hi bjoern,
bin jetzt im Wochenende und werde darum nur ein kurzes
Statement abgeben. Am Montag kann ich Weiteres posten.
na, da freu ich mich schon drauf …
Also: Die Liebhaberei setzt voraus, dass der Steuerpflichtige
keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die Tatsache alleine, dass
nur Verluste erzielt worden sind, ist noch kein Grund für das
FA Liebhaberei zu unterstellen.
ja, das ist eben das problem. die haben beide einkünfte aus § 19 und das recht gut. die verluste führten immer zu guten erstattungen. ob hier jemals gewinne erzielt werden können ist fraglich! nebenberuflich, kaum kundenaquise (werbung), eher mund zu mund propaganda („ey, hast schon gehört, der macht amway“). da kann man nicht gerade von gewinnerzielungsabsicht sprechen. vielleicht haette ich gleich fragen sollen, ob ihr der meinung seit ob hier gewinnerzielungsabischt vorliegt!
Die Stpfl. werden demnächst sicherlich ( man geht von 4-5
Jahren aus ) darzulegen haben, dass die Absicht einen
Totalüberschuss zu erzielen vorhanden ist. Wenn sie das
nicht können, mangels Aufzeichnungen, Zeitungsannoncen,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen etc. kippt das FA die
Einkünfte. Und das i.d.R. rückwirkend.
und davor wollen wir sie bewahren. sie wissen schon um die präkere lage, aber glauben wollen sie es nicht unbedingt, sie sind halt im glauben einer riesigen profitmaschine beigetreten zu sein (amway-psychologie). deswegen dachte ich, hat vielleicht jd. hier ggf. schon erfahren diesbezüglich.
Werfe mal einen Blick
auf die Steuerbescheide, bzw. auf den Feststellungsbescheid,
sie sind gewiß unter dem Vorbehalt der Nachprüfung bzw. mit
Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich einer L. ergangen.
tja, der 1. nur 164, die naechsten beiden shon 164 u. 165. die 4te erklärung liegt noch „auf halde“ …
Wichtig aber hier, dass es insgesamt in der ganzen Tätigkeit
ein Totalüberschuss erzielt wurde.
Als Mitglied der Zunft verfügst Du sicher über NWB o.a. um
hierzu mal einen interessanten Aufsatz zu lesen.
ja, da steht auch nur das allgemeine drinn, aber keine konkreten anhaltspunkte, wann man vorsichtig werden sollte…
Bis demnächst.
Björn
ja, bis denn schon mal
gruss
vom showbee