Liebe/-r Experte/-in,
im Forum konnte mir bis jetzt niemand weiterhelfen
Eintrittsgelder für Konzerte werden ja i.d.R. komplett mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% versteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG).
Beim Verkauf von Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle fallen ja in den meisten Fällen noch System- und Vorverkaufsgebühren an, welche auf den eigentlichen Kartenpreis draufgeschlagen werden.
Werden diese Gebühren als Teil des Eintrittspreises ebenfalls mit 7% versteuert?
Oder setzt sich dann der Eintrittspreis aus zwei verschiedenen Steuersätzen zusammen?
Danke im Voraus,
Jeanette