkrete Frage zur Liebhaberei

Hallo!
Ich sags gleich von vorneherein, ich hoffe ich hab mich einfach total blöd gestellt und meine Frage kann recht schnell beantwortet werden:

Wenn man ein Gewerbe ohne Gewinnabsicht (Liebhaberei) betreibt, und von vorneherein darauf verzichtet, Vorsteuern geltend zu machen, ist dieses Gewerbe dann überhaupt meldepflichtig?

Also ganz klassisch, jemand betreibt ein Hobby das mit hohen Kosten verbunden ist. Um die Kosten einzugrenzen verdient er mit seinem Hobby noch ein wenig Geld, hat aber kurz-,mittel- und langfristig keine Gewinnabsicht. Er will keine Vorsteuern geltend machen, aber auch keine Umsatzsteuer abführen.
Ist so etwas möglich, und inwiefern und wo muss man so etwas melden?

Ich hoffe ich habe nicht allzu viel Mist gebrabbelt.
mfg
Raphael

Also ganz klassisch, jemand betreibt ein Hobby das mit hohen
Kosten verbunden ist. Um die Kosten einzugrenzen verdient er
mit seinem Hobby noch ein wenig Geld, hat aber kurz-,mittel-
und langfristig keine Gewinnabsicht. Er will keine Vorsteuern
geltend machen, aber auch keine Umsatzsteuer abführen.
Ist so etwas möglich, und inwiefern und wo muss man so etwas
melden?

das ist m.e. die klassische form der liebhaberei. ich würde dem FA das genau so mitteilen, damit später nicht irgendwas nachkommt oder groß ermittelt wird, falls mal eine rechnung auftaucht oder so.

also vom amt absegnen lassen und dann ist man raus aus der nummer, übrigens u.u. auch, wenn später mal ein überschuss entsteht…

gruß inder

[MOD] Komplettzitat gelöscht

vielen Dank für die Antwort!
gibt es einen vorgeschriebenen weg wie man das dem FA mitteilt bzw absegnen lässt?
Gewerbeschein beantragen und dann?
gruß

gibt es einen vorgeschriebenen weg wie man das dem FA mitteilt
bzw absegnen lässt?
Gewerbeschein beantragen und dann?

nein, dafür gibt es noch kein formular, das kann man formlos machen.

gewerbeschein bin ich jetzt überfragt, da müsste man sich mal mit der gemeneinde unterhalten, ob das in diesem konkreten fall nötig wäre, ich denke aber eher schon…

sodala, der vollständigkeit halber:
grade hab ich mim Finanzamt telefoniert, und der freundliche Herr dort meinte, in so einem Fall empfiehlt es sich durchaus die tätigkeit dem Finanzamt zu melden, dort wird es dann in den Akten vermerkt und man hat seine Ruhe.
Beim Gewerbeschein war er sich nicht sicher, denkt aber auch dass es nicht schaden kann, und da soll man sich bei der Gemeinde einfach individuell erkundigen.

also vielen Dank nochmal für die schnelle und korrekte Auskunft!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Beim Gewerbeschein war er sich nicht sicher, denkt aber auch
dass es nicht schaden kann, und da soll man sich bei der
Gemeinde einfach individuell erkundigen.

Also laut Wikipedia (und ich hab’s woanders auch schon so definiert gesehen) ist ein Gewerbe „… grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.“

Der letzte Punkt dürfte bei Liebhaberei nicht der Fall sein, also betreibt der Liebhaber ja schon ganz grundsätzlich kein Gewerbe, oder??

Aber ich habe keine Ahnung von der Materie, ist nur meine Laienmeinung, bzw. wollte ich diesen definitorischen Widerspruch mal aufbringen. :smile:

Grüße,
Sebastian

Also laut Wikipedia (und ich hab’s woanders auch schon so
definiert gesehen) ist ein Gewerbe „… grundsätzlich jede
wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene
Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur
Gewinnerzielung betrieben wird.“

Also der äußerst penible „Steuerbefasste“ orientiert sich hierzu am Gesetz und demach an § 15 (2) S.1 EStG. Vergleiche hierzu
http://bundesrecht.juris.de/estg/__15.html

Deine Ausführungen sind demnach schon sehr nah "dran. Genau heisst es:

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1.3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

Man spricht in diesem Zusammehang von den Positiv-Merkmalen des Gewerbebegriffs (das sind die ersten Aufzählungen in Satz 1) und den Negativ-Merkmalen, also keine Land- und Forstwirtschaft etc.

Der letzte Punkt dürfte bei Liebhaberei nicht der Fall sein,
also betreibt der Liebhaber ja schon ganz grundsätzlich kein
Gewerbe, oder??

Liebhaberei liegt genau genommen dann vor, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt keine Gewinnerzielungs sbsicht vor und
  2. das Totalergebnis der Betätigung ist negativ.

VG
Sebastian

Liebhaberei
Hallo,

Wenn man ein Gewerbe ohne Gewinnabsicht (Liebhaberei)
betreibt,

Liebhaberei ist eines der wenigen Themen im Steuerrecht, die über die Jahre konstant blieben, also eine echte Rarität und deshalb eines meiner Lieblingsthemen, siehe auch

/t/liebhaberei-durch-abschreibung-im-eigenheim/1620025
/t/verschiedene-taetigkeiten-in-einer-erklaerung/155…
/t/wann-wirds-liebhaberei/748576
Die Fundstellen sind immer noch aktuell. Ich hab jetzt keine Lust, die neueren Artikel noch zusätzlich rauszusuchen.

und von vorneherein darauf verzichtet, Vorsteuern
geltend zu machen,

Liebhaberei ist ein Begriff, der bei der Einkommensteuer verwendet wird. Liegt Liebhaberei vor, werden Verluste bei der Einkommensteuer nicht anerkannt.
Vorsteuer hat mit der Umsatzsteuer zu tun und ist davon unabhängig. Es kann sogar sein, dass jemand Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, aber einen Liebhabereibetrieb hat. Für die Umsatzsteuer ist hier aber der Begriff Kleinunternehmer hilfreich. Kleinunternehmer werden wie Nichtunternehmer behandelt.

ist dieses Gewerbe dann überhaupt
meldepflichtig?

ja, ich denke schon, das Gewerbeamt kann das sicher beantworten

Also ganz klassisch, jemand betreibt ein Hobby das mit hohen
Kosten verbunden ist. Um die Kosten einzugrenzen verdient er
mit seinem Hobby noch ein wenig Geld, hat aber kurz-,mittel-
und langfristig keine Gewinnabsicht. Er will keine Vorsteuern
geltend machen, aber auch keine Umsatzsteuer abführen.
Ist so etwas möglich, und inwiefern und wo muss man so etwas
melden?

Beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, formlos auf einem Beiblatt. Bei Unsicherheiten hilft hier sicher die Unterstützung durch einen Steuerberater. Erforderlich sind Übersichten über Einnahmen und Ausgaben.

Schöne Grüße
C.