Liebhaberei
Hallo,
Wenn man ein Gewerbe ohne Gewinnabsicht (Liebhaberei)
betreibt,
Liebhaberei ist eines der wenigen Themen im Steuerrecht, die über die Jahre konstant blieben, also eine echte Rarität und deshalb eines meiner Lieblingsthemen, siehe auch
/t/liebhaberei-durch-abschreibung-im-eigenheim/1620025
/t/verschiedene-taetigkeiten-in-einer-erklaerung/155…
/t/wann-wirds-liebhaberei/748576
Die Fundstellen sind immer noch aktuell. Ich hab jetzt keine Lust, die neueren Artikel noch zusätzlich rauszusuchen.
und von vorneherein darauf verzichtet, Vorsteuern
geltend zu machen,
Liebhaberei ist ein Begriff, der bei der Einkommensteuer verwendet wird. Liegt Liebhaberei vor, werden Verluste bei der Einkommensteuer nicht anerkannt.
Vorsteuer hat mit der Umsatzsteuer zu tun und ist davon unabhängig. Es kann sogar sein, dass jemand Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, aber einen Liebhabereibetrieb hat. Für die Umsatzsteuer ist hier aber der Begriff Kleinunternehmer hilfreich. Kleinunternehmer werden wie Nichtunternehmer behandelt.
ist dieses Gewerbe dann überhaupt
meldepflichtig?
ja, ich denke schon, das Gewerbeamt kann das sicher beantworten
Also ganz klassisch, jemand betreibt ein Hobby das mit hohen
Kosten verbunden ist. Um die Kosten einzugrenzen verdient er
mit seinem Hobby noch ein wenig Geld, hat aber kurz-,mittel-
und langfristig keine Gewinnabsicht. Er will keine Vorsteuern
geltend machen, aber auch keine Umsatzsteuer abführen.
Ist so etwas möglich, und inwiefern und wo muss man so etwas
melden?
Beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, formlos auf einem Beiblatt. Bei Unsicherheiten hilft hier sicher die Unterstützung durch einen Steuerberater. Erforderlich sind Übersichten über Einnahmen und Ausgaben.
Schöne Grüße
C.