Steuern bei Wohnsitz im Ausland

Guten Tag liebe Experten.
Man stelle sich folgenden Fall vor: Ein Deutscher meldet sich Ende Februar eines Jahres in Deutschland ab, vermietet seine Wohnung, zieht ins Ausland und meldet sich im Ausland (z.B. Afghanistan, kein DBA mit Deutschland) bei der deutschen Botschaft an. Ab da hat er seinen ständigen Wohnsitz z.B. in Kabul (mehr als 183 Tage), arbeitet dort freiberuflich in UN-Projekten im Auftrag einer deutschen Firma, die ihm von Deutschland aus auf sein deutsches Konto das Honorar überweist. Ist er in einem solchen Fall in Deutschland steuerpflichtig? (Seine gesamten Einkünfte in Deutschland in diesem Jahr liegen z.B. bei 2500 Euro.) Vielen Dank für Infos zu einem solch spannenden theoretischen Fall…

Hi,

Man stelle sich folgenden Fall vor: Ein Deutscher meldet sich
Ende Februar eines Jahres in Deutschland ab, vermietet seine
Wohnung, zieht ins Ausland

hat Ähnlichkeit mit folgendem Fall
/t/ansaessigkeitsstaat/5322627

Also Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht zur beschränkten Steuerpflicht (=nur Vermietungseinkünfte).
Im Wegzugsjahr sind die ausländischen Einkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, wobei ich davon ausgehe, dass die selbständige Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird und dazu eine ständige Einrichtung dort vorhanden ist (=Büro dort).

und meldet sich im Ausland (z.B.
Afghanistan, kein DBA mit Deutschland) bei der deutschen
Botschaft an. Ab da hat er seinen ständigen Wohnsitz z.B. in
Kabul (mehr als 183 Tage),

nicht wegen den Tagen, sondern wegen dem Wohnsitz: Ergebnis richtig, dort unbeschränkte Steuerpflicht

arbeitet dort freiberuflich in
UN-Projekten im Auftrag einer deutschen Firma, die ihm von
Deutschland aus auf sein deutsches Konto das Honorar
überweist.

Zinsen unterliegen nicht der beschränkten Steuerpflicht, wenn sie nicht besonders gesichert sind, also auch keine Abgeltungssteuer ab Wegzug und Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland. Aber Achtung, Kinderzimmer mit ab und zu Aufenthalt reicht aus, um Wohnsitz in Deutschland zu begründen.

Ist er in einem solchen Fall in Deutschland
steuerpflichtig?

nur beschränkte Steuerpflicht mit inländischen Einkünften = Vermietungseinkünften

Grundfreibetrag wird nicht gewährt, d.h. dem zu versteuernden Einkommen wird der Grundfreibetrag hinzugerechnet und dann die Grundtabelle angewendet. Somit ist auch für 2.500 eine Steuer festzusetzen.

Schöne Grüße
C.

Vielen Dank für die Infos zu diesem theoretischen Fall. Sehr interessant.